Reservistendienst: Was sagt mein Arbeitgeber dazu?
Reservistendienst: Was sagt mein Arbeitgeber dazu?
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Der Arbeitgeber ist durch den Reservisten über alle beabsichtigten Reservistendienste vorab zu informieren, spätestens jedoch nach Eingang des Heranziehungsbescheides.
Die schriftliche Zustimmung des Arbeitgebers ist zwingend erforderlich, wenn:
- ein einzelner Reservistendienst länger als drei Monate dauern soll,
- mehrere einzelne Reservistendienste insgesamt die gesetzliche Gesamtdauer von sechs Wochen im Kalenderjahr überschreiten,
- die Dauer einer besonderen Auslandsverwendung drei Monate überschreitet (auch Reservistendienste zur Ausbildung für diese Auslandsverwendung).
Weitere Informationsquellen zum Thema Reserve:
- Karrierecenter
- Truppeninformation / Fachzeitschriften
- Newsletter „Reserve aktuell; Bestellung im Internet
- Social Media „Youtube.de“
- Intranet/Internet
bundeswehrkarriere.de - Bürgertelefon: 030-18 24 24 24 2
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