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Die Wehrpflicht

Die Wehrpflicht steht für die Bereitschaft der Bürger, persönlich Mitverantwortung für den Schutz ihres Gemeinwesens zu übernehmen. In den vergangenen Jahrzehnten haben Millionen junger Männer in der Bundeswehr Dienst für die Gemeinschaft geleistet.

Junge Rekruten bei einer GeländeübungLupe
Ausbildung im Gelände (Quelle: Redaktion Internet Bw)

Seit Januar 2002 beträgt die Dauer des Grundwehrdienstes neun Monate. Dieser Dienst kann zusammenhängend oder - soweit das möglich ist - mit Unterbrechungen geleistet werden. Dann werden in einem sechsmonatigen Abschnitt zunächst militärisches Grundwissen und soldatische Grundfertigkeiten vermittelt. Die verbleibenden drei Monate sind innerhalb von zwei Jahren zu absolvieren.

Auf Qualität wird auch beim neunmonatigen Grundwehrdienst nicht verzichtet. Die Bundeswehr bietet nach wie vor eine solide Ausbildung in einem modernen und leistungsfähigen Team.

Bei entsprechender Qualifikation können Wehrpflichtige ihren Grundwehrdienst freiwillig bis zu einer Gesamtzeit von 23 Monaten verlängern. In diesem Fall erhalten die freiwillig zusätzlich Wehrdienstleistenden (FWDL) ab dem zehnten Dienstmonat einen Zuschlag zum monatlichen Wehrsold von 613,50 Euro. Ab dem 13. Dienstmonat steigt der Zuschlag auf 675 Euro, ab dem 19. Monat auf 736,20 Euro.

Eine freiwillige Verlängerung des Grundwehrdienstes ist nur möglich, wenn sich der Wehrpflichtige bereit erklärt, sich an Auslandseinsätzen der Bundeswehr zu beteiligen. Männer, die lediglich neun Monate Wehrdienst absolvieren, nehmen grundsätzlich nicht an Auslandseinsätzen teil. Natürlich können Wehrpflichtige sich auch als Zeitsoldat bewerben, um beispielsweise Unteroffizier oder Offizier zu werden.

Nach Ende seiner Dienstzeit wird der Wehrpflichtige Reservist. Die Reservisten bilden zusammen mit den aktiven Soldaten den Kern der Verteidigungs- und Bündnisfähigkeit der Bundeswehr. Nur die Wehrpflicht gewährleistet den Aufbau der Landesverteidigung gegen einen Angriff mit konventionellen Streitkräften innerhalb eines überschaubaren längeren Zeitraums.

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Stand vom: 30.12.2009 | Autor:

http://www.bundeswehr.de/portal/a/bwde/streitkraefte/wehrpflicht