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Einheit im Einsatz - Vielfalt im Glauben

Berlin, 16.11.2005.
Welche Religionen sind in der Bundeswehr vertreten? Und welche Möglichkeiten bieten die deutschen Streitkräfte nichtchristlichen Soldaten, ihre Religion auszuüben? Ein kurzes Erklärstück.

Im Dienst der Bundeswehr stehen Frauen und Männer, deren Wurzeln in viele Staaten zurückreichen. Allen gemein ist die deutsche Staatsbürgerschaft - nicht aber unbedingt der christliche Glaube. Dem Grundgesetz entsprechend haben alle Soldaten und Soldatinnen ein Recht auf freie Religionsausübung. Das beinhaltet die Freiheit, nach den Vorschriften der eigenen Religion zu leben. Doch wie sieht das in der Praxis aus?

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Soldat mit GesangsbuchGrößere Abbildung anzeigen
Glaube in der Bundeswehr (Quelle: Bildstelle Bundeswehr)

Gebete und Gebote: Religion im Dienstalltag

Angehörige jüdischen Glaubens müssen nach § 12 Absatz 4 Satz 1 des Wehrpflichtgesetzes keinen Wehrdienst leisten. Ein Wehrpflichtiger wird auf Antrag vom Wehrdienst zurückgestellt, wenn dieser für ihn aus persönlichen Gründen eine besondere Härte bedeutet. Das trifft zu, wenn nahe Angehörige - wie die Großeltern - Opfer der Verfolgung durch das NS-Regime waren. Dennoch gibt es einige jüdische Bundeswehrsoldaten. Auch Muslime leisten in den Streitkräften Dienst für Deutschland. Eine genaue Zahl nichtchristlicher Soldaten in der Bundeswehr lässt sich nicht feststellen, da die Angabe zur Religionszugehörigkeit freiwillig ist.

Soweit wie möglich nimmt die Bundeswehr auf die entsprechenden Gebets-, Speise- und Fastengebote unterschiedlicher Glaubensrichtungen Rücksicht. So können sich Muslime beispielsweise in der Kaserne problemlos schweinefleischfrei ernähren. Auch bei den "EPa" - vorbereiteter Einsatzverpflegung - gibt es eine Variante ohne Schweinefleisch. Sehr umfangreiche Speisevorschriften, wie die der koscheren Kost streng gläubiger Juden, sind jedoch im Dienstalltag kaum einzuhalten. In solchen Fällen muss die Familie des Soldaten oder eine nahe liegende jüdische Gemeinde einspringen. Dieses wird bei der Einberufung berücksichtigt.

Die Teilnahme an kirchlichen Gottestdiensten ist jedem freigestellt. Ebenso die Verwendung von Bekenntnisformeln wie dem Zusatz zum Eid oder Gelöbnis "So wahr mir Gott helfe". Nichtchristliche Soldaten haben das Recht, auf Wunsch an Gottesdiensten ihrer Glaubensgemeinschaft teilzunehmen. Generell gilt jedoch - für christliche wie nichtchristliche Soldaten: Die Ausübung der Religion darf den Dienst nicht behindern. Lange, zehrende Fastenzeiten während eines Einsatzes sind ebenso wenig umsetzbar wie eine flexible Feiertagsregelung. Die Rahmenbedingungen sind für alle gleich.

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Segnung von SoldatenGrößere Abbildung anzeigen
Segnung von Soldaten im Einsatz (Quelle: Rainer Krotz)

Ansprechpartner für jeden: Die Militärseelsorge

Die Tätigkeit eines Soldaten bringt besondere Lebensumstände und oftmals belastende Extremsituationen mit sich. Militärseelsorger sind im Alltag wie im Einsatz zentrale Ansprechpartner in religiösen und ethischen Dingen. Sie stehen den Soldaten auf Wunsch in Krisenphasen zur Seite. Da die Seelsorge strukturell ausschließlich in der Hand evangelischer und katholischer Geistlicher liegt, kümmern diese sich auch um die Bedürfnisse nichtchristlicher Soldaten. Sei es durch ein vertrauliches Gespräch, den Kontakt zu Vertretern der jeweiligen Glaubensgemeinde oder auch praktische, mitunter ganz gewöhnliche Dinge - wie einen Kompass zur Bestimmung der Himmelsrichtung im Gebet.

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Stand vom: 20.02.2007 | Autor:

http://www.bundeswehr.de/portal/a/bwde%3Fyw_contentURL=%2FC1256EF4002AED30%2FW26J7CZ9922INFODE%2Fcontent.jsp.html