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Geschichte

Die Wehrpflicht spielt bis heute eine wichtige Rolle in der Bundeswehr.

Wehrpflichtige in den fünfziger JahrenLupe
Geschichte der Wehrpflicht (Quelle: Archiv Bundeswehr)

Allgemeine Wehrpflicht

Die allgemeine Wehrpflicht entsteht in Deutschland im Zuge der Freiheitskriege gegen das napoleonische Frankreich, vollzieht damit aber zugleich nach, was das revolutionäre Frankreich bereits vorgezeichnet und zur Grundlage seiner frühen militärischen Erfolge gemacht hatte.

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Preußische Heeresreformen

Die preußischen Heeresreformer um Gneisenau, Scharnhorst und Boyen erklären die Verteidigung des Vaterlands zur sittlichen Pflicht jeden Bürgers, erheben damit aber zugleich den Soldatenberuf zu einem für ehrbare Bürger angemessenen Stand.
Die restaurativen Strömungen nach 1815 führen dazu, dass im Verlaufe des 19. Jahrhunderts die Wehrpflicht immer mehr dazu dient, breite Schichten der Bevölkerung zu militarisieren. Dazu wird insbesondere das Instrument der Reserveoffizierkarriere genutzt; im kaiserlichen Deutschland ist ein Reserveoffizierdienstgrad Ausweis gehobener gesellschaftlicher Existenz.

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Die Armee in der Weimarer Republik und im Nationalsozialismus

Nach dem Ersten Weltkrieg wird Deutschland im Versailler Vertrag die allgemeine Wehrpflicht verboten. Die Folge ist unter anderem eine weitgehende Isolierung der Armee von der bürgerlichen Gesellschaft und eine indifferente Haltung der Streitkräfte gegenüber dem demokratischen System ("Staat im Staate").
Die Wiedereinführung der allgemeinen Wehrpflicht durch das nationalsozialistische Deutschland (1935) markiert daher den offenen Bruch mit dem Versailler Vertrag. Sie schafft die Grundlage für das Massenheer, das ab 1939 im Zweiten Weltkrieg für expansive Ziele eingesetzt wird.

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Wehrpflicht in der Bundesrepublik

Bei der Diskussion um einen westdeutschen Verteidigungsbeitrag wird bereits 1950 (Himmeroder Denkschrift) von einem Wehrpflichtheer ausgegangen, weil nur so die beabsichtigte Truppenstärke erreicht werden kann - und weil auf diese Weise eine engere Verbindung der neuen deutschen Streitkräfte mit dem parlamentarisch-demokratischen System erreicht werden soll.
In der DDR wird die Wehrpflicht erst 1962 eingeführt, nach dem Bau der Berliner Mauer.

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Dauer des Grundwehrdienstes seit seiner Einführung 1957

  1. Grundwehrdienst in der Bundeswehr der Bundesrepublik Deutschland

    Der Grundwehrdienst (GWD) dauert seit dem 01.01.2002 neun Monate. Mit der neuen Regelung kann der Wehrdienstleistende außerdem entscheiden, den Dienst in mehreren Abschnitten abzuleisten. Vor dem 01.01.2002 war die Dauer des GWD wie folgt festgelegt:

    Dauer des Grundwehrdienstes
    ZeitraumDauer
    01.04.1957 - 31.03.196212 Monate
    01.04.1962 - 30.06.196215 Monate
    01.07.1962 - 31.12.197218 Monate
    01.01.1973 - 30.09.199015 Monate
    01.10.1990 - 31.12.199512 Monate
    01.01.1996 - 31.12.200110 Monate
    seit 01.01.2002 9 Monate
  2. Grundwehrdienst in der ehemaligen DDR
    Vor dem 01.05.1962 war der Wehrdienst freiwillig. Danach galt folgende Regelung:

    Dauer des Grundwehrdienstes
    ZeitraumDauer
    01.05.1962 - 30.04.199018 Monate
    ab Mai 199012 Monate

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Anzahl der zum Grundwehrdienst einberufenen Wehrpflichtigen

Anzahl der Grundwehrdienstleistenden
Jahr des DiensteintrittsAnzahl GWDL
1957-19895.701.387
1990188.697
1991210.981
1992202.449
1993160.611
1994156.964
1995167.450
1996169.730
1997159.639
1998160.435
1999154.842
2000144.647
2001129.441
2002123.812
2003102.600
200479.850
200568.428
200671.321
200767.823
200868.270
200968.304

Die Bundeswehr stellt sicher, dass die große Mehrzahl der zur Einplanung für einen Dienst bei den Streitkräften zur Verfügung stehenden Wehrpflichtigen auch künftig zum Wehrdienst einberufen werden wird.

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Stand vom: 05.02.2010 | Autor:

http://www.bundeswehr.de/portal/a/bwde/streitkraefte/wehrpflicht/geschichte