Die Trendwende Personal

Das Aufgabenspektrum der Bundeswehr wird größer – und damit wächst auch der Bedarf an Soldatinnen und Soldaten. Mit der Trendwende Personal werden die Weichen für den künftigen Aufwuchs des Personals gestellt.

Viele Soldaten der Bundeswehr steigen in ein Flugzeug

Was ist die Trendwende Personal?

Die Trendwende Personal ist eines der drei großen Modernisierungsprogramme der Bundeswehr. Ziel ist es, je nach Bedarf über genügend Personal mit den passenden Qualifikationen zu verfügen, um den Aufgaben in der Landes- und Bündnisverteidigung und in den internationalen Verpflichtungen gerecht zu werden. Die Streitkräfte brauchen für diese aufgabengerechte Personalausstattung deutlich mehr Soldaten und Soldatinnen.

Warum gibt es die Trendwende Personal?

Bevor die ehemalige Verteidigungsministerin Ursula von der Leyen die Trendwende Personal im Mai 2016 einleitete, hatte die Bundeswehr rund 25 Jahre lang Personal abgebaut. Dies war dem Ende des Ost-West-Konflikts und der Integration der Nationalen Volksarmee in die Bundeswehr geschuldet gewesen. Hinzu kam die Aussetzung der Wehrpflicht 2011 und der daraus folgende Umbau der Bundeswehr zur Freiwilligenarmee.

In der Wendezeit hatte es noch eine halbe Million Soldatinnen und Soldaten in Deutschland gegeben; im Sommer 2016 dienten nur noch 166.500 Zeit- und Berufssoldaten in den Streitkräften. Damit war der historische Tiefpunkt im militärischen Personalbestand erreicht. Mit dem Weißbuch zur Sicherheitspolitik und zur Zukunft der Bundeswehr von 2016 wurde die Abkehr von der jahrzehntelangen personalpolitischen Schrumpfkur eingeleitet. Seitdem wächst die Truppe wieder. Langsam zwar, aber stetig.

Ein Liniendiagramm zeigt die Personalentwicklung der Bundeswehr von 1990 bis 2019.

Die Bundeswehr baute 25 Jahre Personal ab. Seit Sommer 2016 geht es mit der Trendwende Personal wieder aufwärts.

Bundeswehr

Die Personalstrategie der Bundeswehr

Ein Soldat im Gespräch mit einer Person, im Hintergrund ist das das Logo der Bundeswehr zu sehen.

Angehende Soldatinnen und Soldaten werden in den Karrierecentern der Bundeswehr beraten – wie hier im Showroom an der Friedrichstraße in Berlin.

Bundeswehr/Jane Schmidt

Die Personalstrategie bildet die Klammer für die systematische Umsetzung aller personalpolitischen Maßnahmen der Bundeswehr. Statt auf starre Personalobergrenzen wie in der Vergangenheit wird auf einen „atmenden Personalkörper“ gesetzt. Der aktuelle Personalbedarf wird in regelmäßigen Abständen überprüft und angepasst, um die Trendwende Personal zu schaffen. So kann schnell und flexibel auf Veränderungen im sicherheitspolitischen Umfeld reagiert werden.

Die Personalplanung der Bundeswehr

Einmal im Jahr zieht das mit Expertinnen und Experten besetzte Personalboard im Verteidigungsministerium eine Bilanz zum Stand der Trendwende Personal. Die Experten ermitteln, wie sich der Personalbedarf der Bundeswehr voraussichtlich entwickeln wird. Die Personalplanung der kommenden Jahre orientiert sich an der jeweils aktuellen Schätzung des Gremiums.

Derzeit ist geplant, dass die Bundeswehr im Jahr 2025 über 203.000 Soldatinnen und Soldaten verfügen kann. Zum Vergleich: Im Oktober 2019 dienten gut 182.000 Soldatinnen und Soldaten in der Bundeswehr – Reservedienstleistende und freiwillig Wehrdienstleistende inklusive. Die Bundeswehr muss also in den nächsten Jahren trotz des demografischen Wandels ordentlich Personal aufbauen, um das gesteckte Ziel zu erreichen. Um den Personalbedarf zu decken, wird eine Kombination aus Personalgewinnung und personalbindenden Maßnahmen dabei immer wichtiger.

