Bei der Bundeswehr
Mit dem Dienstantritt in der ersten Stammeinheit betritt man eine vollkommen eigene Welt, an die es sich im Verlaufe der allgemeinen Grundausbildung erst einmal zu gewöhnen gilt. Auftragstaktik, Transparenz, Einblick in die Absicht der übergeordneten Führung und klare Regelungen prägen das Individuum und stehen für die Bundeswehr als zunehmend modernen Arbeitgeber.

Der Dienstantritt
Ein Umzug muss nicht zwangsweise im Chaos enden. Das Bundesministerium der Verteidigung hat für die Angehörigen der Bundeswehr eine Umzugsfibel entworfen, die den Betroffenen einen Überblick über Hilfen und Leistungen bei einem Umzug bietet. Neben offiziellen Regelungen enthält die Fibel wertvolle Tipps für den Wohnungssuchenden.
Neben der Regelung für das sogenannte „Trennungsgeld“, erhalten Soldaten und zivile Mitarbeiter Informationen über das Vorgehen bei der Wohnungssuche, über Kündigungsfristen, Beförderungsauslagen des Umzugsgutes oder Verhandlungen über Pauschalbeträge, Meldefristen und eventuelle Mietentschädigungen. Die Fibel geht auch auf Sonderfälle ein, wie zum Beispiel ein nötiger Umzug im Falle eines Familienzuwachses.
Kompetenzzentrum Travel Management
Die BwBundeswehr Bekleidungsmanagement GmbHGesellschaft mit beschränkter Haftung, kurz: BwBM, versorgt die rund 200.000 Soldaten und zivilen Mitarbeiter der Bundeswehr mit Bekleidung. Bekleidung umfasst aber nicht nur Uniformen, sondern auch Ausrüstungsgegenstände wie beispielsweise ABCAtomar, Biologisch, Chemisch-Schutzartikel, Kochschürzen und Feuerwehrhelme.
Die BWBM sichert die Versorgung der Bundeswehr mit Bekleidung und persönlicher Ausrüstung in drei Segmenten: Fiskalische Versorgung (Ausstattung der Rekruten und Mitarbeiter aller Dienststellen), Teil- und Selbsteinkleider (Versorgung der Unteroffiziere und Offiziere mit Dienst- und Sportbekleidung) sowie die ABCAtomar, Biologisch, Chemisch-Materialwirtschaft (Ausstattung der ABCAtomar, Biologisch, Chemisch-Abwehrtruppe nach den Vorgaben der Bundeswehr). Zur Sicherstellung der Versorgung betreibt die BWBM eine eigene Logistik mit mehreren großen Lager-und Transportsystemen.
Alle Artikel werden gemeinsam mit der Bundeswehr entwickelt und durch die BWBM, beschafft, gelagert, verteilt, gereinigt und instandgesetzt.
Von der Einkleidung über die Wasch- und Reparaturleistungen bis zur Auskleidung stehen den Soldaten und zivilen Mitarbeitern der Bundeswehr deutschlandweit über 80 Servicestationen, Mobile Servicepoints und Shops zur Verfügung.
Versetzung - Kommandierung
Ein Umzug gehört zu den zwar notwendigen, in der Regel aber weniger angenehmen Begleiterscheinungen im Leben eines Bundeswehrangehörigen. Es ist daher wichtig, einen Umzug so zu planen, dass er reibungslos und nach Möglichkeit zur Zufriedenheit der ganzen Familie durchgeführt werden kann.
Um die Frage der Kosten im Vorfeld zu klären, können Bundeswehr Angehörige in Zukunft selbst entscheiden, ob sie im Falle einer Versetzung Trennungsgeld oder Umzugskosten in Anspruch nehmen.
Demnach wird einem Bundeswehrangehörigen der Zeitraum von drei Jahren zugestanden, in dem er sich für die Zahlung von Trennungsgeld oder die Gewährung einer Umzugskostenvergütungen entscheiden kann. In diesen drei Jahren steht ihm Trennungsgeld zu.
Trennungsgeld wird in der Regel in Anspruch genommen, wenn der Soldat zum neuen Versetzungsort pendelt, weil er seinen privaten Lebensschwerpunkt an einem anderen Ort beibehält. Im Rahmen des Trennungsgeldes übernimmt der Bund die Aufwendungen für eine begrenzte Zahl von Heimfahrten sowie eine auf Tagesbasis berechnete Pauschale. Nimmt der Soldat eine neue Hauptwohnung am neuen Dienstort, lässt er sich normalerweise die Umzugskosten erstatten.
Nach der Trennungsgeldverordnung (TGV) sind Bundesbeamtinnen und Beamte und in den Bundesdienst abgeordnete Beamtinnen und Beamte sowie Soldatinnen/Soldaten und Richterinnen und Richter mögliche Berechtigte. Im Rahmen der Tarifbestimmungen gilt die TGV auch für Tarifbeschäftigte des Bundes.
