
Aufgaben in der Lizenzierung von Personal
Die Lizenzierung von Luftfahrtpersonal gem. VO (EU) Nr. 1178/2011 spielt zur Erhaltung der Einsatzbereitschaft der Bundeswehr eine wichtige Rolle.
Lizenzierung von Luftfahrtpersonal gem. Teil FCL
Die Lizenzierung von Luftfahrtpersonal gem. VO (EU) Nr. 1178/2011 spielt zur Erhaltung der Einsatzbereitschaft der Bundeswehr eine wichtige Rolle. Sowohl im Bereich der internationalen Zusammenarbeit mit ausländischen Luftstreitkräften, als auch im fliegerischen Dienst der Bundeswehr wird Personal benötigt, welches zivile Lizenzen gem. VO (EU) Nr. 1178/2011 innehaben muss, um die dienstlichen Aufgaben erfüllen zu können.
LufABw Civil Authority führt aus diesem Grund die Lizenzierung von Personal gem. VO (EU) Nr. 1178/2011 nach festgelegten Verfahren durch.
Referat 4 II a – Lizenzierung von Luftfahrtpersonal
- Lizenzierung von Luftfahrtpersonal
- Teilnehmer der BLAG FCL
- Ansprechpartner in Lizenzierungsfragen
- Führen der Luftfahrerakten
- Anrechnung von Tätigkeiten aus der militärischen Luftfahrt
Kontakt Lizenzierung Luftfahrtpersonal
-
Montag – Donnerstag 09:00-15:00, Freitag 09:00-12:00