Agenda Attraktivität

Mit der Agenda Attraktivität wurden ab 2014 eine Vielzahl von Maßnahmen eingeleitet, um den Soldatenberuf so attraktiv wie möglich zu gestalten: Durch bessere Arbeitsbedingungen und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf, durch die Flexibilisierung der militärischen Laufbahnen, durch neue Bildungsangebote und moderne Unterkünfte in den Bundeswehrliegenschaften.

Unter anderem wurde die regelmäßige Arbeitszeit des militärischen Personals mit der Soldatenarbeitszeitverordnung auf 41 Stunden in der Woche festgelegt. Mehrarbeit darf nur noch in Ausnahmefällen angeordnet werden, Überstunden können auf Langzeitkonten angespart werden. Zudem wurde ein flächendeckendes betriebliches Gesundheitsmanagement eingeführt und die Möglichkeiten zum mobilen Arbeiten und zur Telearbeit ausgebaut.

Blick in ein möbliertes Zimmer der Bundeswehr

Moderne Einzelstuben sind in vielen Dienststellen der Bundeswehr längst Standard.

Bundeswehr/Marcus Rott

Das Artikelgesetz

Weitere Maßnahmen zur Steigerung der Attraktivität der Bundeswehr wurden im Gesetz zur nachhaltigen Stärkung der personellen Einsatzbereitschaft der Bundeswehr von 2019 rechtlich fixiert.

Die ehemalige Verteidigungsministerin Ursula von der Leyen zum Artikelgesetz
Unsere Soldaten stehen für Demokratie und Freiheit ein. Dafür verdienen sie Wertschätzung, die sich auch in finanziellen Vorteilen ausdrücken darf

Das Artikelgesetz ergänzt die Maßnahmen der Agenda Attraktivität. So wurden die Vergütung für freiwillig Wehrdienstleistende erhöht, die soziale Absicherung in den Einsätzen und im Alter verbessert und neue Karriereperspektiven für Unteroffiziere und Reservedienstleistende geschaffen. Das Verteidigungsministerium lässt sich die Maßnahmen rund 380 Millionen Euro kosten.

Gesetz zur Modernisierung der Besoldungsstrukturen

Mit dem Besoldungsstrukturenmodernisierungsgesetz und zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften – kurz BesStMGBesoldungsstrukturenmodernisierungsgesetz – wurden im Oktober 2019 weitere Verbesserungen für die Angehörigen der Bundeswehr beschlossen. Sie sind vor allem finanzieller Natur: So wird der Auslandsverwendungszuschlag auf allen Stufen deutlich erhöht, gleiches gilt für die Stellenzulagen und Erschwerniszulagen für besonders anspruchsvolle Aufgaben.

Zwei Soldaten stehen mit Gewehren vor einem Transportfahrzeug vom Typ Dingo.

Die Höhe der jeweiligen AVZAuslandsverwendungszuschlag-Stufe setzt das BMVgBundesministerium der Verteidigung für jede Verwendung im Ausland, die mit einem Einsatz vergleichbar ist, gesondert fest.

Bundeswehr/Andrea Bienert

Soldatinnen und Soldaten, die wegen ihrer Dienstpflichten zeitweise von der Soldatenarbeitszeitverordnung ausgenommen werden, erhalten mit dem Ausnahmetatbestandszuschlag eine pauschale Vergütung für die Belastungen ihres Dienstes. Auch an die Berufspendler der Bundeswehr wurde gedacht: Flexiblere Regelungen bei der Reisebehilfe und beim Trennungsgeld erleichtern die Entscheidung, längere Wege zwischen Wohnort und Arbeitsplatz in Kauf zu nehmen.

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