Heer
Reformen

Mehr Geld und weniger Bürokratie für das Heer

Mehr Geld und weniger Bürokratie für das Heer

Datum:
Ort:
Strausberg
Lesedauer:
3 MIN

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Eine gute Nachricht erreicht das Heer passend zum Jahreswechsel. Das von der Bundesregierung beschlossene Besoldungsstrukturenmodernisierungsgesetz (BesStMGBesoldungsstrukturenmodernisierungsgesetz) und das Einsatzbereitschaftsstärkungsgesetz (BwEinsatzBerStG) bringen jetzt nicht nur mehr Geld und Flexibilität in die Truppe. Durch die aktuellen Maßnahmen wird endlich auch ein bisheriges Bürokratieungetüm beerdigt.

Zwei Soldaten knien vor einem Hubschrauber.

Zwei neue Gesetze bringen ab nächstes Jahr deutliche Vorteile für die Truppe

Bundeswehr/Andrea Bienert

Nachdem die Gesetzesentwürfe in diesem Jahr das Parlament passiert haben, treten die Regelungen zum 1. Januar 2020 in Kraft. Sie enthalten eine Reihe von Verbesserungen für die Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr, von denen gerade das Heer als größte Teilstreitkraft künftig profitieren wird. So sollen mit den neuen Gesetzen Bürokratie abgebaut, die Prämien attraktiver und die Dienste flexibler gestaltet werden.

So sehen die Verbesserungen konkret aus

Zwei Soldaten sitzen in einem Hubschrauber.

Für die Spezialkräfte sowie deren Unterstützungskräfte wird es im kommenden Jahr eine Reihe von attraktiven Prämien geben

Bundeswehr/Jana Neumann

Die Personalgewinnung für den Bereich der Spezialkräfte soll dank der Erhöhung der bestehenden Prämien positiv ausgebaut werden. Besteht ein Soldat das fordernde Auswahlverfahren, erhält er nun 5.000 Euro Prämie. Zusätzlich werden bei bestandener Ausbildung zum Kommandosoldaten einmalig 11.000 Euro überwiesen. Wird der Soldat über sechs Jahre hinaus bei den Spezialkräften eingesetzt, kommen einmalig weitere 7.000 Euro hinzu. Auch die Einführung eines Auslandsverwendungszuschlags für Spezielle Operationen (AVZAuslandsverwendungszuschlag SpezOp) sowie die Einführung einer Zulage für die Unterstützungskräfte des Kommandos Spezialkräfte sollen künftig die Attraktivität und Zufriedenheit weiter steigern.

Vorteile auch in anderen Bereichen des Heeres

Nicht nur für die Spezialkräfte, sondern auch für alle anderen Soldatinnen und Soldaten, die ihren Dienst im Einsatz leisten, soll der Auslandsverwendungszuschlag (AVZAuslandsverwendungszuschlag) erhöht und die bisherigen Auflagen reduziert werden. Der AVZAuslandsverwendungszuschlag wird dann in sechs Stufen, mit im Vergleich zu heute erhöhten Sätzen (Höchstsatz: künftig 145 Euro pro Tag, heute 110 Euro pro Tag) gezahlt, auch bei vor- und nachbereitenden Aufgaben im Einsatzland. Auch Dienstreisende in ein Einsatzland erhalten oberhalb von 15 Tagen rückwirkend ab dem ersten Tag AVZAuslandsverwendungszuschlag. Daneben wird mit der neuen Zulage für Führungspersonal die alte, sehr verwaltungsintensive Zulage „Ausbilder oder Führer im Außendienst“ abgelöst. In Zahlen sieht die neue Zulage folgendermaßen aus: Kompaniechefs erhalten künftig 150 Euro, Zugführer 130 Euro, Gruppenführer und Truppführer jeweils 100 Euro zusätzlich.

Ein Soldat auf Patrouille im Einsatz

Soldaten in Führungspositionen werden künftig durch neue Zulagen gezielt gefördert

Bundeswehr/Susanne Hähnel

Auch im Bereich der Abrechnung von besonderen zeitlichen Belastungen wird mit der Einführung des pauschalen Ausnahmetätigkeitszuschlags (ATZ) der Administrationsaufwand maßgeblich reduziert. Für die Soldaten entsteht dann ein Anspruch auf einen Ausgleich von besonderen zeitlichen Belastungen, wenn der tatsächlich geleistete Dienst des Soldaten die wöchentliche Rahmendienstzeit in einer Kalenderwoche überschreitet. Musste vorher ausführlich geprüft werden, welchen Anspruch der Soldat tatsächlich erworben hat, wird nun pauschal ein Tag Mindestfreistellung beziehungsweise eine finanzielle Vergütung von 91 Euro pro Tag angerechnet.

Durch die neuen Bedingungen erhöht sich außerdem die Zahl der Zulagenempfänger allein im Heer auf bis zu 4.600 Personen. Die wirklichen Erfolge liegen jedoch nicht nur in der wachsenden Zahl der Zulagenempfänger. Sowohl die Zulage für Führungspersonal als auch der Ausnahmetätigkeitszuschlag bedeuten jeweils einen beachtenswerten Wechsel in der Abrechnungssystematik, weg von individuellen und aufwendig bestimmten, hin zu pauschalen Ansprüchen. Weniger Abrechnungsaufwand ist die Folge.

Enorme Entlastung für die Truppe

Ein Soldat schaut auf seine Armbanduhr.

Praktischer Nutzen für die Soldaten: Weniger Zeit für Abrechnungen bedeutet mehr Zeit, um sich auf den Auftrag zu konzentrieren

Bundeswehr/Jana Neumann

Nicht nur diejenigen, die sich in ihrem Dienstalltag mit der Abrechnung von Zulagen beschäftigen, sondern auch die Soldaten selbst, die einen Anspruch auf Zulagen tragen, werden durch die Pauschalisierung der Ansprüche entlastet. Beide Maßnahmen zusammen haben beispielsweise insgesamt ein Zeitentlastungspotenzial von 600.000 Stunden im Jahr. Das sind vergleichbar 60 Prozent der im Jahr verfügbaren Personalstunden eines gesamten Panzerbataillons. Bisher hatte nur die im Jahr 2016 umgesetzte Einzelmaßnahme der Bewachung der militärischen Liegenschaften durch zivile Kräfte mit rund einer Millionen Stunden ein vergleichbar höheres Einsparungspotenzial. Bis zu diesem Zeitpunkt war die Truppe selbst noch mit der Bewachung der gesamten militärischen Liegenschaften belastet.

Derzeit wird beim Heer an einer technischen Umsetzung der neuen Maßnahmen im Personalwirtschaftssystem gearbeitet. Die Soldaten können mit der Umsetzung ab Mitte 2020 rechnen. Für die künftigen Zulagenberechtigten bedeutet das bis dahin aber keine Einbuße, da deren Ansprüche dann rückwirkend zum 1. Januar 2020 gewährt werden.



von Peter Müller

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