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Umzug mit der Bundeswehr

Mit der Umzugsfibel hat das BMVg einen übersichtlichen Wegweiser durch das Wirrwarr eines Umzuges geschaffen.

Zwei Umzugshelfer beim KistentragenGrößere Abbildung anzeigen
Umzugsservice der Bundeswehr (Quelle: Redaktion Internet Bw)

Ein berufs- oder privatbedingter Umzug muss nicht zwangsweise im Chaos enden. Das BMVg hat für die Angehörigen der Bundeswehr eine Umzugsfibel entworfen, die den Betroffenen einen Überblick über Hilfen und Leistungen bei einem Umzug bietet. Neben offiziellen Regelungen enthält die Fibel wertvolle Tipps für den Wohnungssuchenden.

Neben der Regelung für das sog. "Trennungsgeld", erhält man u.a. Informationen über das Vorgehen bei der Wohnungssuche, jeweilige Kündigungsfristen, Beförderungsauslagen des Umzugsgutes oder Verhandlungen über Pauschalbeträge, Meldefristen, und eventuelle Mietentschädigungen. Die Fibel geht auch auf Sonderfälle ein, wie z.B., ein nötiger Umzug im Falle eines Familienzuwachses. Für die eigentliche Planung des Umzuges gibt die Fibel Hinweise für die Auswahl einer Spedition (mit einer Vielzahl von Spediteuren hat die Bundeswehr Rahmenverträge abgeschlossen), und hilfreiche Tipps, wenn Sie Ihren Umzug doch lieber selbst organisieren möchten.

Bei Fragen oder Problemen, die nicht ausschließlich Ihren Umzug betreffen müssen, sollten Sie dennoch Kontakt zu Ihrem zuständigen Sozialdienst aufnehmen. Dieser hilft Ihnen, sich in Ihrer neuen Umgebung zurecht zu finden und sich sozial zu integrieren.

Zuständig für den Rahmenvertrag 'Inlandsumzüge' ist das

Bundesamt für Wehrverwaltung
RD 5
Ermekeilstraße 27
53113 Bonn

Ansprechpartner:
Herr Kollmann
Tel.:+49 (0) 228 - 947 - 103 535
Fax: +49 (0) 228 - 947 - 103 505

bawvrd5@bundeswehr.org

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Stand vom: 02.02.2010 | Autor:

http://www.bundeswehr.de/portal/a/bwde/service/umzug_bw