Dossier „Heimatschutz“
Heimatschutz ist eine von mehreren Hauptaufgaben der Bundeswehr, die in der Konzeption der Bundeswehr vom 20. Juli 2018 festgeschrieben sind. Heimatschutz, nationale Krisen- und Risikovorsorge und subsidiäre Unterstützungsleistungen in Deutschland tragen zur gesamtstaatlichen Sicherheitsvorsorge und zur Resilienz von Staat und Gesellschaft bei.

Heimatschutz Bundeswehr
Heimatschutz ist eine Hauptaufgabe der Bundeswehr von weiteren, die in der „Konzeption der Bundeswehr“ vom 20. Juli 2018 festgeschrieben ist. Heimatschutz, nationale Krisen- und Risikovorsorge und subsidiäre Unterstützungsleistungen in Deutschland tragen zur gesamtstaatlichen Sicherheitsvorsorge und zur Resilienz von Staat und Gesellschaft bei.
Mit Herausgabe des „Weißbuchs zur Sicherheitspolitik und zur Zukunft der Bundeswehr“ am 13. Juli 2016 wurden die Grundlagen der deutschen Sicherheitspolitik neu justiert. Darauf aufbauend erschien die „Konzeption der Bundeswehr“. In der „Konzeption der Bundeswehr“ werden – eng ausgerichtet an die veränderte Sicherheitslage in Deutschland, Europa und der Welt – die Aufgaben der Bundeswehr und Vorgaben für die Fähigkeiten, mit denen die Aufgaben umgesetzt werden sollen, beschrieben.
Eine der neu definierten Hauptaufgaben ist der Heimatschutz. Er umfasst zum Beispiel Hilfeleistungen in Fällen von Naturkatastrophen, schweren Unglücksfällen und bei innerem Notstand sowie Amtshilfe, und die Beiträge zur Terrorabwehr im Rahmen der verfassungsgemäßen Voraussetzungen.
Der Einsatz im Heimatschutz
Rolle der Bundeswehr
Naturkatastrophen und besonders schwere Unglücksfälle in den vergangenen Jahren in Deutschland haben gezeigt, dass die Bundeswehr nicht nur im Rahmen des internationalen Krisenmanagements mit aktiven militärischen Beiträgen wichtige Unterstützung leisten muss. Hochwasser, schwere Wald- und Moorbrände, heftige Schneefälle mit weitreichenden Folgen für Mensch, Tier und Infrastruktur und nicht zuletzt die aktuelle Corona-Pandemie: Die Bundeswehr packt auch innerhalb Deutschlands mit an, schnell einsatzbereit und durchhaltefähig, wo immer nötig, und innerhalb der Vorgaben des Grundgesetzes. Subsidiären Hilfeleistungen - wie es auch der „Such- und Rettungsdienst der Bundeswehr“ als Teil des nationalen SARSearch and Rescue-Dienstes (Search and Rescue) ist.
Die Bundeswehr trägt insofern zur gesamtstaatlichen Sicherheitsvorsorge und zur Resilienz von Staat und Gesellschaft bei. Die Hilfe der Bundeswehr im Inland im Frieden findet ihre rechtliche Grundlage in Artikel 35 des Grundgesetzes. Artikel 35 Absatz 1 Grundgesetz verpflichtet alle Behörden des Bundes und der Länder, sich gegenseitig Amtshilfe zu leisten.
Artikel 35 Absatz 2 Satz 2 und Absatz 3 Satz 1 Grundgesetz ermöglichen darüber hinaus den Einsatz der Bundeswehr unter Androhung und/oder Anwendung von hoheitlichen Zwangs- und Eingriffsbefugnissen bei Naturkatastrophen oder besonders schweren Unglücksfällen (Artikel 35 Absatz 2 Satz 2 Grundgesetz).
In Artikel 35 Absatz 1 heißt es: „Alle Behörden des Bundes und der Länder leisten sich gegenseitig Rechts- und Amtshilfe.“ Im Auftrag des Nationalen Territorialen Befehlshabers werden Anträge von Bundes-, Landes- und Kommunalbehörden aus allen Bundesländern durch das Kommando Territoriale Aufgaben der Bundeswehr in Berlin in zweifacher Hinsicht geprüft: „Sind personelle und materielle Ressourcen zur Umsetzung der Anfrage vorhanden?“ und „Können die rechtlichen Vorgaben für die Bundeswehr eingehalten werden?“. Verlaufen beide Prüfungen positiv, kann die beantragte Amtshilfe gebilligt werden und die Bundeswehr beginnt mit ihrer Unterstützung.
Diese dann als Einsätze der Bundeswehr im Innern in Ausnahmesituationen (zum Beispiel durch Unterstützung bei Naturkatastrophen und schweren Unglücken oder im Krisenmanagement wie bei der Bekämpfung der Corona-Pandemie) bezeichnete Hilfe, könnte jedoch nicht geleistet werden, ohne den Einsatz aktiver Soldatinnen und Soldaten und vielmehr noch ohne die Unterstützung durch Reservistinnen und Reservisten.
