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FAQ - Antwort auf häufig gestellte Fragen

Hier beantworten wir Fragen, wie sie häufig an die Bundeswehr gestellt werden. Mietzuschuss, technische Daten von Bundeswehrfahrzeugen, Abitur nachholen. Schlagen Sie in der alphabetisch geordneten Liste nach.

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Staatsangehörigkeit

Ich bin Staatsangehöriger von ##### und möchte zur Bundeswehr.

Eine Voraussetzung für eine Einstellung in die Bundeswehr ist der Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit. Liegt diese nicht vor, ist eine Einstellung nicht möglich. Der Besitz einer weiteren Staatsangehörigkeit neben der deutschen hat keinen Einfluss.

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Offizierlaufbahn, Abitur

Ich möchte in der Laufbahn der Offiziere studieren. Benötige ich das Abitur?

In Deutschland wird für ein Studium an einer Universität eine Hochschulzugangsberechtigung (in der Regel das Abitur), für ein Studium an einer Fachhochschule die Fachhochschulreife gefordert. Sie müssen nachweisen, dass Ihr Abschluss zum Studium in den Bundesländern Bayern (Universität und Fachhochschule) und Hamburg (nur Universität) berechtigt. Sie können sich diesbezüglich an die Universitäten der Bundeswehr in München und Hamburg wenden.

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Studium - Grundausbildung

Muss ich zuerst die Grundausbildung machen, wenn ich studieren will?

Die Studienmöglichkeit in der Laufbahn der Offiziere ist keine Zugabe, sondern Teil der Ausbildung zum Offizier, die natürlich auch mit der Grundausbildung beginnt.

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Tauglichkeit

Ich wurde nicht-tauglich gemustert und möchte Soldat auf Zeit werden.

Für eine Einstellung als Soldat auf Zeit wird – neben anderen Kriterien - eine Tauglichkeit von 1 oder 2 gefordert. Eine Einstellung ist also leider nicht möglich.

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Technische Daten von Bundeswehr-Fahrzeugen

Wie erfahre ich etwas über die technischen Daten von Bundeswehr-Fahrzeugen?

Bitte wenden Sie sich an das

Bundesamt für Wehrtechnik und Beschaffung
Postfach 30 01 65
56057 Koblenz
Telefon: +49 (0) 261 400-0
Fax: +49 (0)261 400-7630
E-Mail: E-Mail.

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Wehrdienstzeitbescheinigung - Bestätigung für Versicherungsverlauf beim Rentenversicherungsträger

Ich benötige für meinen Rentenversicherungsträger eine Bescheinigung, dass ich bei der Bundeswehr gedient habe. Wo kann ich für diese Zeit eine Bestätigung bekommen?

Alle Grundwehrdienstleistenden erhalten zum Ende Ihrer Dienstzeit eine Wehrdienstzeitbescheinigung. Diese Dienstzeitbescheinigung ist Nachweis für die Rentenversicherung. Sofern von Ihnen diese Bescheinigung nicht mehr vorliegt, beantragen Sie bitte eine Zweitschrift bei dem für Ihren derzeitigen Wohnort zuständigen Kreiswehrersatzamt.

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Wehrpflicht, Auslandseinsatz

Muss ich als Wehrpflichtiger auch in den Auslandseinsatz?

Als Grundwehrdienstleistender müssen Sie nicht an Auslandseinsätzen teilnehmen. Wenn Sie dies aber möchten, so können Sie dies angeben. Eine Teilnahme am Auslandseinsatz erfordert in der Regel die Verpflichtung zum freiwilligen Wehrdienst mit einer zusätzlichen Wehrdienstdauer von mind. 1 und max. 14 Monaten.

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Zivildienst

Wo erfahre ich etwas über den Zivildienst?

Besuchen Sie dazu bitte das Bundesamt für den Zivildienst im Internet unter www.zivildienst.de.

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http://www.bundeswehr.de/portal/a/bwde/streitkraefte/grundlagen/fragen_und_antworten