Einberufung zum Wehrdienst
Zur Truppe kommen nur Freiwillige, die bei der Musterung als tauglich getestet wurden. Ort und Datum des Dienstantritts sind oft flexibel.
Zur Truppe kommen nur Freiwillige, die bei der Musterung als tauglich getestet wurden. Ort und Datum des Dienstantritts sind oft flexibel.
Mit dem Neuen Wehrdienst nimmt in Deutschland die Wehrerfassung wieder Fahrt auf. Konkret bedeutet das: Männer ab dem Geburtsjahrgang 2008 müssen einen Fragebogen beantworten sowie an einer Musterung teilnehmen. Wird ihnen anschließend die Tauglichkeit zum Dienst in der Bundeswehr bescheinigt, können sie sich freiwillig für den Wehrdienst melden. Das gleiche gilt für Frauen, die sich freiwillig mustern lassen und sich als Soldatinnen in der Bundeswehr engagieren möchten.
In einem persönliches Beratungsgespräch können die Interessierten mit einem Personalverantwortlichen der Bundeswehr besprechen, wie lange sie ihren Dienst leisten wollen, welche Bereiche sie interessieren und welcher Dienstort für sie besonders attraktiv ist. Diese Vorstellungen werden dann mit dem Bedarf der Bundeswehr übereingebracht. Sind beide Seiten zufrieden, steht der Einberufung nichts mehr im Weg.
Ob innerhalb weniger Wochen oder erst in einigen Monaten: der Dienstantritt kann individuell gestaltet werden, um die privaten Umstände der Freiwilligen zu berücksichtigen. Grundsätzlich wird es zum Beginn eines jeden Monats möglich sein, den Wehrdienst zu beginnen. Dieser kann dann zwischen sechs und elf Monate dauern. Eine Verlängerung der Dienstzeit sowie der Wechsel in den Status des Soldaten auf Zeit ist während der Dienstzeit immer möglich. Wer mehr als zwölf Monate Wehrdienst leisten will, wird im Status Soldat auf Zeit eingestellt. Das qualifiziert auch zum Zuschuss zum privaten Führerschein.
Sollten beispielsweise private Ereignisse der angehenden Rekrutinnen und Rekruten den Dienstantritt verhindern, hat dies keine Konsequenzen, da der Wehrdienst freiwillig ist. Die Möglichkeit zur Kündigung des Dienstverhältnisses nach Beginn des Wehrdienstes besteht innerhalb der ersten sechs Monate für beide Seiten.
Es wird auf jeden Fall Ansprechstellen geben, die den Weg von der Musterung zum Dienstantritt begleiten werden.
Der Einberufungstermin wird mit den Wehrdienstleistenden gemeinsam geplant. Dabei werden die Wünsche der Wehrdienstleistenden so gut es geht berücksichtigt. Grundsätzlich soll zu jedem Monatsbeginn eingestellt werden.
Der Wehrdienst dauert mindestens sechs Monate, kann aber individuell auf bis zu elf Monate verlängert werden. Zudem kann der Wehrdienst als Soldatin oder Soldat auf Zeit bis zu einer Verpflichtungsdauer von 25 Jahren verlängert werden. Die konkrete Dauer richtet sich nach den Wünschen und nach der Eignung der Interessierten beziehungsweise Bewerbenden sowie dem Bedarf der Bundeswehr.
Die Akte wird von der Truppe an das Karrierecenter der Bundeswehr zurückgeschickt, welches die Einstellung in den Dienst vorgenommen hat. Dort wird vermerkt, dass der oder die Bewerbende den Dienst nicht angetreten hat. Weitere Maßnahmen sind nicht vorgesehen, da die Dienstleistung derzeit freiwillig ist.
Jede Soldatin und jeder Soldat erhält eine Ausbildung zum Wach- und Sicherungssoldaten und erwirbt die erweiterte Befähigung zum Heimatschutz. Nach der Grundausbildung beziehungsweise Basisausbildung stehen Wehrdienstleistenden vielfache Tätigkeitsbereiche je nach Verpflichtungsdauer offen.