Grundlagen der Hilfe im Innern
Rolle der Reservistinnen und Reservisten für den Heimatschutz
Die Reserve ist als Bestandteil der Bundeswehr in die nationale Krisenvorsorge Deutschlands und damit in das System der Gesamtverteidigung eingebettet. Ohne das Engagement von Reservistinnen und Reservisten wären die Aufgaben und Aufträge der Bundeswehr um ein Vielfaches schwerer oder teilweise gar nicht zu leisten. Die Reserve ist für die Bundeswehr und bei der erfolgreichen Durchführung der Hauptaufgabe „Heimatschutz“ unentbehrlich!
Auftrag und Ausbildung der Reserve
Prinzip der Territorialen Reserve und der Regionalität der Reserve
Die Territoriale Reserve wird zur Verbindungs-, Sicherungs- und Unterstützungsaufgaben eingesetzt. Sie besteht aus Heimatschutzkräften und der Verbindungsorganisation des territorialen Netzwerks sowie aus Stützpunkten Hilfeleistungen im Innern, die organisatorisch den jeweiligen Organisationsbereichen der Streitkräfte zugeordnet sind.
Die Heimatschutzkräfte sind nach regionalen Gesichtspunkten aufgestellt und werden truppendienstlich durch das jeweilige Landeskommando (LKdoLandeskommando) geführt. Die Heimatschutzkräfte entlasten die aktive Truppe bei Sicherungsaufgaben im Heimatschutz und ihnen kommt insbesondere eine wichtige Rolle bei der Katastrophenhilfe zu.
So haben etwa Reservistinnen und Reservisten bei der Schneekatastrophe im Januar 2019 im Alpenraum unterstützt. Aber auch im Kampf gegen den Borkenkäfer in den Jahren 2019 und 2020 und bei Unterstützungsleistungen während Amtshilfen in der Corona-Pandemie wurden und werden die Heimatschutzkräfte eingesetzt und können jeweils mit hoher Expertise sehr erfolgreich helfen.
Reservistinnen und Reservisten können immer dort besonders gut helfen, wo sie regional eingebunden und vernetzt sind und dadurch die lokalen Besonderheiten kennen. Deshalb gibt es in Deutschland in fast allen Bundesländern – neben den oben erwähnten Landeskommandos – die diesen unterstellten Bezirks- und Kreisverbindungskommandos (BVKBezirksverbindungskommando und KVKKreisverbindungskommando). In diesen nehmen Reservistinnen und Reservisten unter anderem an Übungen mit den Behörden teil, um die Hilfe der Bundeswehr im Ernstfall schnellstmöglich zu gewährleisten.
Die BVKBezirksverbindungskommando und KVKKreisverbindungskommando sind Kriseneinrichtungen der Bundeswehr und bestehen ausschließlich aus Reservistinnen und Reservisten. Sie werden bei Hilfeersuchen der Bezirksregierungen oder Kreisverwaltungen aktiviert und unterstützen meist als erste die regionalen, zivilen Krisenstäbe und sind Ansprechstellen auf der kommunalen Ebene für alle Fragen im Zusammenhang mit Unterstützung durch die Bundeswehr. Allein während der Bekämpfung von COVID-19Coronavirus Disease 2019 waren in Spitzenzeiten 130 BVKBezirksverbindungskommando beziehungsweise KVKKreisverbindungskommando aktiv.
Aufgaben der BVKBezirksverbindungskommando/KVKKreisverbindungskommando:
- Beratung der zivilen Katastrophenschutzstäbe über Möglichkeiten und Grenzen der Unterstützungsleistung durch die Bundeswehr.
- Aufnahme ziviler Unterstützungsanträge, Bewertung und Meldung an das zuständige Landeskommando.
- Übertragung der zivilen Schadenslagen in ein militärisches Lagebild und Information des Lagezentrums eines Landeskommandos über die Lageentwicklung.
- Führen der Übersicht über die im Zuständigkeitsbereich eingesetzten Bundeswehrkräfte und deren Mittel.
- Teilnahme an Sitzungen des zivilen Katastrophenschutzstabes.
Thema Kreisverbindungskommando und Heimatschutzkompanien
Aufbau von Heimatschutzregimentern
Das Landesregiment Bayern wurde in einem Pilotprojekt von Bundeswehr und Verband der Reservisten der Deutschen Bundeswehr erprobt. Mit dem Projekt hat die Bundeswehr geprüft, ob es effektiv ist, Heimatschutzkräfte in der Struktur eines Regiments zu führen. Als Einheit der territorialen Reserve und Pilotprojekt diente das Landesregiment der Landes- und Bündnisverteidigung und dem Heimatschutz. In einer modernen und leistungsstarken Reserve müssen die Soldaten und Soldatinnen der Reserve einfach in die bestehenden aktiven Strukturen eingebunden werden. Das Konzept hat sich bewährt, daher werden bis 2027 fünf Heimatschutzregimenter in ganz Deutschland aufgestellt. Mit der Regimentsstruktur kommen die Heimatschutzkräfte unter eine einheitliche Führung. Und sie werden reaktionsschneller und in gemeinsame Ausbildungen und Übungen ihre Fähigkeiten verbessern.