Beirat für Fragen der Inneren Führung

Beirat für Fragen der Inneren Führung

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Der Beirat für Fragen der Inneren Führung berät die Bundesministerin der Verteidigung. Persönlichkeiten unterschiedlicher Gesellschaftsbereiche und militärische Fachleute erarbeiten hier Stellungnahmen und Empfehlungen zu Fragen der Inneren Führung.

Wappenschild des Beirat Innere Führung, der Bundesadler auf weißem Grund mit Schriftzug "Beirat Innere Führung"

Festveranstaltung 50 Jahre Beirat Innere Führung

Bundeswehr/Andrea Bienert

Der Beirat wurde 1958 eingerichtet und fertigt sowohl zu grundsätzlichen Themen als auch zu aktuellen Einzelfragen unabhängige, gutachterliche Stellungnahmen und Empfehlungen an.

Er setzt sich aus Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens zusammen, die vor allem aus den Bereichen Wirtschaft, Wissenschaft und Bildung sowie der Kirchen, Gewerkschaften, Verbände und Medien berufen werden. Auf diese Weise sind in ihm alle relevanten gesellschaftlichen Kräfte repräsentiert und er ist ein Bindeglied zwischen Bundeswehr und der Gesellschaft. Die Mitglieder werden für jeweils vier Jahre in den Beirat berufen und von der Bundesministerin der Verteidigung ernannt. Sie werden in ihrer Arbeit unterstützt und beraten von „Ständigen Gästen“, zu denen auch der Kommandeur des Zentrums Innere Führung gehört. Die 22 Mitglieder des 15. Beirats Innere Führung sind seit dem 29. November 2018 im Amt.

Beirat Innere Führung bei einer Tagung an in U-Form aufgetellten Konferenztischen

Abschlusssitzung des 12. Beirats für Fragen der Inneren Führung im Bundesministerium der Verteidigung, Dienstsitz Berlin

Bundeswehr/Andrea Bienert

Der Beirat führt drei bis vier Vollsitzungen pro Jahr durch. Die Auswahl der Themen beruht auf aktuellen Entwicklungen in Staat und Gesellschaft und ihre Auswirkungen auf die Bundeswehr; sie erfolgt sowohl aus dem Beirat heraus als auch durch Vorgabe der Bundesministerin der Verteidigung. Die vertiefte inhaltliche Befassung mit den Themen erfolgt in Arbeitsgruppensitzungen, zu denen häufig externe Experten oder Vertreter der zuständigen Fachreferate im Bundesministerium der Verteidigung als Berater eingeladen werden. Darüber hinaus bilden zahlreiche Truppenbesuche an Standorten in ganz Deutschland, aber auch bei den Einsatzkontingenten der Bundeswehr eine entscheidende Informationsquelle. Die in den Arbeitsgruppen erarbeiteten Stellungnahmen und Empfehlungen werden nach dem Mehrheitsprinzip in den Vollsitzungen beraten und verabschiedet.