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Enduring Freedom – Horn von Afrika

Internationale Koalition gegen den weltweiten Terrorismus

Fregatte Mecklenburg-Vorpommern auf hoher SeeGrößere Abbildung anzeigen
Die Fregatte Mecklenburg-Vorpommern (Quelle: Bildstelle Bundeswehr)

Am 12. September 2001, einen Tag nach den Terroranschlägen von New York und Washington, verurteilte der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen mit der Resolution 1368 diese Anschläge als bewaffneten Angriff auf die Vereinigten Staaten sowie als Bedrohung für den internationalen Frieden und die internationale Sicherheit. Die Resolution bekräftigt das Recht zur individuellen und kollektiven Selbstverteidigung und bestätigt die Notwendigkeit, alle erforderlichen Schritte gegen zukünftige Bedrohungen zu unternehmen. Ebenfalls am 12. September 2001 hat der NATO-Rat beschlossen, dass der Angriff auf die Vereinigten Staaten bei Vorliegen entsprechender Ermittlungsergebnisse als eine Aktion angesehen wird, die unter Artikel 5 des Washingtoner Vertrages fällt. Dieser stellt fest, dass ein bewaffneter Angriff gegen einen oder mehrere der Bündnispartner in Europa oder Nordamerika als ein Angriff gegen alle angesehen wird.Der Deutsche Bundestag hat am 16. November 2001 beschlossen, dass deutsche Streitkräfte mit den USA und den anderen Staaten der Anti-Terror-Koalition bei der militärischen Bekämpfung des internationalen Terrorismus zusammenarbeiten.

 

 

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Stand vom: 11.06.2009 | Autor:

http://www.bundeswehr.de/portal/a/bwde/einsaetze/missionen/enduring_freedom