Ausgleichsrente
Ausgleichsrente
Schwerbeschädigte können eine Ausgleichsrente erhalten. Die Höhe der zu gewährenden Ausgleichsrente hängt neben der Höhe des festgestellten GdSGrad der Schädigungsfolgen auch von anzurechnendem Einkommen ab, denn die Ausgleichsrente ist einkommensabhängig.
Die Ausgleichsrente ist für den Fall gedacht, dass Schwerbeschädigte ihren Lebensunterhalt nicht durch Arbeit oder andere Einkünfte sicherstellen können. Deshalb setzt der Anspruch auf Ausgleichsrente voraus, dass die Beschädigten aus gesundheitlichen Gründen, wegen hohen Alters oder aus einem von ihnen nicht zu vertretenden sonstigen Grund eine zumutbare Tätigkeit nicht oder nur in beschränktem Maße oder nur mit überdurchschnittlichem Kräfteaufwand ausüben können.
Grundsätzlich wird jegliches Einkommen auf die Ausgleichsrente angerechnet, wobei die Einzelheiten in der Ausgleichsrentenverordnung geregelt sind.