Sie sind hier: Startseite > Streitkräfte > Grundlagen > Innere Führung > Beauftragter Erziehung und Ausbildung

Der Beauftragte Erziehung und Ausbildung

Er ist Auge und Ohr des ranghöchsten Soldaten der Bundeswehr an der Basis: Der Beauftragte Erziehung und Ausbildung beim Generalinspekteur.

Seine Aufgabe ist es, diesem ein möglichst hautnahes Bild von Leistungsbereitschaft, Motivation und Berufszufriedenheit der Soldaten und von den Rahmenbedingungen für Führung, Ausbildung und Erziehung in der Truppe zu liefern.Dazu besucht er mit seinen Mitarbeitern viele Dienststellen und Truppenteile der Bundeswehr im In- und Ausland. Er beobachtet die praktische Umsetzung der Richtlinien für Erziehung und Ausbildung. Besonderes Augenmerk richtet er auf die Aspekte Menschenführung, Recht und soldatische Ordnung sowie Betreuung und Fürsorge. Die Ergebnisse dieser Besuche werden direkt dem Generalinspekteur vorgelegt. Der besuchte Truppenteil erhält diesen Bericht jedoch nicht. Nur der Dienststellenleiter wird in einem Abschlussgespräch informiert. Die "Geburtsstunde" des Beauftragten schlug am 21. März 1970 mit dem "Blankeneser Erlass". Am 7. Juli 2005 wurde seine Aufgabe durch eine Weisung des Generalinspekteurs auf neue Grundlagen gestellt.Anders als der Wehrbeauftragte ist der "BEA" kein Organ des Bundestages.

nach oben


Weitere Informationen

Weiterführende Links

Stand vom: 07.03.2008 | Autor:

http://www.bundeswehr.de/portal/a/bwde/streitkraefte/grundlagen/innere_fuehrung%3Fyw_contentURL=%2FC1256EF4002AED30%2FN268RMCG389MMISDE%2Fcontent.jsp.html