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Neuer Wehrdienst: Musterung

Mit Stethoskop und Armbinde wird bei einer Person der Blutdruck gemessen.

Bundeswehr/Jana Neumann

Sicherheit geht alle an

Musterung und mehr – das Assessment zum Wehrdienst

Durch das Verfahren stellt die Bundeswehr fest, wer geeignet für den Dienst als Soldat oder Soldatin ist.

Alle wehrpflichtigen Männer ab Geburtsjahr 2008 werden künftig einer verpflichtenden Musterung unterzogen. Die Kapazitäten hierfür werden in Form von regionalen Musterungszentren gerade aufgebaut. Bis diese ihren Betrieb aufgenommen haben, werden zunächst vor allem diejenigen zu einem Assessment eingeladen, sich für den Dienst in der Truppe interessieren und – auf Basis ihrer Antworten auf den Fragebogen – für den Dienst in den Streitkräften geeignet erscheinen.

Nur Männer werden in Deutschland gemustert. Denn nur sie fallen unter das Wehrpflichtgesetz, das die Musterung rechtlich begründet. Aber auch Frauen, die zur Bundeswehr kommen wollen, müssen sich dem Verfahren stellen. Durch Assessment und Musterung wird festgestellt: Ist die Person geeignet und tauglich? Ist sie verfügbar? Wo könnte sie am sinnvollsten eingesetzt werden? Und passt sie zum Bedarf der Streitkräfte?

Ablauf von Assessment und Musterung

Bei der Musterung stellt die Bundeswehr die körperliche, psychische und intellektuelle Eignung und Neigung der jeweiligen Person fest. Damit die Musterung schnell und effizient durchgeführt werden kann, ist sie im Regelfall auf eine ärztliche Begutachtung, einen Computer-Test sowie ein persönliches Gespräch reduziert. Nur im Ausnahmefall findet auch ein Gespräch mit einem Psychologen oder einer Psychologin statt. Möchte sich ein Kandidat für eine Dienstzeit von zwei Jahren oder länger als Soldat auf Zeit verpflichten, folgen weitere Stationen. Insgesamt ist das Verfahren meist innerhalb von einem Tag zu schaffen. Falls aber jemand eine längere Anreise hat, stehen auch Unterkünfte bereit, damit man ausgeruht ins Assessment starten kann.

Seit 2026 wird die Musterung für Männer wieder Pflicht. Frauen, die sich freiwillig für den Dienst in der Truppe melden, nehmen auch am bundesweit stattfindenden Assessment teil. Schritt für Schritt zeigt das Video, was Interessenten dort erwartet.

Ärztliche Begutachtung

Bei der wehrmedizinischen Begutachtung wird festgestellt, ob Personen den Belastungen des Soldatenberufs körperlich gewachsen sind. Ein Arzt oder eine Ärztin prüft unter anderem Gehör, Sehkraft und Blutdruck sowie die allgemeine körperliche Belastbarkeit. Dazu gehören auch Untersuchungen wie die des Rückens und der Gelenke. Ein praktisches Beispiel: Ein Interessent mit einer Farbsehschwäche könnte beispielsweise keine fliegerische Verwendung ausüben, da dort das korrekte Erkennen von Signalfarben lebenswichtig ist.  Er kann aber trotzdem in einer anderen Verwendung in der Bundeswehr sehr sinnvoll eingesetzt und eingestellt werden. Am Ende erfahren alle ganz genau, für welche Bereiche sie aus medizinischer Sicht geeignet sind.

CATComputergestützter Auswahltest-Test (Computer-Test)

Ein wesentlicher Baustein des Assessments und der Musterung ist ein Computertest – der sogenannte Computerassistierte Test (CATComputergestützter Auswahltest-Test) der Bundeswehr. Hier sitzt man in einem ruhigen Raum und absolviert unterschiedliche Testverfahren, die neben einer Selbsteinschätzung auch Aspekte von logischem Denken, Reaktionsfähigkeit und räumlichem Vorstellungsvermögen umfassen. Beispielsweise soll man schnell Muster erkennen oder einfache Rechenaufgaben unter Zeitdruck lösen. Abgerundet wird diese Station durch ein persönliches Gespräch mit der Testleitung oder gegebenenfalls psychologischem Personal, um offene Aspekte und Fragen abklären zu können. So wird fair ermittelt, wo die individuellen Stärken oder Herausforderungen liegen.

