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Auftrag und Aufgaben

Berlin, 09.11.2006, Weißbuch.
Der Auftrag der Bundeswehr ist eingebettet in die gesamtstaatliche Sicherheitsvorsorge.

High Tech am ganzen Körper - Infanterist der Zukunft mit modernster KampfaurüstungGrößere Abbildung anzeigen
Infanterist der Zukunft

Die Bundeswehr als Instrument einer umfassend angelegten, vorausschauenden Sicherheits- und Verteidigungspolitik

  • sichert die außenpolitische Handlungsfähigkeit
  • leistet einen Beitrag zur Stabilität im europäischen und globalen Rahmen
  • sorgt für die nationale Sicherheit und Verteidigung
  • trägt zur Verteidigung der Verbündeten bei
  • fördert multinationale Zusammenarbeit und Integration

Die Verteidigung Deutschlands gegen äußere Bedrohung bleibt die politische und verfassungsrechtliche Grundlage der Bundeswehr. Angesichts der wachsenden Bedrohung des deutschen Hoheitsgebietes durch terroristische Angriffe gewinnt der Schutz der Bevölkerung und der Infrastruktur an Bedeutung. Er stellt zusätzliche Anforderungen an die Bundeswehr bei der Aufgabenwahrnehmung im Inland und damit an ihr Zusammenwirken mit den für die innere Sicherheit zuständigen Stellen des Bundes und der Länder. ...

Die Aufgaben der Bundeswehr leiten sich im Rahmen der verfassungsrechtlichen Vorgaben aus dem Auftrag und den Zielen deutscher Sicherheits- und Verteidigungspolitik ab:

  • Internationale Konfliktverhütung und Krisenbewältigung einschließlich des Kampfes gegen den internationalen Terrorismus
  • Unterstützung von Bündnispartnern
  • Schutz Deutschlands und seiner Bevölkerung
  • Rettung und Evakuierung
  • Partnerschaft und Kooperation
  • Subsidiäre Hilfeleistungen (bei Katastrophen und Unglücksfällen).

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Weitere Informationen

Weißbuch 2006

Stand vom: 20.05.2009

http://www.bundeswehr.de/portal/a/bwde/streitkraefte/grundlagen/auftrag