Fragebogen zur Wehrerfassung
Wer ist interessiert am Dienst in der Truppe? Mit einem Fragebogen an alle 18-jährigen Deutschen verschafft sich die Bundeswehr einen Überblick.
Wer ist interessiert am Dienst in der Truppe? Mit einem Fragebogen an alle 18-jährigen Deutschen verschafft sich die Bundeswehr einen Überblick.
Schon im Frieden muss die Bundeswehr dafür sorgen, dass sie im Fall der Landes- und Bündnisverteidigung schnell wachsen kann. Dafür muss sie wissen, wen sie heranziehen kann und wie geeignet der- oder diejenige ist. Durch den Fragebogen und die Musterung gelingt es der Bundeswehr, das Potenzial der zur Verfügung stehenden jungen Menschen sowie der künftigen Reservistinnen und Reservisten zu erfassen.
Alle deutschen jungen Männer und Frauen erhalten nach ihrem 18. Geburtstag einen Brief mit einem QR-Code, der zu einem Onlinefragebogen führt. Dieser kann hier (PDF, 6,9 MB) bereits eingesehen werden. Die Bundeswehr ermittelt mit dem Fragebogen Motivation und Eignung der Angeschriebenen für den Dienst in den Streitkräften. Männer müssen den Fragebogen beantworten, für Frauen ist dieses freiwillig.
Mit diesem Fragebogen, im Gesetz als „Bereitschaftserklärung” bezeichnet, will die Bundeswehr Auskunft über folgende Fragen erhalten:
Jährlich vollenden ungefähr 350.000 Männer mit deutscher Staatsbürgerschaft das 18. Lebensjahr. Ab 2026 werden diese zum Ausfüllen des Fragebogens aufgefordert.
Das Grundgesetz sieht vor, dass nur Männer zum Dienst in den Streitkräften verpflichtet werden können. Bei Frauen ist das laut Grundgesetz nicht möglich. Sie können sich aber freiwillig für den Dienst in der Bundeswehr melden.
Der Wehrdienst ist auf eine freiwillige Dienstleistung ausgelegt und unterliegt keiner Verpflichtung. Richtig ist, dass ab 2026 gezielt jüngere Menschen nach Vollendung des 18. Lebensjahres direkt angesprochen werden, da sich diese oft in beruflicher, persönlicher oder familiärer Hinsicht noch nicht in einer festen Lebenssituation befinden.
Mit Aussetzung der verpflichtenden Einberufung im Jahr 2011 wurden auch sämtliche Strukturen der Wehrerfassung und Musterung abgebaut. Die Bundeswehr wäre derzeit weder personell noch infrastrukturell in Lage, frühere Jahrgänge flächendeckend zu erfassen. Ein Jahrgang besteht aus etwa 350.000 männlichen Staatsbürgern. Wenn die Bundeswehr ältere Jahrgänge bis 1993 erfassen wollte, wären dies über fünf Millionen Menschen.
Also beginnt die Bundeswehr mit dem aktuellen Jahrgang, der im Jahr 2026 volljährig wird. Und das ist der Geburtsjahrgang 2008.Grundsätzlich steht eine freiwillige Wehrdienstleistung aber auch Menschen offen, die vor 2008 geboren wurden.
Nein, auch der Antrag auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer entbindet wehrpflichtige Männer nicht davon, den Fragebogen auszufüllen und zurückzuschicken.
Das Recht, den Kriegsdienst zu verweigern, bleibt bei der Einführung des Neuen Wehrdienstes dennoch unverändert bestehen.
Den Fragebogen erhält man erst, wenn man das 18. Lebensjahr vollendet hat. Der Wehrdienst kann im Einzelfall vor dem 18. Lebensjahr begonnen werden, wenn man sich freiwillig bewirbt. Die Zustimmung der Erziehungsberechtigten ist hierfür erforderlich.
Ja. Ausschlaggebend ist der Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit, unabhängig von einer weiteren Staatsangehörigkeit.
Die Verpflichtung zum Ausfüllen des Fragebogens richtet sich nach dem eingetragenen Geschlecht im Personenstandsregister. Sofern die Person das männliche Geschlecht angenommen hat, besteht die Verpflichtung, den Fragebogen auszufüllen. Personen anderer eingetragener Geschlechter können den Fragebogen freiwillig ausfüllen.
Die Ableistung des Neuen Wehrdienstes ist freiwillig. Daher muss auch niemand von ihm befreit werden. Bei einem verpflichtenden Wehrdienst sind allerdings Geistliche von der Wehrdienstleistung befreit.
Ja. Eine Bewerbung für eine militärische Stelle ist jederzeit über das Bewerbungsportal der Bundeswehr unter bewerbung.bundeswehr-karriere.de möglich.
Man hat einen Monat Zeit für das Ausfüllen und Zurücksenden des Fragebogens.
Wer den Fragebogen nicht ausfüllt oder falsche Angaben macht, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Das kann mit einem Bußgeld bestraft werden.
Sowohl im Anschreiben als auch auf dem Fragebogenportal ist eine Servicenummer angegeben, unter der es Unterstützung gibt beim Ausfüllen des Fragebogens.
Nach dem Absenden des Fragebogens erhält jeder eine digitale Bestätigung über den erfolgreichen Versand des Fragebogens.
Außerdem ist vorgesehen, dass jede Person, die ihr Interesse an einem Wehrdienst bekundet, eine Rückmeldung erhält.
Bei Interesse an einer längerfristigen Verpflichtung werden die Interessenten zunächst zur Karriereberatung eingeladen.
Bei Interesse an einer kürzeren Verpflichtung erfolgt die Einladung direkt zum Assessment in das Karrierecenter. Dort ist bei Bedarf allerdings auch ein Karriereberatungsgespräch möglich.
Bitte wenden Sie sich in diesem Fall an die Erfassungsbehörde. Die Kontaktdaten werden mit dem Anschreiben versendet.
Die Wehrersatzorganisation der Bundeswehr ist an Recht und Gesetz gebunden. Das Wehrdienstmodernisierungsgesetz schränkt die Speicherung und Verarbeitung der personenbezogenen Daten der Wehrerfassung auf die dort genannten Zwecke ein.
Zudem gilt die europäische Datenschutzgrundverordnung. Eine Zweckentfremdung ist ausgeschlossen.
Daten von Nicht-Wehrpflichtigen (Frauen und Personen anderer geschlechtlicher Zugehörigkeit als der männlichen), die kein Interesse an einem Wehrdienst erklärt haben, werden von der Bundeswehr unverzüglich gelöscht.
Die Bundeswehr ist hingegen gesetzlich ermächtigt, die Daten von Wehrpflichtigen (männliche Personen, welche das 18. Lebensjahr vollendet haben) grundsätzlich dauerhaft zu speichern.