Wehrbeauftragter
Der Wehrbeauftragte des Deutschen Bundestages ist für alle Soldaten Ansprechpartner bei Beschwerden und Vorschlägen.
Ein Organ des Parlamentes, nicht etwa der Streitkräfte, ist der Wehrbeauftragte des Deutschen Bundestages. Als Teil der parlamentarisch-zivilen Kontrolle über die deutschen Streitkräfte hat der Wehrbeauftragte Verfassungsrang (Art. 45 b des Grundgesetzes) und dient als Petitionsinstanz für die Soldaten. Er wird vom Parlament auf fünf Jahre gewählt und verfügt über eine Reihe von Kontrollrechten, die ihn zu einer unabhängigen und effektiven Institution machen.Besondere Aufmerksamkeit erweckt der Wehrbeauftragte bei der Vorlage seines Jahresberichtes. Der Bericht fasst die an den Wehrbeauftragten gerichteten Anliegen der Soldaten zusammen und liefert so ein wertvolles Bild vom inneren Zustand der Bundeswehr.Soldaten können sich direkt ohne Einhaltung des Dienstweges mit Beschwerden, Vorschlägen und anderen Anliegen an den Wehrbeauftragten wenden. Dieser wird dann entweder selbstständig oder auf Weisung des Bundestages beziehungsweise des Verteidigungsausschusses des Bundestages tätig.
Am 14. April wählte der Bundestag den SPD-Abgeordneten und bisherigen Vorsitzenden des Verteidigungsausschusses, Reinhold Robbe, in das Amt.
Erreichbarkeit:Der Wehrbeauftragte des Deutschen Bundestages
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Telefon: 030/726 160 - 0
Telefax: 030/726 160 283
E-Mail: wehrbeauftragter@bundestag.de

