Die GBO ist die grundsätzliche Einplanung aller wehrdienstfähig aus dem aktiven Dienst ausscheidenden Soldatinnen und Soldaten für einen Zeitraum von sechs Jahren. Dies gilt allerdings nur für diejenigen Soldatinnen und Soldaten, die an dem Tage ihres Dienstzeitendes das 57. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. In erster Linie orientieren wir uns bei der Beorderung natürlich an Qualifikationen und militärischen Fähigkeiten. Aber auch die persönlichen Präferenzen sollen Berücksichtigung finden. Außerhalb des Spannungs- oder Verteidigungsfalles wird weiter an dem Prinzip der Freiwilligkeit des Reservistendienstes festgehalten. Kurzum, jedem und jeder, der die Streitkräfte verlässt, wird ein Dienstposten im Rahmen der GBO zugewiesen, aber niemand wird gegen seinen bzw. ihren Willen in diesen sechs Jahren der GBO herangezogen.