* Belegplätze - Belegrechte
* Belegplätze - Belegrechte
Definition
Unter Belegrechten ist die Sicherung eines Kontingentes von Plätzen in einer bestehenden Kinderbetreuungseinrichtung für Kinder von Bundeswehrangehörigen zu verstehen.
Belegrechte werden auf vertraglicher Basis zwischen dem Träger der Kinderbetreuungseinrichtung und der Bundeswehr erworben. In der Regel ist die Zustimmung der Jugendämter zum Vertrag erforderlich.
Bundesweit einheitliche Regelungen zu Vertragslaufzeit, Belegrechtskosten etc. existieren aufgrund der sehr unterschiedlichen landesrechtlichen und vor allem kommunalen Vorgaben nicht.
Finanzierung
Die Bundeswehrangehörigen erlangen durch die Betreuung ihrer Kinder in den bundeswehreigenen Kinderbetreuungseinrichtungen sowie bei der Inanspruchnahme von durch die Bundeswehr erworbenen Belegrechten weder einen finanziellen Vorteil, noch ergeben sich hierdurch finanzielle Einbußen (gegenüber einer wohnortnahen Betreuung).
Sie leisten durch die Entrichtung ortsüblicher Elternbeiträge ihren Beitrag zur Finanzierung dieser Betreuung. Die Höhe der jeweiligen Elternbeiträge richtet sich nach den von den Kommunen erlassenen Bestimmungen und kann regional sehr unterschiedlich sein.
Verwaltung der Plätze (Kriterien der Inanspruchnahme)
Für die Vergabe der erworbenen bzw. eingerichteten Kinderbetreuungsplätze ist ein am Standort einzurichtender Vergabeausschuss zuständig.
Der Betreuungsvertrag wird anschließend unmittelbar und individuell zwischen den Eltern und dem Träger der Kinderbetreuungseinrichtung geschlossen.