Optional: Gespräch mit Assessmentkommission

Für alle, die sich für einen Dienst von zwei Jahre oder länger in der Bundeswehr interessieren, wird das Verfahren durch ein Gespräch mit einer Assessmentkommission ergänzt. In einem persönlichen Gespräch haben die Interessierten die Möglichkeit, sich vorzustellen. Es geht nicht darum, Fachbegriffe auswendig zu lernen, sondern um die eigene Persönlichkeit. Man wird gefragt, warum man zur Bundeswehr möchte oder wie man mit schwierigen Situationen in der Gruppe umgeht. Ein Beispiel könnte die Frage sein, wie man sich die Trennung von Familie und Freunden während des Dienstes vorstellt. Wichtig ist hier vor allem ein ehrliches und authentisches Mitmachen.

Sporttest für die Laufbahn der Offizierinnen und Offiziere

Alle, die sich für die Laufbahnen der Offiziere beworben haben und zum Assessmentverfahren nach Köln eingeladen wurden, stellen sich einem weiteren Test. Im Assessmentcenter für Führungskräfte der Bundeswehr steht für sie eine abgewandelte Version des Basis-Fitness-Tests auf dem Programm. Er besteht aus drei Teilen: dem Pendellauf, dem Klimmhang und einem 3.000-Meter-Fahrradergometer-Test.

Einplanung

Den Abschluss des Assessments bildet das Einplanungsgespräch, das zugleich der Beratung der Interessenten dient. Die Bundeswehr gleicht hier die medizinische Eignung, die Kompetenzen und Wünsche der potenziellen Neusoldatinnen und -soldaten mit den zur Verfügung stehenden freien Stellen ab. Jemand, der gerne handwerklich arbeitet und gute technische Testergebnisse hat, bekommt hier möglicherweise eine Stelle in der Instandsetzung für Kraftfahrzeuge oder Luftfahrzeuge vorgeschlagen. Wer eine Zusage für eine bestimmte Laufbahn, wie zum Beispiel die Mannschaftslaufbahn, erhält, nimmt seine Einplanung oft direkt mit nach Hause.

Sicherheitsüberprüfung

Nach der Einplanung wird die Sicherheitsüberprüfung eingeleitet. Diese stellt sicher, dass Angehörige der Bundeswehr zuverlässig und verfassungstreu sind, voll hinter der demokratischen Grundordnung stehen und die Werte von Recht und Freiheit der Bundesrepublik vertreten.

Tipps für die Musterung und das Assessment

Oberstleutnant Stephan F. ist Dezernatsleiter für Personalauswahl im Karrierecenter Berlin. Als Musterungsexperte hat er unzählige Assessments begleitet. Im Interview erläutert er, welche Erwartungen er an die Interessierten hat und wie man die Verwendung findet, die am besten zu einem passt. Außerdem verrät er einen Geheimtipp für die Interessierten. Unter seinen Anwärtern im Karrierecenter ist auch Jan. K., der das Verfahren bereits erfolgreich durchlaufen hat. Er weiß also, wie man alle Prüfungen meistert. Wir fragen Jan K., wie die Atmosphäre vor Ort war und was ihm persönlich bei der Vorbereitung geholfen hat.  Im Interview erklärt er, warum er auch seinen Freunden einen Dienst in der Bundeswehr empfiehlt. 

Was passiert nach der Musterung?

Die Befunde der Untersuchungen, insbesondere Sehtest, Urintest, Körpergewicht, Körpergröße, Beschaffenheit des Bewegungsapparats und Belastungsparameter, führen zu einem Gesamturteil, dem Musterungsergebnis. Dabei werden auch allgemeine Aspekte der persönlichen und charakterlichen Eignung betrachtet.

Am Ende des Musterungstages wird den Musterungspflichtigen ihr Musterungsergebnis mitgeteilt und es wird ein abschließendes Beratungsgespräch geführt darüber, in welche Richtung es für die jeweilige Person weitergehen kann.

Ein Soldat im Vordergrund läuft an angetretenen jungen Männern vorbei.
Sicherheit geht alle an

Neuer Wehrdienst: Einberufung

Auf den Fragebogen und die Musterung folgt für alle Freiwilligen die Einberufung zum Dienst. Wann und wo genau? Da ist die Truppe flexibel.

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Ausmusterung und Verweigerung

Von der Wehrpflicht an sich kann man sich nicht befreien lassen – aber von der verpflichtenden Einberufung zum Grundwehrdienst. Beispiele können sein: die Kriegsdienstverweigerung aus Gewissensgründen, Dienstuntauglichkeit, familiäre oder auch wirtschaftliche Gründe. Auch bestimmte Berufsgruppen können von der verpflichtenden Einberufung befreit werden.

