Meine Ehefrau/Lebenspartnerin / Mein Ehemann/Lebenspartner hatte eine anerkannte Wehrdienstbeschädigung und ist verstorben. Was muss ich beachten?
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Bitte informieren Sie uns sofort über den Tod Ihrer Ehefrau/Lebenspartnerin / Ihres Ehemannes /Lebenspartners – am Einfachsten rufen Sie uns an. Die von hier gezahlten Leistungen werden von hier mit Ablauf des Sterbemonats eingestellt. Ihre Sachbearbeitung wird Sie dann über zustehende Leistungen und das weitere Vorgehen aufklären.
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