Neuer Wehrdienst: Freiwilliger Einsatz für Deutschlands Sicherheit
Der Dienst ist freiwillig, die Musterung wird Pflicht. Was hinter dem Neuen Wehrdienst steckt.
Der Dienst ist freiwillig, die Musterung wird Pflicht. Was hinter dem Neuen Wehrdienst steckt.
Ab dem 1. Januar 2026 gelten die Regelungen für den Neuen Wehrdienst. Dabei handelt es sich aber nicht um die Reaktivierung der allgemeinen Wehrpflicht, wie sie in Deutschland bis 2011 galt.
Der Neue Wehrdienst beruht auf Freiwilligkeit. Das heißt: Wer nicht zur Bundeswehr will, muss es auch nicht. Dennoch gibt es Verpflichtungen: Männer ab dem Geburtsjahrgang 2008 müssen an der Wehrerfassung teilnehmen. Dazu zählt das Ausfüllen eines Fragebogens sowie die Musterung durch medizinisches Personal der Bundeswehr.
Fakt ist: Die Bundeswehr braucht mehr aktive Soldatinnen und Soldaten sowie Reservistinnen und Reservisten. Mit dem Neuen Wehrdienst kann dieses Ziel ohne Wehrpflicht erreicht werden. Das Modell bietet allen, die sich in der Bundeswehr für die Sicherheit Deutschlands einsetzen wollen, eine fordernde und lehrreiche militärische Ausbildung bei angemessener Besoldung und optional einen Einstieg in eine langfristige berufliche Karriere in den deutschen Streitkräften.
Pro Jahr vollenden rund 650.000 deutsche Männer und Frauen ihr 18. Lebensjahr. Für die Bundeswehr stellt sich die Herausforderung herauszufinden, wer von ihnen für den Wehrdienst geeignet ist und wer freiwillig in den Streitkräften dienen möchte. Daher bekommen alle deutschen Staatsbürgerinnen und -bürger ab dem Geburtsjahrgang 2008 nach ihrem 18. Geburtstag einen Online-Fragebogen zugesandt.
Alle Männer sind verpflichtet, die Fragen wahrheitsgemäß zu beantworten. Personen anderen Geschlechts ist die Beantwortung freigestellt. Im Fragebogen geht es vor allem um zwei Dinge: das Interesse am Wehrdienst und ihre grundsätzliche, vor allem gesundheitliche Eignung.
Die Bundeswehr lädt anschließend alle Freiwilligen, die für den Dienst als Soldatin oder Soldat geeignet erscheinen, in ein Karrierecenter ein. Dort folgt die medizinische Musterung, um die Tauglichkeit zum Dienst festzustellen. Dabei wird die körperliche, geistige und charakterliche Eignung für den Dienst in der Bundeswehr untersucht.
Alle, die die Tests bestehen, können Wünsche äußern, wo sie ihren Dienst antreten wollen. Das kann entweder nah am Wohnort sein oder bei einer Teilstreitkraft oder Truppengattung, in der sie ihre Stärken und Interessen voll ausspielen können – zum Beispiel im Sanitätsdienst, in der kämpfenden Truppe oder in einem der vielen technischen Bereiche. Die Bundeswehr versucht, bestmöglich auf diese Wünsche einzugehen. Der oder die Wehrdienstleistende tritt dann zum vereinbarten Termin den Dienst in der Bundeswehr an.
Mindestens sechs Monate verbringen die Wehrdienstleistenden in der Truppe. Diese Zeit ist notwendig, um eine angemessene militärische Ausbildung sicherzustellen. Der Fokus liegt dabei auf Fähigkeiten zum Einsatz im Heimatschutz. Die Wehrdienstleistenden lernen beispielsweise, wie sie wichtige Gebäude oder Geländeabschnitte bewachen und vor Sabotage schützen – eine solide Basis für die spätere Verwendung in der Reserve.
Die Ausbildung läuft in allen Teilbereichen der Bundeswehr ähnlich ab. Denn das Ziel ist überall das gleiche: Alle Wehrdienstleistenden erhalten die Ausbildung zum Wach- und Sicherungssoldaten beziehungsweise zur Wach- und Sicherungssoldatin und die erweiterte Befähigung zum Heimatschutz.
Bis zu elf Monate Dienstzeit sind im Status des Freiwilligen Wehrdienst Leistenden (FWDLFreiwilligen Wehrdienst Leistender) als besonderes staatsbürgerliches Engagement möglich. Ab einer Verpflichtungszeit von zwölf Monaten ist man Soldatin oder Soldat auf Zeit und wird mit einem höheren Sold entlohnt: rund 2.700 statt 2.600 Euro monatlich. Zudem sind mit einer längeren Dienstzeit auch immer weitere und anspruchsvollere Ausbildungen und Tätigkeiten in der gesamten Breite der Streitkräfte verbunden. In der Laufbahn der Mannschaften ist eine Dienstzeit von bis zu 25 Jahren möglich. Wer gute Leistungen zeigt und Unteroffizier oder Offizier werden will, hat auch die Chance, Berufssoldat beziehungsweise Berufssoldatin zu werden.
Dass man bei der Bundeswehr lernt, mit verschiedenen Waffen zu kämpfen, lange Märsche zu absolvieren oder tagelang ohne ein festes Dach über dem Kopf zurechtzukommen, dürfte den Allermeisten bekannt sein. Auch der Umgang mit Karte und Kompass, die Vermittlung solider Erste-Hilfe-Kenntnisse sowie soldatischer Werte und grundlegender staats- und völkerrechtlicher Aspekte sind wichtige Ausbildungsabschnitte in den ersten Dienstmonaten. Diese Fähigkeiten sind für Soldatinnen und Soldaten zwingend erforderlich und eine wichtige Voraussetzung für eine spätere Verwendung in der Reserve.