Da der Neue Wehrdienst auf Freiwilligkeit basiert, stellt sich derzeit auch die Frage nach Ersatzdiensten nicht. Erst mit einer möglichen Reaktivierung der verpflichtenden Einberufung, die durch den Bundestag in einem Gesetzgebungsverfahren beschlossen werden müsste, würde auch die Pflicht zu einem Ersatzdienst wieder aufleben. Die Länge des Ersatzdienstes würde sich an der Länge des Grundwehrdienstes orientieren.

Weitere Fragen werden nachfolgend beantwortet.

Was kann ich tun, um mich meines Wehrdienstes zu entziehen?

Das müssen sie nicht: Wehrdienst zu leisten, soll freiwillig bleiben. Einen verpflichtenden Wehrdienst einzuführen, ist derzeit nicht beabsichtigt. Es werden mittels des Fragebogens lediglich potenzielle Wehrdienstleistende erfasst und es wird abgefragt, ob sie bereit sind, in der Bundeswehr zu dienen.

Kann ich Ersatzdienst bei Feuerwehr, Polizei oder Zivildienst leisten?

Derzeit ist es nicht vorgesehen, jemanden gegen seinen Willen zur Bundeswehr einzuziehen. Aber natürlich steht einem freiwilligen Engagement bei Feuerwehr, Zivil- und Katastrophenschutzorganisationen oder Bundesfreiwilligendienst nichts entgegen.

Muss ich zur Musterung, obwohl ich einen Antrag auf Kriegsdienstverweigerung gestellt habe?

Ein Antrag auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer entbindet wehrpflichtige Männer ab Geburtsjahrgang 2008 nicht davon, den Fragebogen ausfüllen und zurückschicken oder sich der Musterung unterziehen zu müssen. Das Recht, den Kriegsdienst zu verweigern, bleibt dennoch mit der Einführung des Neuen Wehrdienstes unverändert bestehen.

Der Antrag ist beim Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr zu stellen. Näheres regelt das Kriegsdienstverweigerungsgesetz. Informationen können Sie beim zuständigen Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben bekommen oder auf der Internetseite https://www.bafza.de/ nachlesen. 

Fragen und Antworten

Der Neue Wehrdienst gilt seit 2026. Entsprechend gibt es bei vielen noch offene Fragen zur Musterung und zum Assessment. Etwa zu Ausnahmen oder speziell gelagerten Fällen. In diesem FAQFrequently Asked Questions beantwortet die Bundeswehr besonders häufig gestellte Fragen.

Welche Kriterien sind ausschlaggebend für die Auswahl für den Neuen Wehrdienst in der Bundeswehr? Was ändert sich für junge Erwachsene?

Entscheidende Kriterien für die Auswahl werden die Bereitschaft zum Dienst, die körperliche, geistige und charakterliche Eignung, die bisherige Ausbildung sowie der Bedarf der Streitkräfte sein. Ab Geburtsjahrgang 2008 erhalten alle 18-Jährigen einen Fragebogen zu Gesundheit, Bildung und Dienstleistungsinteresse.

Für Wehrpflichtige (Männer ab Geburtsjahrgang 2008) gilt: Ab 2026 werden die Wehrpflichtigen erfasst und der Fragebogen muss verpflichtend ausgefüllt und zurückgeschickt werden. Zudem werden die Wehrpflichtigen mit Inkrafttreten des Gesetzes verpflichtend gemustert. Für alle anderen Geschlechter bleibt es bei vollständiger Freiwilligkeit.

Was ist mit denjenigen, die vor dem Jahr 2026 das 18. Lebensjahr erreicht haben? Werden diese Personen auch erfasst?

Das ist derzeit nicht beabsichtigt.

Wie viele junge Menschen betrifft die Pflicht jährlich?

Jährlich vollenden ungefähr 350.000 Männer mit deutscher Staatsbürgerschaft das 18. Lebensjahr. Ab 2026 werden diese zum Ausfüllen des Fragebogens aufgefordert. 

Wird man auch dann eingezogen beziehungsweise angeschrieben, wenn man bereits Bundesfreiwilligendienst oder ein Freiwilliges Soziales Jahr ableistet oder abgeleistet hat?

Ja. Aktuell werden alle deutschen Staatsangehörigen angeschrieben, die das 18. Lebensjahr vollendet haben.

Was passiert mit den Jahrgängen, die in der Zwischenzeit keinen Dienst gemacht haben? Muss der Dienst nachgeholt werden?

