Familie und Dienst in Köln

Die Bundeswehr ist ein großer, personalintensiver und attraktiver Arbeitgeber. Er engagiert sich seit Jahren mit weiter steigender Tendenz für die bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf

Soldat_Kind

Kinderbetreuungsmöglichkeiten am Standort Köln

Kinderbetreuungsmöglichkeiten (Belegplätze) in Kindertagesstätten am Standort Köln.

Antragsberechtigt sind Eltern von Kindern, bei denen mindestens ein Elternteil Angehöriger einer Bundeswehrdienststelle am Standort Köln ist. Antragsteller müssen in Köln nicht wohnhaft sein. Träger der Kindertagesstätten ist die Fröbel Bildung und Erziehung eGmbH.


Kindertagesstätten linksrheinisch

Im Bereich der Lüttich Kaserne - Militärringstraße 1000, 50737 Köln
mit 9 Belegplätzen*

Kindertagesstätten linksrheinisch

Im Bereich Konrad-Adenauer-Kaserne - Brühler Straße 300, 50968 Köln
mit 9 Belegplätzen*

Kindertagesstätte rechtsrheinisch

Im Bereich der Luftwaffenkaserne Wahn
mit 55 Belegplätzen*

Eltern-Kind Arbeitszimmer im Standort Köln

Das Eltern-Kind-Arbeitszimmer bietet Soldatinnen und Soldaten sowie zivilen Bundeswehrangehörige die Möglichkeit, in Notsituationen ihre Kinder mit in den Dienst zu bringen und diese während der Dienstzeit zu betreuen. Im Standort Köln stehen Müttern und Vätern bei Betreuungsengpässen die folgenden Eltern-Kind-Arbeitszimmer zur Verfügung



Lüttich-Kaserne

  • Liege u. Laufstall mit schaumstoffgepolsterten Bodeneinlage
    (Falls erforderlich muss eine gesonderte Reisebettmatratze und/oder Decke aus hygienischen Gründen mitgebracht werden.)
  • Kinderhochstuhl
  • Wickelkommode mit Wickelunterlage und Wärmelampe
  • TV mit integriertem DVD-Player (DVD‘s im Betreuungsbüro LKK erhältlich)
  • Spielecke (Spielhaus, kindgerechte Tische und Stühle)
  • Malpapier, Stifte und Tafel
  • Kinder-Relax-Stuhl
  • Garderobe
Definition

Unter Belegrechten ist die Sicherung eines Kontingentes von Plätzen in einer bestehenden Kinderbetreuungseinrichtung für Kinder von Bundeswehrangehörigen zu verstehen.
Belegrechte werden auf vertraglicher Basis zwischen dem Träger der Kinderbetreuungseinrichtung und der Bundeswehr erworben. In der Regel ist die Zustimmung der Jugendämter zum Vertrag erforderlich.
Bundesweit einheitliche Regelungen zu Vertragslaufzeit, Belegrechtskosten etc. existieren aufgrund der sehr unterschiedlichen landesrechtlichen und vor allem kommunalen Vorgaben nicht.

Finanzierung

Die Bundeswehrangehörigen erlangen durch die Betreuung ihrer Kinder in den bundeswehreigenen Kinderbetreuungseinrichtungen sowie bei der Inanspruchnahme von durch die Bundeswehr erworbenen Belegrechten weder einen finanziellen Vorteil, noch ergeben sich hierdurch finanzielle Einbußen (gegenüber einer wohnortnahen Betreuung).
Sie leisten durch die Entrichtung ortsüblicher Elternbeiträge ihren Beitrag zur Finanzierung dieser Betreuung. Die Höhe der jeweiligen Elternbeiträge richtet sich nach den von den Kommunen erlassenen Bestimmungen und kann regional sehr unterschiedlich sein.

Verwaltung der Plätze (Kriterien der Inanspruchnahme)

Für die Vergabe der erworbenen bzw. eingerichteten Kinderbetreuungsplätze ist ein am Standort einzurichtender Vergabeausschuss zuständig.

Der Betreuungsvertrag wird anschließend unmittelbar und individuell zwischen den Eltern und dem Träger der Kinderbetreuungseinrichtung geschlossen.