Informationsseite
Hier stellen wir Ihnen Die Änderungen und Informationen vor
Im Folgenden stellen wir Ihnen aktuelle Informationen zum neuen SEG zur Verfügung. Diese Seite wird ständig aktualisiert, um Sie umfassend und frühzeitig über anstehende Änderungen zu informieren.
Bitte haben Sie Verständnis, dass einzelfallbezogene Anfragen zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht beantwortet werden können.
Neue Grundlage für die Versorgung und Entschädigung aller versehrten Soldatinnen und Soldaten
Sie sind oder waren Soldatin oder Soldat und hatten während Ihres Wehrdienstes einen Unfall oder haben im Zusammenhang mit Ihrem Dienst eine gesundheitliche Schädigung erlitten? Dann gilt auch für Sie ab dem 1. Januar 2025 das neue Soldatenentschädigungsgesetz (SEG).
Das Wichtigste schon jetzt auf einen Blick
Abhängig von der Schwere der erlittenen Gesundheitsbeeinträchtigung erhalten Sie einen monatlichen Geldbetrag. Dieser Ausgleich für gesundheitliche Schädigungsfolgen (heute: Ausgleich bzw. Grundrente) wird deutlich erhöht.
Wenn sich Ihre gesundheitliche Schädigung nachteilig auf Ihre berufliche Tätigkeit auswirkt, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen künftig einen Erwerbsschadensausgleich bekommen. Dieser ersetzt zukünftig den bisherigen Berufsschadensausgleich. Mit dem neu konzipierten und transparent gestalteten Erwerbsschadensausgleich wird auch die soziale Sicherung der Erwerbsschadensausgleich-Empfänger für das Alter gesetzlich geregelt. Wenn Sie bereits einen Berufsschadensausgleich beziehen, erhalten Sie diesen wie gewohnt weiter.
Nach Beendigung des Wehrdienstverhältnisses erbringt die Unfallversicherung Bund und Bahn (UVB) die medizinische und orthopädische Versorgung mit allen geeigneten Mitteln mindestens auf dem Leistungsniveau der gesetzlichen Unfallversicherung nach dem Siebten Buch Sozialgesetzbuch. Die Leistungserbringung der beruflichen Rehabilitation wird ebenfalls auf die UVB übertragen. Die UVB ist ein gesetzlicher Unfallversicherungsträger und erbringt z.B. bei Arbeitsunfällen u.a. Leistungen der Heilbehandlung und Rehabilitation durch erfahrene und kompetente Fachleute (https://www.uv-bund-bahn.de).
Wenn Sie im Rahmen der beruflichen Rehabilitation eine Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben wahrnehmen, erhalten Sie in dieser Zeit Übergangsgeld. Das Übergangsgeld wird künftig angehoben und beträgt dann - wie das Krankengeld der Soldatenentschädigung bei Arbeitsunfähigkeit - 80 Prozent des erzielten regelmäßigen Entgelts.
Die einkommensunabhängige Ausgleichszahlung an hinterbliebene Ehepartner und den diesen gleichgestellten eingetragenen Lebenspartnerschaften wird erhöht. Darüber hinaus können diese eine weitere einkommensabhängige Leistung in besonderen Lebenslagen erhalten.
Der Ausgleich an hinterbliebene Kinder wird erhöht und ohne weiteren Nachweis bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres gezahlt.
Hinterbliebene Eltern können in besonderen Lebenslagen eine monatliche Ausgleichszahlung erhalten.
Das Fallmanagement im Verwaltungsverfahren wird gesetzlich normiert.
Die Erstattungsmöglichkeit von Kosten für psychotherapeutische Leistungen in besonderen Ausnahmefällen für Angehörige und Hinterbliebene wird eingeführt.
Witwen und Witwer erhalten die Möglichkeit einer Leistung der Teilhabe am Arbeitsleben durch die Unfallversicherung Bund und Bahn.
Die Entscheidung über die Anerkennung einer Wehrdienstbeschädigung während des Wehrdienstes gilt nach Beendigung des Wehrdienstverhältnisses fort. Ein erneuter Antrag ist nicht mehr erforderlich.
Was müssen Betroffene tun? - Anträge, Fristen, Informationen…
Die derzeit gültigen Regelungen im Dritten Teil des Soldatenversorgungsgesetzes in Verbindung mit dem Bundesversorgungsgesetz werden durch das SEG zum 1. Januar 2025 abgelöst. Der Wechsel in das neue Recht wird durch die zuständigen Stellen eng begleitet. Diese werden mit ausreichend zeitlichem Vorlauf auf jeden Einzelnen und jede Einzelne mit den erforderlichen Informationen zukommen. Bitte haben Sie Verständnis, dass einzelfallbezogene Anfragen zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht beantwortet werden können.
Fazit
Das SEG steht ganz im Zeichen der Fürsorge, um noch individueller und passgenauer den Anforderungen und Nöten der versehrten Soldatinnen und Soldaten während des Wehrdienstes sowie nach Beendigung des Wehrdienstverhältnisses gerecht werden zu können und ggf. lebenslange Unterstützung zu sichern. Sie finden das Gesetz unter folgendem Link: www.bgbl.de
Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne auch direkt zur Verfügung.