Heer
Horizontal blau-silbern geteilt. Oben drei rote Greifenköpfe, unten zwei gekreuzte schwarze Gewehre

Ihre Grundausbildung in Viereck

Sie warten auf Ihren Dienstantritt bei der 5. Kompanie des Panzergrenadierbataillons 411? Hier finden Sie erste Informationen, mit denen Sie sich persönlich vorbereiten können.

Eine spannende Herausforderung

Vor Ihnen liegt Ihre dreimonatige Grundausbildung bei der 5. Kompanie des Panzergrenadierbataillons 411 in Viereck in Mecklenburg-Vorpommern. Es erwarten Sie interessante, lehrreiche, aber auch anstrengende Monate. Die bevorstehenden Aufgaben erfordern von Ihnen eine hohe Einsatzbereitschaft, Verantwortungsbewusstsein und Selbstständigkeit. Wir, Ausbilderinnen und Ausbilder sowie Mannschaftssoldaten und -soldatinnen der Kompanie, hoffen, dass wir gemeinsam mit Ihnen die angestrebten Ziele erreichen.

Freuen Sie sich auf eine anspruchsvolle Ausbildung!

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FAQFrequently Asked Questions

Es ist durchaus möglich, die Grundausbildung nicht zu bestehen. Sie müssen an verschiedenen Ausbildungen teilgenommen haben, um die Grundausbildung erfolgreich abschließen zu können. Sind Sie zum Beispiel an einem wichtigen Ausbildungsabschnitt krank zu Hause, kann dieser Ihnen nicht angerechnet werden. Sie haben die Möglichkeit, einige Ausbildungen in Ihrer Stammeinheit nachzuholen. Jedoch sollten Sie sich bewusst sein, dass Sie eventuell ohne bestandene Grundausbildung in Ihre Einheit geschickt werden können beziehungsweise möglicherweise die Grundausbildung wiederholen müssen.

Die Antwort lautet: Nein, das ist nicht möglich. Während der Grundausbildung haben unsere Personalbearbeiter kaum Daten von Ihnen – weder den Beleg über eine bestandene Grundausbildung, noch den ärztlichen Befund, dass Sie für die andere Laufbahn geeignet sind. Nach der Grundausbildung können Sie gern einen solchen Antrag in Ihrer Stammeinheit stellen. Dann ist beides möglich.

Nur bedingt.

Sie können auch hier wieder einen formlosen Antrag auf „Heimschläfer“ stellen. Jedoch müssen Sie vorweisen können, dass sie zu Hause unverzichtbar sind, was bedeutet: Sie haben einen Pflegefall zu Hause und müssen sich abends um diesen kümmern. Dafür müssen Sie einen Attest vom Arzt beziehungsweise den Pflegeschein des Patienten vorlegen.
Oder Sie sind alleinerziehend und müssen sich um Ihr Kind kümmern. Hier kommt es darauf an, ob Sie eine Familie haben, die das Kind unter der Woche versorgen kann oder ob Sie wirklich ganz auf sich allein gestellt sind. Das wird dann vom Kompaniefeldwebel und dem Kompaniechef im Einzelfall betrachtet und ausgewertet.

Die Antwort ist ja.

Sie haben die Möglichkeit,  einen formlosen Versetzungsantrag zu stellen und diesen im Geschäftszimmer der 5. Kompanie des Panzergrenadierbataillons 411 abzugeben. Er wird dann vom Personalfeldwebel beziehungsweise Personalunteroffizier weiterbearbeitet. Alles Weitere wird Ihnen dann vor Ort erklärt und mit Ihnen durchgesprochen.

Kindergeldbezug ist während der Grundausbildung selbstverständlich möglich. Sie befinden sich in einer Ausbildung, somit steht Ihnen das Kindergeld zu. Das Einzige,  worauf Sie achten müssen, ist, dass Sie Ihrer Familienkasse die Information zukommen lassen, beispielsweise telefonisch oder per E-Mail.
Wurden Sie eingeplant, bekommen Sie von uns einen „Willkommensbrief“, darin befindet sich Ihr Einberufungsbescheid, den Sie Ihrer Familienkasse als Bestätigung des Dienstantritts übermitteln können. Gibt es irgendwelche Probleme, so können Sie sich an das Geschäftszimmer der 5. Kompanie des Panzergrenadierbataillons 411 wenden.

