Einheit im Einsatz - Vielfalt im Glauben
Berlin, 16.11.2005.
Welche Religionen sind in der Bundeswehr vertreten? Und welche Möglichkeiten bieten die deutschen Streitkräfte nichtchristlichen Soldaten, ihre Religion auszuüben? Ein kurzes Erklärstück.
Gebete und Gebote: Religion im Dienstalltag
Angehörige jüdischen Glaubens müssen nach § 12 Absatz 4 Satz 1 des Wehrpflichtgesetzes keinen Wehrdienst leisten. Ein Wehrpflichtiger wird auf Antrag vom Wehrdienst zurückgestellt, wenn dieser für ihn aus persönlichen Gründen eine besondere Härte bedeutet. Das trifft zu, wenn nahe Angehörige - wie die Großeltern - Opfer der Verfolgung durch das NS-Regime waren. Dennoch gibt es einige jüdische Bundeswehrsoldaten. Auch Muslime leisten in den Streitkräften Dienst für Deutschland. Eine genaue Zahl nichtchristlicher Soldaten in der Bundeswehr lässt sich nicht feststellen, da die Angabe zur Religionszugehörigkeit freiwillig ist.
Soweit wie möglich nimmt die Bundeswehr auf die entsprechenden Gebets-, Speise- und Fastengebote unterschiedlicher Glaubensrichtungen Rücksicht. So können sich Muslime beispielsweise in der Kaserne problemlos schweinefleischfrei ernähren. Auch bei den "EPa" - vorbereiteter Einsatzverpflegung - gibt es eine Variante ohne Schweinefleisch. Sehr umfangreiche Speisevorschriften, wie die der koscheren Kost streng gläubiger Juden, sind jedoch im Dienstalltag kaum einzuhalten. In solchen Fällen muss die Familie des Soldaten oder eine nahe liegende jüdische Gemeinde einspringen. Dieses wird bei der Einberufung berücksichtigt.
Die Teilnahme an kirchlichen Gottestdiensten ist jedem freigestellt. Ebenso die Verwendung von Bekenntnisformeln wie dem Zusatz zum Eid oder Gelöbnis "So wahr mir Gott helfe". Nichtchristliche Soldaten haben das Recht, auf Wunsch an Gottesdiensten ihrer Glaubensgemeinschaft teilzunehmen. Generell gilt jedoch - für christliche wie nichtchristliche Soldaten: Die Ausübung der Religion darf den Dienst nicht behindern. Lange, zehrende Fastenzeiten während eines Einsatzes sind ebenso wenig umsetzbar wie eine flexible Feiertagsregelung. Die Rahmenbedingungen sind für alle gleich.











