Was sind die rechtlichen Grundlagen für den Einsatz?

Was sind die rechtlichen Grundlagen für den Einsatz?

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Völkerrechtlich leiten sich die Befugnisse zur Durchführung bei EUFOREuropean Union Force Althea aus der VN-Sicherheitsratsresolution 2183 (2014) ab. Zuletzt wurde diese durch die Resolution 2658 vom VN-Sicherheitsrat 2022 verlängert.
In dieser Resolution beauftragt der VN-Sicherheitsrat die Mitgliedstaaten der Europäischen Union, für weitere zwölf Monate eine multinationale Stabilisierungstruppe (EUFOREuropean Union Force Althea) als Rechtsnachfolgerin der SFORStabilisation Force-Stabilisierungstruppe einzurichten, die ihren Auftrag zur Umsetzung des Dayton-Friedensabkommens in Zusammenarbeit mit der NATO durchführen wird.
Am 8. Juli 2022 billigte der Bundestag die deutsche Beteiligung bei EUFOREuropean Union Force Althea. Die Mandatsdauer für das Bundestagsmandat beträgt zwölf Monate und endet am 30. Juni 2023.