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Wehrsold

Wehrpflichtige werden nach ihrem Eintritt in die Bundeswehr vom Dienstherrn vollständig versorgt. Neben einer Unterkunft werden u. a. Verpflegung, Kleidung und medizinische Versorgung gestellt. Darüber hinaus erhält jeder Wehrpflichtige sein "Gehalt" - den Wehrsold, der wie folgt gestaffelt ist: (Alle Angaben in Euro)

Wehrsold

Dienstmonat

Dienstgrad

Wehrsold für 30 Tage

1.-3.

Soldat

282,30

4.-6.

Gefreiter

305,40

7.-9.

Obergefreiter

328,50

ab 12.

Hauptgefreiter

351,30

Wer sich entschließt, nach der Grundwehrdienstzeit länger bei der Bundeswehr zu bleiben, kann mit einer deutlichen Erhöhung seines Wehrsolds rechnen. Bei einer freiwilligen Weiterverpflichtung von mindestens 1 und maximal 14 Monaten erhält der Soldat folgende Zuschläge.

Wehrdienstzuschlag

Dienstmonat

Wehrdienstzuschlag für 30 Tage

10.-12.

613,50

13.-18.

675,00

19.-23.

736,20

Bei der Berechnung des Wehrsoldes und des Wehrdienstzuschlags wird tageweise vorgegangen. Zusätzlich zum normalen Sold gewährt die Bundeswehr für Grundwehrdienstleistende, die mehr als 30 Kilometer von ihrem Heimatort entfernt stationiert sind, einen Mobilitätszuschlag. Dieser Zuschlag beträgt monatlich 0,51 Euro je Entfernungskilometer, ist jedoch auf 204 Euro im Monat begrenzt.

Darüber hinaus gibt es eine einmalige besondere Zuwendung von 172,56 Euro im Dezember oder bei Entlassung (abhängig vom Eintrittsdatum), wobei zusätzlich noch 0,64 Euro für jeden Tag des freiwilligen zusätzlichen Wehrdienstes gezahlt werden. Das Entlassungsgeld beträgt 690,24 Euro plus 2,56 Euro für jeden Tag des freiwilligen zusätzlichen Wehrdienstes. Je nach Dauer des Wehrdienstes ergeben sich beispielsweise folgende Beträge:

Weihnachtsgeld und Entlassungsgeld

Dienstmonat

Weihnachtsgeld

Entlassungsgeld

bis 9.

172,56

690,24

13.

249,36

997,44

18.

345,36

1.381,44

23.

441,36

1.765,44

Alle finanziellen Leistungen sind steuerfrei und werden im Normalfall am 15. des Monats erbracht.

Im Übrigen ist die Familienheimfahrt mit der Bahn in der 2. Klasse kostenlos. Mit dem Bahnberechtigungsschein, den jeder Wehrdienstleistende erhält, besteht zusätzlich auch Anspruch auf eine Ermäßigung von 25% bei allen anderen Bahnfahrten.

Urlaubsanspruch eines Grundwehrdienstleistenden

Der Urlaubsanspruch richtet sich nach der Soldatenurlaubsverordnung. Danach stehen dem Grundwehrdienstleistenden insgesamt 20 Tage Erholungsurlaub zu. Ein Grundwehrdienstleistender, der freiwillig zusätzlichen Wehrdienst leistet, erhält für jeden weiteren vollen Monat 1/12 des Jahresurlaubs für Berufssoldaten (26 Tage).

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Weitere Informationen

Weiterführende Links

Stand vom: 19.03.2008 | Autor:

http://www.bundeswehr.de/portal/a/bwde/streitkraefte/wehrpflicht/wehrsold