Sie haben Anspruch auf Trennungsgeld, wenn sich aufgrund einer dienstlich veranlassten Maßnahme (z. B. Versetzung aus dienstlichen Gründen, Abordnung, auch im Rahmen der Aus- und Fortbildung) Ihr Dienstort verändert und Ihre Wohnung nicht im Einzugsgebiet der neuen Dienststätte liegt. Ist Ihre Wohnung auf einer üblicherweise befahrenen Strecke weniger als 30 Kilometer von der neuen Dienststätte entfernt oder wohnen Sie im Zeitpunkt des Wirksamwerdens der dienstlich veranlassten Maßnahme bereits am neuen Dienstort, wird kein Trennungsgeld gewährt.
Bitte beachten Sie auch die Hinweise zum Trennungsgeld und zu den Umzugskosten in Ihrer Personalverfügung zu der Trennungsgeld auslösenden dienstlichen Maßnahme.
Weitere Voraussetzungen für die Trennungsgeldgewährung finden Sie in § 1 (2) TGV.
Verordnung über das Trennungsgeld
Mit dem Informationspaket für Auslandsumzüge hat das Bundesministerium der Verteidigung (BMVgBundesministerium der Verteidigung) einen übersichtlichen Wegweiser durch das Wirrwarr eines Umzuges ins Ausland geschaffen.
Eine Versetzung ins Ausland stellt nicht nur für Sie sondern auch für Ihre Familie eine besondere Herausforderung dar. Insbesondere der dann anstehende Auslandsumzug benötigt eine besondere Planung. Um diese zusätzliche Belastung auf ein Mindestmaß zu reduzieren, steht Ihnen das Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr Kompetenzzentrum Travel Management der Bundeswehr (BAIUDBwBundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr KompZKompetenzzentrum TMTravel Management BwBundeswehr) – TMTravel Management 6 beratend zur Seite. Erste Informationen welche Auslagen erstattet werden können sowie Anregungen und Tipps wurden in einer Broschüre, dem Informationspaket für Auslandsumzüge zusammengefasst.
Unterstützung
Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr sowie andere Bedienstete des Bundes können auf schriftlichen Antrag ein zinsloses Darlehen für die notwendigen Kosten der Rechtsverteidigung erhalten, sofern gegen sie wegen einer dienstlichen Verrichtung oder eines Verhaltens, das mit einer dienstlichen Tätigkeit im Zusammenhang steht, ein Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft oder eine ähnliche Maßnahme eingeleitet worden ist.
Entsprechendes gilt bei zivil- und verwaltungsrechtlichen Streitigkeiten. Voraussetzungen für die Darlehensgewährung sind insbesondere, dass ein dienstliches Interesse an einer zweckentsprechenden Rechtsverteidigung besteht, nach den Umständen des Falls anzunehmen ist, dass die oder den Bediensteten kein oder kein schweres Verschulden trifft und dass ihr oder ihm die Verauslagung der Kosten nicht zugemutet werden kann.
Wird die oder der Bedienstete durch Urteil oder sonstige Verfahrensentscheidung (z.B. Einstellung) vom Vorwurf freigesprochen, ist von der Rückzahlung des Darlehens abzusehen. Für die Gewährung von Rechtsschutz bei dienstlicher Tätigkeit im Ausland gelten besondere Regelungen.
Weitere Einzelheiten enthält die Zentrale Dienstvorschrift A-2642/8 „Gewährung von Rechtsschutz für Bundeswehrangehörige“.
Die Wehrpflicht ist Geschichte - doch die Bundeswehr sucht weiter Soldaten. Deshalb gibt es jetzt den Freiwilligen Wehrdienstleistenden (FWDLFreiwillig Wehrdienst Leistende).
Die Bundeswehr wird zur Freiwilligenarmee. Als Nachfolgemodell der Wehrpflicht gibt es den Freiwilligen Wehrdienst (FWDFreiwilliger Wehrdienst). Er dauert bis zu 23 Monate und soll die Möglichkeit bieten, sich die Bundeswehr anzuschauen, ohne sich gleich für mehrere Jahre als Soldat zu verpflichten.
Der Freiwillige Wehrdienst kann eine mögliche Wartezeit bis zum Beginn eines Studiums oder einer Ausbildung überbrücken. Allerdings gibt es auch zivile Alternativen, wie den Bundesfreiwilligendienst (BFDBerufsförderungsdienst der Bundeswehr), den Nachfolger des früheren Zivildienstes.
Ein falsches Wort, ein missverstandener Witz oder eine „komische“ Andeutung - Konfliktpotentzial gibt es überall. Ungelöste Streitigkeiten stellen Störungen im Dienstbetrieb dar, die sich belastend auf alle Beteiligten auswirken.
Ist es erst einmal zum Streit gekommen, steht man zwangsläufig vor der Herausforderung, einen Weg zu finden wieder miteinander auszukommen. Denn im Dienst kann man sich in der Regel nicht oder nur schwer aus dem Weg gehen. Oft hilft schon ein klärendes Gespräch untereinander um die Meinungsverschiedenheiten zu beenden. Unterstützung bei der Lösung von Konflikten finden Sie bei den folgenden Personen und Ansprechstellen am Standort:
- Kompaniefeldwebel,
- Kompaniechef,
- Vertrauensperson,
- Gleichstellungsbeauftragte,
- Sozialdienst,
- und Militärseelsorge.