Die Deutsche Härtefallstiftung hat am 31.07.2015 mit der Übergabe der Stiftungsurkunde durch die Bezirksregierung Köln die Rechtsfähigkeit als Stiftung des Bürgerlichen Rechts erlangt und wird die erfolgreiche Arbeit der „Treuhänderischen Stiftung zur Unterstützung besonderer Härtefälle in der Bundeswehr und der ehemaligen NVANationale Volksarmee“ fortführen, die zum gleichen Zeitpunkt mit dem Ende des Treuhandverhältnisses erloschen ist.
Zweck der Stiftung ist
im Sinne des § 53 der Abgabenordnung (AO) die Unterstützung von persönlich und/oder wirtschaftlich Hilfsbedürftigen, insbesondere die Unterstützung von aktiven und ehemaligen Soldaten sowie Reservisten und zivilen Angehörigen der Bundeswehr und der Nationalen Volksarmee der DDR außerhalb des geltenden Versorgungsrechts, um in besonderen Härtefällen, die aufgrund der Ausübung der dienstlichen Pflichten entstanden sein könnten, Hilfe zu leisten. Die Unterstützung kann in allen Fällen im Dienst erlittener, insbesondere einsatzbezogener Gesundheitsschädigungen, auf Antrag gewährt werden. Auch Hinterbliebene oder Angehörige des betroffenen Personenkreises können Empfänger von Unterstützungsleistungen sein. Im besonderen Einzelfall kann eine Unterstützung auch in Härtefällen über Satz 1 und 2 hinaus erfolgen, wenn sie dringend geboten erscheint. Nur wirtschaftlich bedürftige Personen i.S.d. § 53 Abs.1 Nr.2 AO dürfen finanzielle Unterstützung erhalten.
die allgemeine Förderung des demokratischen Staatswesens, insbesondere zur Verbesserung der gesellschaftlichen Anerkennung des Dienstes in den deutschen Streitkräften.
die Förderung der Volksbildung, insbesondere im Hinblick auf die Belange der Bundeswehr und des Einsatzes ihrer militärischen und zivilen Angehörigen im In- und Ausland.
die Förderung des Andenkens an Einsatz-, Kriegs- und Katastrophenopfer sowie der Hilfe für Kriegsopfer, -hinterbliebene, -beschädigte und -gefangene durch Beratung und Betreuung von Soldaten, Reservisten und Veteranen.
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