In der militärischen Gemeinschaft erfahren die Rekrutinnen und Rekruten auch, was es heißt, kameradschaftlich miteinander umzugehen. Beim gemeinsamen Leben auf engem Raum gewinnen Sauberkeit, Ordnung und Rücksichtnahme einen neuen Stellenwert. Bei anstrengenden Ausbildungsabschnitten wie dem Biwak werden einige an ihre Grenzen stoßen – und lernen, diese mithilfe ihrer Kameradinnen und Kameraden zu überwinden. So mancher entdeckt hier die eigene Führungsstärke und wächst in stressigen Situationen über sich hinaus.
Was Soldatinnen und Soldaten verdienen, ist gesetzlich klar geregelt: mindestens 2.600 Euro im Monat. Die Bundeswehr sichert ihre Männer und Frauen gut ab – während und nach ihrer Zeit im Militär. Neben dem Sold gibt es für Wehrdienstleistende viele kostenlose Leistungen. Unterm Strich haben Soldatinnen und Soldaten ein vergleichsweise hohes Nettogehalt, weil sie kaum Sozialversicherungsabgaben tätigen müssen.
Männer und Frauen, die sich für eine Dienstzeit zwischen sechs und elf Monaten entscheiden, werden im Status Freiwilligen Wehrdienst Leistende (FWDLFreiwilligen Wehrdienst Leistender) eingestellt. Damit erhalten sie ein Grundgehalt von etwa 2.600 Euro brutto monatlich. Alle, die sich für zwölf Monate oder länger in der Bundeswehr verpflichten, werden als Soldat beziehungsweise Soldatin auf Zeit eingestellt. Sie erhalten rund 2.700 Euro brutto im Monat. Nach drei Monaten werden die meisten Rekrutinnen und Rekruten zum Gefreiten befördert. Damit steigt auch der Sold. Die Höhe lässt sich an den Besoldungstabellen ablesen. Oft kommen noch Zuschläge für Überstunden oder Nachtarbeit dazu.
Das Wohnen in den Kasernen der Bundeswehr ist während der Ausbildung sowohl für Freiwilligen Wehrdienst Leistende als auch für Soldatinnen und Soldaten auf Zeit grundsätzlich kostenfrei. Dabei werden sich die meisten Rekrutinnen und Rekruten eine Unterkunft mit ihren Kameradinnen und Kameraden teilen.
Dreimal täglich servieren die Truppenküchen der Bundeswehr Mahlzeiten für die Soldatinnen und Soldaten. Auf dem Übungsplatz gibt es die berühmte Einpersonenpackung – die Tagesration für unterwegs, die man selbst zubereitet. Insgesamt fallen für die Rundum-Verpflegung etwa zehn Euro täglich an.
Wehrdienstleistende werden im Krankheitsfall, wie alle anderen Soldatinnen und Soldaten, durch das Sanitätspersonal der Bundeswehr versorgt. Durch diese unentgeltliche truppenärztliche Versorgung sparen sie sich die Beiträge für die Krankenkasse. Ergo: mehr Netto vom Brutto.
In ihrer ersten Woche bei der Bundeswehr werden Rekrutinnen und Rekruten von Kopf bis Fuß eingekleidet. Ausrüstung und Dienstkleidung werden grundsätzlich unentgeltlich zur Verfügung gestellt. Vom Sportzeug bis zur Kampfbekleidung ist alles dabei.
Soldatinnen und Soldaten können in Uniform quer durch Deutschland kostenlos Bahn fahren – und das sogar in ihrer Freizeit. Dafür tragen viele die Uniform auch gern außer Dienst. Alle Infos gibt es hier.
Wer nach dem 1. Januar 2026 Soldat oder Soldatin wird und sich für mindestens zwölf Monate Dienst entscheidet, qualifiziert sich für einen Zuschuss zum privaten Führerschein: Bis zu 3.500 Euro für die Klasse B (PKW) oder bis zu 5.000 Euro für den LKW-Führerschein sind möglich. Wichtig: Das Ausstellungsdatum auf dem Führerschein darf nicht mehr als ein Jahr nach dem Dienstzeitende liegen.
Jede Person, die eine militärische Ausbildung in der Bundeswehr absolviert hat und ehrenhaft aus dem Dienst ausgeschieden ist, ist automatisch Reservist oder Reservistin. Die Reserve der Bundeswehr ist unverzichtbar für den Heimatschutz und die Verteidigung Deutschlands, sollte die Bundesrepublik oder einer ihrer Verbündeten angegriffen werden.
In bestimmten Abständen nehmen Reservistinnen und Reservisten an Übungen und Weiterbildungen teil – alles abgestimmt auf die aktuelle Ausbildung, Studienzeiten oder das Berufsleben. Dabei tragen sie ihre Erfahrungen und Kenntnisse in die Truppe und entwickeln gleichzeitig ihre militärischen Kompetenzen wie Führungsstärke, Disziplin und Durchhaltewillen weiter.
Alle Soldatinnen und Soldaten auf Zeit werden zudem vom Berufsförderungsdienst (BFDBerufsförderungsdienst der Bundeswehr) unterstützt. Dieser bietet ein breites Spektrum der zivilberuflichen Aus- und Weiterbildung, um den Einstieg in den freien Arbeitsmarkt nach ihrer Dienstzeit in der Bundeswehr sicherzustellen. Es reicht vom Erwerb eines höheren Schulabschlusses über eine Ausbildung bis hin zu einem Studium. Zudem fördert der BFDBerufsförderungsdienst der Bundeswehr anerkannte Aus-, Fort- und Weiterbildungen. Damit werden die dann ehrenhaft entlassenen Soldatinnen und Soldaten auch finanziell nicht allein gelassen.