„Veteranin oder Veteran der Bundeswehr ist, wer als Soldatin oder Soldat der Bundeswehr im aktiven Dienst steht oder aus diesem Dienstverhältnis ehrenhaft ausge­schieden ist, also den Dienstgrad nicht verloren hat.

Ihr aller Dienst zählt! Aktive und ehemalige Soldatinnen und Soldaten, Reservistinnen und Reservisten, Gesunde und Versehrte wollen wir so in gleicher Weise wertschätzen.“

Auszug aus dem Tagesbefehl zum Veteranenbegriff, 26. November 2018

Illustration: Shutterstock/Weitwinkel

Veteranenbegriff

Die Definition steht im Tagesbefehl der damaligen Verteidigungsministerin Ursula von der Leyen vom 26. November 2018. Der Begriff ist bewusst weit gefasst, um aktive wie ehemalige Angehörige der Bundeswehr einzubeziehen.

Dienst in der Bundeswehr

Kalter Krieg, Einsätze, Allgemeiner Wehrdienst – alles zählt! Die einzige Voraussetzung, um als Veteranin oder Veteran in Deutschland zu gelten, ist der Dienst als Soldatin oder Soldat in der Bundeswehr.

Mindestdienstzeit

Der Veteranenbegriff sieht keine Mindestdienstzeit vor. Das heißt, jede Soldatin und jeder Soldat ist offiziell Veteranin oder Veteran, sobald sie oder er den Dienst in der Bundeswehr angetreten hat.

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Wehrmacht

Soldaten der Wehrmacht sind keine Veteranen. Der Veteranenbegriff der Bundesrepublik Deutschland beinhaltet nur den Dienst in einer Armee, die fest in der freiheitlichen demokratischen Grundordnung, in Bündnis­verantwortung und Menschenrechten verankert ist. Die Wehrmacht ist als Armee des national­sozialistischen Terrorregimes nicht traditionswürdig für die Bundeswehr.

NVA

Der Veteranenbegriff umfasst auch keine ehemaligen Soldaten der Nationalen Volksarmee (NVA). Die NVA ist nicht traditionswürdig, weil sie als Armee der DDR der Herrschafts­sicherung der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED) diente. Wenn Soldaten der NVA nach der Wiedervereinigung in die Bundeswehr übernommen wurden, bezieht sich ihr Veteranenstatus nur auf diesen Dienst.

„Unehrenhaft entlassen“

Formal gibt es in der Bundeswehr den Begriff „Unehrenhaft entlassen“ nicht. Gemeint ist damit nach dem Soldaten­gesetz die Beendigung des Dienstver­hältnisses unter Verlust aller Dienst- und Sachbezüge. Gründe dafür sind etwa eine Entlassung und der Verlust der Rechtsstellung als Soldatin und Soldat infolge einer Straftat oder einer schuldhaften Verletzung der Dienstpflichten.

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Soldatinnen und Soldaten

haben der Bundeswehr seit ihrer Gründung am 12. November 1955 bisher angehört.

Wehrdienstleistende haben bisher in der Bundeswehr gedient. Das macht sie zu Veteraninnen und Veteranen.

Aktive Soldatinnen und Soldaten (Stand: 30. April 2026) zählen zu den Veteraninnen und Veteranen der Bundeswehr.

Es geht nicht ums Alter

Schon in der Grundausbildung können sich Soldatinnen und Soldaten als Veteranin oder Veteran bezeichnen. Denn in Deutschland ist der Veteranenbegriff nicht an eine Mindestdienstzeit in der Bundeswehr gebunden. Es zählt allein der besondere Dienst für die Freiheit und Sicherheit Deutschlands, der Opfer und Risiken mit sich bringt. Dafür gebühren ihnen Respekt und Anerkennung. Foto: Bundeswehr/Tom Twardy

Die Truppe hat viel Erfahrung

Viele verbinden den Veteranenbegriff mit einem gehobenen Alter und Erfahrung. Die meisten Soldatinnen und Soldaten bringen viel Erfahrung mit. Dafür braucht es kein bestimmtes Alter. Im Bild bereitet eine Bootsführerin der Spezialoperationen Bootskompanie ihre Ausrüstung vor. Sie gehört zum Kommando Spezialkräfte der Marine (KSM). Die Spezialeinheiten der Bundeswehr sind besonders gut ausgebildet und jederzeit einsatzbereit. Foto: Bundeswehr/Elian Hadj Hamdi

Es zählt die Uniform

Alle Menschen in Uniform tragen dazu bei, dass die Bundeswehr ihren Auftrag erfüllen kann – das macht sie zu Veteraninnen und Veteranen. Das gilt auch für diejenigen, die im Gefecht in der zweiten Reihe stehen. Mehr als 45.000 Soldatinnen und Soldaten dienen im Unterstützungs­bereich. Von der medizinischen Versorgung über die Logistik bis zur Instandhaltung – die Unterstützungskräfte sind für die Verteidigungsfähigkeit unverzichtbar. Foto: Bundeswehr/Marco Dorow

Einsätze gehören dazu

Auslandseinsätze sind eine besondere Herausforderung im Soldatenleben. Einige Soldatinnen und Soldaten, die im Kosovo, in Afghanistan oder Mali stationiert waren, bezeichnen sich heute als Einsatzveteranin oder -veteran. Die Einsätze haben viele Menschen in Uniform sehr geprägt – nicht alle sind körperlich und seelisch gesund zurückge­kehrt. Im breit gefassten Veteranenbegriff haben die Einsatzkräfte einen ganz besonderen Platz. Foto: Bundeswehr/Marcus Schaller

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