Die Verwaltung der Bundeswehr
Artikel 87b Grundgesetz legt fest, dass die Verwaltungsaufgaben der Bundeswehr von einer von den Streitkräften unabhängigen Bundeswehrverwaltung wahrgenommen werden müssen. Die Bundeswehrverwaltung stellt die Deckung des personellen und materiellen Bedarfs der Streitkräfte sicher. Sie gliedert sich in zwei Organisationsbereiche:
- Territoriale Wehrverwaltung
- Rüstungsbereich
Die Bundeswehrverwaltung befindet sich in einem Prozess der Umstrukturierung; angepasst an die Neuausrichtung der Bundeswehr insgesamt. Ziel ist es, die Wehrverwaltung durch konsequente Nutzung neuer Managementformen und weitest mögliche Kooperation mit der Wirtschaft zu einer modernen Dienstleistungsverwaltung auszubauen.











