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Sozialdienst: Beistand im Todesfall

Berlin, 23.02.2010.
Ein Todesfall ist für Angehörige das Schlimmste, was passieren kann. Der Sozialdienst der Bundeswehr hilft den Hinterbliebenen in allen formellen Angelegenheiten und begleitet sie durch die schwere Zeit.

Kommandeur, Spieß und Militärseelsorger klingeln an einem Wohnhaus
Schlimmer Moment: Nachricht vom Tod eines Angehörigen (Quelle: Bundeswehr/Thomas)Größere Abbildung anzeigen

Wenn der Kommandeur und der Spieß zu Hause an die Tür klopfen, dann ahnt jeder unwillkürlich, dass keine gute Nachricht folgt. Eine Todesnachricht ist etwas, wovor sich alle fürchten – auch die Überbringer. Für die Vorgesetzten ist der Gang zu den Angehörigen im Todesfall ein schwerer. Dennoch ist es für den Kommandeur und Spieß im Allgemeinen selbstverständlich, die Nachricht persönlich zu überbringen und als erste zu kondolieren. Immer mit dabei ist ein Militärseelsorger – und häufig auch ein Sozialberater.

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Große Entlastung

Der Sozialdienst leistet im Todesfall für die Hinterbliebenen einen hoch geschätzten Dienst. Die Mitarbeiter kümmern sich um die Formalitäten und bieten den Trauernden damit eine große Entlastung. „Meiner Erfahrung nach ist es gut, den Sozialdienst der Bundeswehr sofort einzuschalten. Die Sozialberater nehmen den Hinterbliebenen in dieser schmerzvollen Zeit eine große organisatorische Last von den Schultern“, weiß Major Thomas Wegelin, Kommandeur des Stabsquartiers im Standortkommando Berlin. Das betrifft Fragen rund um die Bestattung sowie nötige Behördengänge und finanzielle Regelungen.

„Kommt ein Soldat ums Leben, übernimmt der Bund den überwiegenden Teil der Kosten der Beerdigung. Dazu müssen natürlich die entsprechenden Anträge gestellt werden. Dabei helfe ich“, erklärt Ute Kohlmann vom Sozialdienst der Bundeswehr in Berlin. Sie arbeitet seit 2003 als Sozialberaterin und betreute bereits etliche Todesfälle. Meiner Erfahrung nach sind die Hinterbliebenen sehr dankbar, dass die Bestattung ihren Wünschen entsprechend ausgerichtet werden kann und sie sich keine Sorgen um die Bezahlung machen müssen“, sagt Ute Kohlmann.

Ihre Betreuung umfasst aber auch die hinterbliebenen Familien verstorbener ziviler Mitarbeiter. „Wir bieten ihnen ein Gespräch an, in dem wir sie über Formalitäten, Anträge und Ansprechstellen informieren.

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Ute Kohlmann am Schreibtisch
Ute Kohlmann betreut und berät Hinterbliebene (Quelle: Bundeswehr/Eicker)Größere Abbildung anzeigen

Herz voll Kummer

In der Regel fährt die Sozialberaterin möglichst direkt zu den Hinterbliebenen und bespricht mit ihnen die Bestattung. „Das Herz der Hinterbliebenen ist manchmal so voller Kummer, dass sie gar nicht wissen, wo sie anfangen sollen“, erklärt Kohlmann. Es kommt auch vor, dass sie die Angehörigen bei ihrem schweren Gang zum Bestatter begleitet. „Alles kann ich natürlich nicht übernehmen, aber ich kann die Hinterbliebenen ein gutes Stück weit begleiten und ihnen mit Rat und Hilfe zur Seite stehen.“

Häufig wünschen sich Hinterbliebene, dass ihre Söhne oder Töchter in Uniform bestattet werden. Und nicht nur das: Sie erbitten oft auch eine Sargwache. Diesen Wünschen wird entsprochen. „Der Sarg steht in der Kirche oder Friedhofshalle und mehrere Kameraden halten links und rechts davon Wache. Das ist eine sehr schwere Aufgabe für die Soldaten“, sagt Kohlmann. Zuweilen ist auch ein Trommler oder Trompeter bei der Trauerfeier anwesend.

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Persönliche Betreuung

Auch im Nachhinein betreut Kohlmann die Hinterbliebenen. Ihrer Erfahrung nach haben viele die Situation bis zur Beerdigung selbst gut unter Kontrolle. Dann aber wird der Verlust zur Gewissheit und die Trauer alles bestimmend. „Ich bleibe immer in Kontakt zu den Hinterbliebenen und bemerke schnell, wenn noch Hilfe benötigt wird – sei es von mir oder einem Arzt, Pfarrer oder Psychologen“, erklärt Kohlmann.

Der Sozialdienst arbeitet eng mit anderen Fürsorgeeinrichtungen der Bundeswehr zusammen und kann im Bedarfsfall weitere kompetente Hilfe vermitteln.

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Die Sorgen danach

Mit der Trauer kommen oft auch die Sorgen – und häufig geht es dabei ums Geld. Das Sterbegeld umfasst durchschnittlich zwei volle Monatseinkommen, anschließend sind die Familien auf sich gestellt. Je nach vorhandenem Versicherungsschutz sind die Hinterbliebenen plötzlich mit erheblichen Einbußen konfrontiert.

Kommt eine Familie durch den Verdienstausfall in Bedrängnis, gibt es verschiedene Hilfsmöglichkeiten. Dazu zählt beispielsweise eine Kameradschaftshilfe durch das Soldatenhilfswerk. „Das sind Ansprechstellen, bei denen auch Hinterbliebene finanzielle Hilfe erhalten können“, sagt Frau Kohlmann.

Das galt auch für einen jungen Wehrdienstleistenden, dessen Vater plötzlich verstarb. Der Soldat und seine Schwester waren verpflichtet, die Beerdigung zu zahlen. Die beiden konnten das Geld aber nicht aufbringen. „Ich habe mir die Rechnung des Bestattungsinstituts schicken lassen und das Soldatenhilfswerk hat die Hälfte der Kosten übernommen.“ Frau Kohlmann sieht sich in solchen Fällen nicht nur als Beraterin sondern auch als Vermittlerin – Lotsin im Netzwerk der Hilfe.

Kommt ein Bundeswehrangehöriger während eines Auslandseinsatzes ums Leben, greifen die Fürsorgeleistungen des Bundes. Neben den oben genannten Kostenbeteiligungen steht der Witwe und den versorgungsberechtigten Kindern unter anderem eine einmalige Unfallentschädigung von insgesamt 60.000 Euro zu.

Auch Eltern, Großeltern und Enkel können Anspruch auf eine einmalige Unfallentschädigung nach Paragraph 63 des Soldatenversorgungsgesetzes haben. Auch um diese Ansprüche kümmert sich im Notfall der Sozialdienst.

Nichts kann einen Menschen ersetzen, aber wenn der Trauernde sich nicht noch zusätzlich um Formalitäten und Finanzielles sorgen muss, ist das eine wertvolle Entlastung.

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Stand vom: 16.03.2010 | Autor: Dr. Victoria Eicker

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