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Weiterbildung

Berlin, 07.04.2004.
Während des Grundwehrdienstes können sich die Soldaten für einen Zivilberuf weiterbilden.

Scheine und MünzenGrößere Abbildung anzeigen
Geld (Quelle: Redaktion Internet BW)

Außerhalb ihrer täglichen Dienstzeit stehen ihnen so genannte "berufsfördernde Maßnahmen" im Gegenwert von bis zu 665 Euro zu. Die Förderung beinhaltet die komplette oder anteilige Übernahme von:

  • Kurs-, Lehrgangs- und Studiengebühren
  • Lernmitteln
  • Prüfungsgebühren.
Wer später studieren möchte, kann sich die militärische Dienstzeit auf ein abzuleistendes Praktikum anrechnen lassen, wenn der Einsatzbereich bei der Bundeswehr den Anforderungen des Studienfaches entspricht. Außerdem können einzelne Maßnahmen des Berufsförderungsdienstes als Praktikum angerechnet werden. Nähere Auskünfte erteilt der Berufsförderungsdienst.

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Hintergrund

Stand vom: 28.11.2008 | Autor:

http://www.bundeswehr.de/portal/a/bwde/streitkraefte/wehrpflicht/weiterbildung