An wen kann ich mich bei weiteren Fragen zum Thema Arbeitsplatzschutzgesetz / Eignungsübungsgesetz wenden?
An wen kann ich mich bei weiteren Fragen zum Thema Arbeitsplatzschutzgesetz / Eignungsübungsgesetz wenden?
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Bitte wenden Sie sich an Ihre/n Bearbeiter/in (Tel.: 0211 65043 288 / 0211 65043 351) oder stellen Sie Ihre Fragen per Post oder E-Mail an ArbPlSchG@bundeswehr.org oder EUEG@bundeswehr.org