Die Wehrpflicht
Die Wehrpflicht steht für die Bereitschaft der Bürger, persönlich Mitverantwortung für den Schutz ihres Gemeinwesens zu übernehmen. In den vergangenen Jahrzehnten haben Millionen junger Männer in der Bundeswehr Dienst für die Gemeinschaft geleistet.

Ab Dezember 2010 beträgt die Dauer des Grundwehrdienstes sechs Monate. Dies gilt bereits für Grundwehrdienstleistende, die zum 1. Juli einberufen worden sind.
Der Dienst muss zusammenhängend geleistet werden. Einer zweimonatigen Basisausbildung kann sich bei Bedarf eine einmonatige Ergänzungsausbildung anschließen. Danach übernimmt der Soldat seinem Funktionsdienstposten.
Auf Qualität wird auch beim sechsmonatigen Grundwehrdienst nicht verzichtet. Die Bundeswehr bietet nach wie vor eine solide Ausbildung in einem modernen und leistungsfähigen Team.
Bei entsprechender Qualifikation können Wehrpflichtige ihren Grundwehrdienst freiwillig bis zu einer Gesamtzeit von 23 Monaten verlängern. In diesem Fall erhalten die freiwillig zusätzlich Wehrdienstleistenden (FWDL) einen Zuschlag zum monatlichen Wehrsold.
Eine freiwillige Verlängerung des Grundwehrdienstes ist nur möglich, wenn sich der Wehrpflichtige bereit erklärt, sich an Auslandseinsätzen der Bundeswehr zu beteiligen. Männer, die lediglich sechs Monate Wehrdienst absolvieren, nehmen grundsätzlich nicht an Auslandseinsätzen teil. Natürlich können Wehrpflichtige sich auch als Zeitsoldat bewerben, um beispielsweise Unteroffizier oder Offizier zu werden.
Nach Ende seiner Dienstzeit wird der Wehrpflichtige Reservist. Die Reservisten bilden zusammen mit den aktiven Soldaten den Kern der Verteidigungs- und Bündnisfähigkeit der Bundeswehr. Nur die Wehrpflicht gewährleistet den Aufbau der Landesverteidigung gegen einen Angriff mit konventionellen Streitkräften innerhalb eines überschaubaren längeren Zeitraums.











