Was ist eigentlich mit meiner Krankenversicherung während der Dienstleistung?
Was ist eigentlich mit meiner Krankenversicherung während der Dienstleistung?
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Für den Zeitraum der Dienstleistung bzw. Übung besteht Anspruch auf unentgeltliche truppenärztliche Versorgung. Die zivile Krankenversicherung ruht in dieser Zeit.
Sind Sie in einer gesetzlichen Krankenkasse pflichtversichert, so müssen Sie den Einberufungsbescheid und die diesem beigefügten Vordrucke unverzüglich Ihrem Arbeitgeber vorlegen. Dieser ist verpflichtet, den Beginn und später die Beendigung der Wehrübung der zuständigen Krankenkasse mitzuteilen. Kosten entstehen Ihnen nicht. Die Beiträge zahlt der Bund. Da Sie als Soldat unentgeltliche truppenärztliche Versorgung erhalten, ruhen Ihre eigenen Leistungsansprüche. Ansprüche der bei Ihnen mitversicherten Familienangehörigen gegenüber der Krankenkasse bleiben jedoch bestehen.
Sind sie arbeitslos gemeldet, müssen Sie den Einberufungsbescheid unverzüglich der Arbeitsagentur vorlegen. Die Arbeitsagentur verständigt dann die zuständige Krankenkasse.
Weitere Informationsquellen zum Thema Reserve:
- Karrierecenter
- Truppeninformation / Fachzeitschriften
- Newsletter „Reserve aktuell; Bestellung im Internet
- Social Media „Youtube.de“
- Internet
bundeswehrkarriere.de - Bürgertelefon: 030-18 24 24 24 2
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