Urlaub während der Grundausbildung ist durchaus möglich, jedoch wird Ihnen der Urlaub entweder befohlen (Weihnachtsurlaub, über Ostern, ...) oder Sie haben einen wichtigen Termin (Zeugenaussage, Vorladung, Facharzttermin oder Ähnliches). Haben Sie zum Beispiel einen Todesfall in Ihrer Familie oder Ihre Hochzeit fällt in die Grundausbildung, so können Sie auch zusätzlich Urlaub beantragen.
Die Genehmigung liegt ganz bei der Kompanieführung, sprich dem Kompaniefeldwebel und unserem Kompaniechef.

Hier müssen Sie ganz besonders aufpassen. Im ersten Monat wird Ihnen nur Ihr Wehrsold, also circa 350 Euro, überwiesen. Erst im Monat darauf kommen die Zuschläge dazu, sodass Sie auf Ihr eigentliches Nettogehalt kommen. Rekruten, die eine Wohnung bezahlen müssen beziehungsweise laufende Kosten zu decken haben, sollten sich somit etwas beiseitelegen, um nicht mit der Zahlung in Verzug zu kommen.

Natürlich sind Sie stolz auf Ihre Ausbildung und auf Ihre Uniform, die Sie tagtäglich tragen. Zudem hat man verständlicherweise nach einem ausbildungsreichen Tag manchmal keine Lust mehr, sich umzuziehen, um kurz einkaufen zu gehen, oder man möchte seiner Familie, seinem Partner zeigen, wie gut die Uniform an einem selbst aussieht.
Jedoch dürfen Sie erst nach Ihrer Grundausbildung das erste Mal Ihre Uniform in der Öffentlichkeit tragen. Wenn Sie in Ihre neue Stammeinheit versetzt werden, werden Sie den Großen oder den Kleinen Dienstanzug tragen.
Ab dann dürfen Sie, so oft Sie möchten, in Ihrer Uniform die Kaserne verlassen und außerhalb der Kaserne (legale und vorbildliche) Dinge tun.

Private Ausrüstung, wie zum Beispiel eine selbstbeschaffte Weste, Handschuhe etc., ist in der Grundausbildung nicht gestattet. Sie bekommen von der Bundeswehr alles an Ausrüstung gestellt. Sie lernen die dienstlich gelieferte Ausstattung kennen, wie auch deren Handhabung. Das ist wichtig, damit alle Angehörigen der Bundeswehr sich im Ernstfall an der Ausrüstung des anderen auskennen, um zum Beispiel bestimmte Gegenstände finden zu können.
In Ihrer Stammeinheit beziehungsweise in Ihrer Stammkompanie können Sie gern Ihren Zugführer fragen, ob es in Ordnung wäre, mit privater Ausrüstung zu arbeiten, aber während der Grundausbildung ist dies nicht möglich.

Sie können während Ihrer Grundausbildung durchaus kündigen, aber nur innerhalb der ersten sechs Monate. Wenn Sie sich entschieden haben, innerhalb Ihrer Ausbildung den Arbeitgeber zu wechseln oder Sie haben einen Studienplatz bekommen, so ist es Ihnen freigestellt, die Bundeswehr zu verlassen. Denken Sie bitte daran, dass auch wir in der Lage sind, Sie innerhalb der Probemonate zu kündigen, auch auf Verdacht. Alle weiteren Fragen, wie Sie wann kündigen können und was Ihnen zusteht, werden Ihnen dann der Zugführer, die Personalbearbeiter oder die  Geschäftszimmersoldaten beantworten.

Ihnen ist es freigestellt, am Wochenende nach Hause zu fahren. Wohnen Sie zu weit von unserem Standort entfernt oder Sie möchten das Wochenende mit den Kameraden verbringen, so können Sie das in der wöchentlichen Abfrage angeben und werden dann von uns in die Verpflegung gemeldet.

Möchten Sie nach dem Dienst noch einige Dinge einkaufen gehen oder den erfolgreichen Ausbildungstag ausklingen lassen, so ist es Ihnen freigestellt, das Kasernengelände zu verlassen. Was Sie in diesem Fall unbedingt mitführen müssen, ist Ihr Truppenausweis oder vorläufiger Truppenausweis, um ihn an der Wache vorzeigen zu können.

Noch Fragen?

Dann wenden Sie sich an uns.

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