Es ist derzeit nicht vorgesehen, dass die Geburtsjahrgänge vor 2008 auch erfasst, befragt und gemustert werden sollen.

Welche Rolle spielen Doppelstaatler? Können sich Deutsche mit Wohnsitz im Ausland für den Neuen Wehrdienst bereiterklären? Werden Personen mit Migrationshintergrund gleichbehandelt?

Männer mit deutscher Staatsbürgerschaft können ab dem 18. Lebensjahr zum Wehrdienst herangezogen werden. Dies gilt auch für Männer mit doppelter Staatsbürgerschaft. Hierbei ist es unerheblich, ob sie neben der deutschen Staatsangehörigkeit eine oder mehrere weitere Staatsangehörigkeiten besitzen.

Für wehrpflichtige deutsche Staatsangehörige, die zum Zeitpunkt der Wehrerfassung keinen ständigen Wohnsitz in Deutschland besitzen, ruht die Wehrpflicht, solange sie ihre Lebensgrundlage außerhalb der Bundesrepublik Deutschland haben. Sie müssen den Fragebogen also nicht ausfüllen. Sobald sie ihren Wohnort wieder nach Deutschland verlegen, werden sie nacherfasst. 

Deutsche mit Wohnsitz im Ausland können sich allerdings freiwillig bei der Bundeswehr melden und für den Freiwilligen Wehrdienst bewerben. 

Für deutsche Staatsangehörige ist ein Migrationshintergrund bei Eintritt in die Streitkräfte und beim Dienst in den Streitkräften nicht relevant.

Was passiert, wenn ich eine anerkannte Schwerbehinderung oder Gleichstellung (Grad der Behinderung ab 30) habe? Was muss berücksichtigt werden, wenn ein gesetzlicher Betreuer für mich zuständig ist?

Schwerbehinderte Menschen oder Menschen, die schwerbehinderten Menschen gleichgestellt sind, sind nach § 11 Wehrpflichtgesetz vom verpflichtenden Wehrdienst befreit. Eine freiwillige Wehrdienstleistung ist grundsätzlich nicht ausgeschlossen, hängt aber vom Gesundheitszustand des Bewerbenden ab.

Menschen, für die eine gesetzliche Betreuung eingerichtet ist, sind nach § 11 Wehrpflichtgesetz vom verpflichtenden Wehrdienst befreit. Eine freiwillige Wehrdienstleistung ist grundsätzlich möglich, hängt aber von den persönlichen Verhältnissen des Bewerbenden ab.

Was ist, wenn ich psychisch oder körperlich nicht belastbar bin? Kann ich aus gesundheitlichen Gründen vom Wehrdienst befreit werden? Gibt es körperliche oder medizinische Ausnahmen?

Dies wird bei der gesundheitlichen Prüfung im Rahmen der Musterung individuell entschieden. Dort wird ein Tauglichkeitsgrad festgelegt. Auch die Festlegung der vorübergehenden oder dauerhaften Wehrdienstunfähigkeit kann ein Ergebnis der Musterung sein.

Ist es zukünftig geplant, auch Frauen verpflichtend zu erfassen und zu mustern? Habe ich als Frau dieselben Aufstiegsmöglichkeiten wie Männer?

Die verpflichtende Erfassung und Musterung von Frauen ist im Grundgesetz nicht vorgesehen und daher nicht möglich. Es ist derzeit nicht geplant, das Grundgesetz in diesem Punkt zu ändern.

Die Chancengleichheit der Geschlechter ist ein elementarer und gelebter Grundsatz in der Bundeswehr. Deshalb haben Frauen natürlich dieselben Aufstiegschancen wie Männer.

Wenn ein 17- bzw. bald 18-jähriger Mann das Selbstbestimmungsgesetz nutzt, um den Geschlechtseintrag nach einer dreimonatigen Bedenkfrist über das Standesamt auf weiblich abzuändern, entzieht sich dieser damit anschließend der vorgesehenen Pflicht zur Musterung? Werden LGBTQ-Personen besonders berücksichtigt?

Sobald die Personenstandsänderung in einen nicht-männlichen Geschlechtseintrag abgeändert wurde, ist die betreffende Person nicht mehr wehrpflichtig. Damit ist diese Person auch nicht verpflichtet, die Bereitschaftserklärung auszufüllen oder sich einer verpflichtenden Musterung zu unterziehen. 

Die sexuelle Orientierung ist kein Kriterium für eine besondere Berücksichtigung bei Eintritt oder beim Dienst in den Streitkräften.

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