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Hinweisgeberstelle

Die Bundeswehr hat eine weisungsfreie, unabhängige und neutrale Hinweisgeberstelle eingerichtet. Die Hinweisgebestelle der Bundeswehr arbeitet nach Maßgabe des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchGHinweisgeberschutzgesetz) mit dem Ziel Hinweisgeberinnen und Hinweisgeber vor Benachteiligungen zu schützen, ihnen Rechtssicherheit zu geben und ihre Identität bestmöglich zu schützen. Hier können Hinweisgeberinnen und Hinweisgeber anonym oder namentlich Verstöße melden. 

Wer kann sich an die Hinweisgeberstelle wenden?

Grundsätzlich alle Angehörigen der Bundeswehr – ganz gleich ob Soldatin oder Soldat, Beamtin oder Beamter oder Tarifbeschäftigte.

Aber auch externe Personen, wie zum Beispiel Mitarbeitende von Subunternehmen, können sich an die Hinweisegeberstelle wenden, wenn sie im Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit für oder mit der Bundeswehr von möglichen Verstößen erfahren haben.

Was kann gemeldet werden?

Sie können sich an die Hinweisgeberstelle wenden, wenn Sie von Verstößen oder Missständen im dienstlichen oder beruflichen Umfeld erfahren haben – also beispielsweise in Ihrer Einheit, Ihrem Referat oder im Rahmen einer Zusammenarbeit mit der Bundeswehr.

Meldungen können sich zum Beispiel beziehen auf:

Wichtig:
Nicht alle Hinweise fallen unter den Schutz des Hinweisgeberschutzgesetzes.

Meldungen über allgemeine Unzufriedenheit, persönliche Konflikte oder rein dienstrechtliche Fragen (zum Beispiel Versetzung, Beurteilung) sind nicht vom Gesetz erfasst..

Wie können Sie eine Meldung abgeben?

Wenn Sie etwas melden möchten, beschreiben Sie den Vorfall bitte so genau wie möglich. Je konkreter die Angaben, desto besser kann die Hinweisgeberstelle sie prüfen.

Sie haben mehrere Möglichkeiten zur Kontaktaufnahme:

Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob Ihr Anliegen bei der Hinweisgeberstelle richtig ist, sprechen Sie das Team der Hinweisgeberstelle einfach an –es hilft Ihnen gern weiter.

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