Grundsätzlich gilt: Je länger die Verpflichtungszeit, desto vielfältiger die zu erwerbenden Qualifikationen. Ab einer Verpflichtungszeit von zwölf Monaten gilt, dass eine Verwendung in der gesamten Breite der Streitkräfte möglich ist, vom Ladeschützen in der Panzertruppe bis zum Bordsoldaten an Bord eines Schiffes. Die konkrete Verwendung ist abhängig von den individuellen Fähigkeiten der Wehrdienstleistenden, der Dauer des Wehrdienstes und vom Bedarf der Streitkräfte.
Ihre Aufgabe und Ihren Dienstort erfahren Sie nach dem Eignungsfeststellungsverfahren im Karrierecenter der Bundeswehr oder im Musterungszentrum. Dabei werden Wohnortnähe, die persönlichen Fähigkeiten und Qualifikationen sowie der Bedarf der Bundeswehr so gut es geht in Einklang gebracht.
Soldatinnen und Soldaten mit einer Verpflichtungszeit von weniger als 12 Monaten – also Wehrdienstleistende - können nicht gegen ihren Willen zu einer besonderen Verwendung im Ausland entsandt werden. Sie kommen für eine besondere Auslandsverwendung nur dann in Betracht, wenn sie sich dazu gesondert schriftlich verpflichten. Grundsätzlich sind aufgrund von Einsatzvor- und -nachbereitung eine Verpflichtungszeit von mindestens 12 Monaten vorgesehen.
Jeder Soldat und jede Soldatin – also auch alle Wehrdienstleistenden – sind zur Landes- und Bündnisverteidigung verpflichtet. Mit dem Eid „der Bundesrepublik treu zu dienen und das Recht und die Freiheit des deutschen Volkes tapfer zu verteidigen“ erklären sie sich bereit, Deutschland vor einem Aggressor mit Waffengewalt zu schützen. Wer dies mit seinem Gewissen nicht vereinbaren kann, ist für den Dienst in der Bundeswehr nicht geeignet.
Ein Einstieg mit einem höheren Dienstgrad ist möglich und hängt von den individuellen Qualifikationen ab, beispielsweise einer abgeschlossenen und verwertbaren Berufsausbildung. Auch ein Laufbahnaufstieg nach Dienstantritt ist grundsätzlich möglich.
Die Vereinbarkeit von Dienst und Familie hat in der Bundeswehr eine besondere Bedeutung. Alle Angehörigen der Bundeswehr erhalten eine zuverlässige und fürsorgliche Unterstützung ihres Arbeitgebers. Die Art und der konkrete Umfang der Unterstützungsleistungen sind abhängig von den dienstlichen Erfordernissen der jeweiligen Dienststelle oder Einheit.
Innerhalb der Bewährungszeit von sechs Monaten kann unter Berücksichtigung der Kündigungsfristen und bei einer widerruflichen Verpflichtungserklärung der Wehrdienst vorzeitig beendet werden.
Soldatinnen und Soldaten auf Zeit, die eine widerrufliche Verpflichtungserklärung unterschrieben haben, sowie Freiwillig Wehrdienst Leistende können innerhalb der ersten fünf Monate ihrer Dienstzeit ihren Dienst mit einer Frist von einem Monat zum 15. oder Letzten eines Monats auf eigenen Wunsch beenden. Im sechsten Dienstmonat kann die Entlassung zum 15. oder Letzten eines Monats ohne Einhaltung einer Frist beantragt werden. Der Freiwillige Wehrdienst ist ein besonderes staatsbürgerliches Engagement.
Während des aktiven Dienstverhältnisses besteht immer die Möglichkeit, sich für die Bundeswehr weiter zu verpflichten. Beispielsweise kann der Wehrdienst als Soldatin oder Soldat auf Zeit bis zu einer Verpflichtungsdauer von 25 Jahren verlängert werden. Bei entsprechender Eignung und bei Bedarf der Bundeswehr ist auch eine Bewerbung zur Berufssoldatin oder zum Berufssoldaten möglich.
Nach dem Dienstzeitende wird man Teil der Reserve und in die entsprechende Personalführung („Beorderung“) eingesteuert. In jedem Fall werden die Daten der Wehrdienstleistenden durch die Bundeswehr weiter bearbeitet und aktuell gehalten, um eine Erreichbarkeit sicherzustellen. In regelmäßigen Wehrdienstleistungen werden die erworbenen Qualifikationen weiter ausgebaut und in die Streitkräfte eingebracht.