Geschichte
Die Wehrpflicht spielt bis heute eine wichtige Rolle in der Bundeswehr.
Allgemeine Wehrpflicht
Die allgemeine Wehrpflicht entsteht in Deutschland im Zuge der Freiheitskriege gegen das napoleonische Frankreich, vollzieht damit aber zugleich nach, was das revolutionäre Frankreich bereits vorgezeichnet und zur Grundlage seiner frühen militärischen Erfolge gemacht hatte.
Preußische Heeresreformen
Die preußischen Heeresreformer um Gneisenau, Scharnhorst und Boyen erklären die Verteidigung des Vaterlands zur sittlichen Pflicht jeden Bürgers, erheben damit aber zugleich den Soldatenberuf zu einem für ehrbare Bürger angemessenen Stand.
Die restaurativen Strömungen nach 1815 führen dazu, dass im Verlaufe des 19. Jahrhunderts die Wehrpflicht immer mehr dazu dient, breite Schichten der Bevölkerung zu militarisieren. Dazu wird insbesondere das Instrument der Reserveoffizierkarriere genutzt; im kaiserlichen Deutschland ist ein Reserveoffizierdienstgrad Ausweis gehobener gesellschaftlicher Existenz.
Die Armee in der Weimarer Republik und im Nationalsozialismus
Nach dem Ersten Weltkrieg wird Deutschland im Versailler Vertrag die allgemeine Wehrpflicht verboten. Die Folge ist unter anderem eine weitgehende Isolierung der Armee von der bürgerlichen Gesellschaft und eine indifferente Haltung der Streitkräfte gegenüber dem demokratischen System ("Staat im Staate").
Die Wiedereinführung der allgemeinen Wehrpflicht durch das nationalsozialistische Deutschland (1935) markiert daher den offenen Bruch mit dem Versailler Vertrag. Sie schafft die Grundlage für das Massenheer, das ab 1939 im Zweiten Weltkrieg für expansive Ziele eingesetzt wird.
Wehrpflicht in der Bundesrepublik
Bei der Diskussion um einen westdeutschen Verteidigungsbeitrag wird bereits 1950 (Himmeroder Denkschrift) von einem Wehrpflichtheer ausgegangen, weil nur so die beabsichtigte Truppenstärke erreicht werden kann - und weil auf diese Weise eine engere Verbindung der neuen deutschen Streitkräfte mit dem parlamentarisch-demokratischen System erreicht werden soll.
In der DDR wird die Wehrpflicht erst 1962 eingeführt, nach dem Bau der Berliner Mauer.
Dauer des Grundwehrdienstes seit seiner Einführung 1957
- Grundwehrdienst in der Bundeswehr der Bundesrepublik Deutschland
Der Grundwehrdienst (GWD) dauert seit dem 01.01.2002 neun Monate. Mit der neuen Regelung kann der Wehrdienstleistende außerdem entscheiden, den Dienst in mehreren Abschnitten abzuleisten. Vor dem 01.01.2002 war die Dauer des GWD wie folgt festgelegt:
Dauer des Grundwehrdienstes Zeitraum Dauer 01.04.1957 - 31.03.1962 12 Monate 01.04.1962 - 30.06.1962 15 Monate 01.07.1962 - 31.12.1972 18 Monate 01.01.1973 - 30.09.1990 15 Monate 01.10.1990 - 31.12.1995 12 Monate 01.01.1996 - 31.12.2001 10 Monate seit 01.01.2002 9 Monate Grundwehrdienst in der ehemaligen DDR
Vor dem 01.05.1962 war der Wehrdienst freiwillig. Danach galt folgende Regelung:Dauer des Grundwehrdienstes Zeitraum Dauer 01.05.1962 - 30.04.1990 18 Monate ab Mai 1990 12 Monate
Anzahl der zum Grundwehrdienst einberufenen Wehrpflichtigen
| Jahr des Diensteintritts | Anzahl GWDL |
|---|---|
| 1957-1989 | 5.701.387 |
| 1990 | 188.697 |
| 1991 | 210.981 |
| 1992 | 202.449 |
| 1993 | 160.611 |
| 1994 | 156.964 |
| 1995 | 167.450 |
| 1996 | 169.730 |
| 1997 | 159.639 |
| 1998 | 160.435 |
| 1999 | 154.842 |
| 2000 | 144.647 |
| 2001 | 129.441 |
| 2002 | 123.812 |
| 2003 | 102.600 |
| 2004 | 79.850 |
| 2005 | 68.428 |
| 2006 | 71.321 |
| 2007 | 67.823 |
| 2008 | 68.270 |
| 2009 | 68.304 |
Die Bundeswehr stellt sicher, dass die große Mehrzahl der zur Einplanung für einen Dienst bei den Streitkräften zur Verfügung stehenden Wehrpflichtigen auch künftig zum Wehrdienst einberufen werden wird.

