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Neuer Wehrdienst: Musterung

Eine junge Frau mit Kopfhörern sitzt einem Arzt der Bundeswehr gegenüber und macht einen Hörtest.

Bundeswehr/Anna Derr

Sicherheit geht alle an

Musterung zum Wehrdienst

Durch das Assessment wird festgestellt, wer tauglich ist für den Dienst als Soldat oder Soldatin. Können Verwendungswünsche erfüllt werden?

Alle wehrpflichtigen Männer ab Geburtsjahr 2008 werden künftig einer verpflichtenden Musterung unterzogen. Die Kapazitäten hierfür werden gerade aufgebaut. Deshalb werden die Musterung schrittweise erfolgen und erst nach und nach auf den gesamten Jahrgang 2008 ausgeweitet. Bis dahin werden diejenigen, die sich bereit erklären, Wehrdienst zu leisten, nach Auswertung des Fragebogens und wenn sie für den Dienst in den Streitkräften geeignet erscheinen, zu einem Assessment eingeladen.

Auswahlkriterien

Durch Assessment und Musterung wird festgestellt: Ist die Person geeignet und tauglich? Ist sie verfügbar? Wo könnte sie am sinnvollsten eingesetzt werden? Und passt sie zum Bedarf der Streitkräfte?

Es ist vorgesehen, dass zu einem späteren Zeitpunkt eine erneute verpflichtende Befragung der Wehrpflichtigen erfolgen kann. Dadurch werden die Angaben aktualisiert. Das alles geschieht mit der Absicht, ein besseres Lagebild über Eignung und Qualifikation der Wehrpflichtigen zu erhalten.

Antworten zu weiteren Fragen erhalten Sie hier:

Welche Kriterien sind ausschlaggebend für die Auswahl für den Neuen Wehrdienst in der Bundeswehr? Was ändert sich für junge Erwachsene?

Entscheidende Kriterien für die Auswahl werden die Bereitschaft zum Dienst, die körperliche, geistige und charakterliche Eignung, die bisherige Ausbildung sowie der Bedarf der Streitkräfte sein. Ab Geburtsjahrgang 2008 erhalten alle 18-Jährigen einen Fragebogen zu Gesundheit, Bildung und Dienstleistungsinteresse.

Für Wehrpflichtige (Männer ab Geburtsjahrgang 2008) gilt: Ab 2026 werden die Wehrpflichtigen erfasst und der Fragebogen muss verpflichtend ausgefüllt und zurückgeschickt werden. Zudem werden die Wehrpflichtigen mit Inkrafttreten des Gesetzes verpflichtend gemustert. Für alle anderen Geschlechter bleibt es bei vollständiger Freiwilligkeit.

Was ist mit denjenigen, die vor dem Jahr 2026 das 18. Lebensjahr erreicht haben? Werden diese Personen auch erfasst?

Das ist derzeit nicht beabsichtigt.

Wie viele junge Menschen betrifft die Pflicht jährlich?

Jährlich vollenden ungefähr 350.000 Männer mit deutscher Staatsbürgerschaft das 18. Lebensjahr. Ab 2026 werden diese zum Ausfüllen des Fragebogens aufgefordert. 

Wird man auch dann eingezogen beziehungsweise angeschrieben, wenn man bereits Bundesfreiwilligendienst oder ein Freiwilliges Soziales Jahr ableistet oder abgeleistet hat?

Ja. Aktuell werden alle deutschen Staatsangehörigen angeschrieben, die das 18. Lebensjahr vollendet haben.

Was passiert mit den Jahrgängen, die in der Zwischenzeit keinen Dienst gemacht haben? Muss der Dienst nachgeholt werden?

Es ist derzeit nicht vorgesehen, dass die Geburtsjahrgänge vor 2008 auch erfasst, befragt und gemustert werden sollen.

Welche Rolle spielen Doppelstaatler? Können sich Deutsche mit Wohnsitz im Ausland für den Neuen Wehrdienst bereiterklären? Werden Personen mit Migrationshintergrund gleichbehandelt?

Männer mit deutscher Staatsbürgerschaft können ab dem 18. Lebensjahr zum Wehrdienst herangezogen werden. Dies gilt auch für Männer mit doppelter Staatsbürgerschaft. Hierbei ist es unerheblich, ob sie neben der deutschen Staatsangehörigkeit eine oder mehrere weitere Staatsangehörigkeiten besitzen.

Für wehrpflichtige deutsche Staatsangehörige, die zum Zeitpunkt der Wehrerfassung keinen ständigen Wohnsitz in Deutschland besitzen, ruht die Wehrpflicht, solange sie ihre Lebensgrundlage außerhalb der Bundesrepublik Deutschland haben. Sie müssen den Fragebogen also nicht ausfüllen. Sobald sie ihren Wohnort wieder nach Deutschland verlegen, werden sie nacherfasst. 

Deutsche mit Wohnsitz im Ausland können sich allerdings freiwillig bei der Bundeswehr melden und für den Freiwilligen Wehrdienst bewerben. 

Für deutsche Staatsangehörige ist ein Migrationshintergrund bei Eintritt in die Streitkräfte und beim Dienst in den Streitkräften nicht relevant.

Was passiert, wenn ich eine anerkannte Schwerbehinderung oder Gleichstellung (Grad der Behinderung ab 30) habe? Was muss berücksichtigt werden, wenn ein gesetzlicher Betreuer für mich zuständig ist?

Schwerbehinderte Menschen oder Menschen, die schwerbehinderten Menschen gleichgestellt sind, sind nach § 11 Wehrpflichtgesetz vom verpflichtenden Wehrdienst befreit. Eine freiwillige Wehrdienstleistung ist grundsätzlich nicht ausgeschlossen, hängt aber vom Gesundheitszustand des Bewerbenden ab.

Menschen, für die eine gesetzliche Betreuung eingerichtet ist, sind nach § 11 Wehrpflichtgesetz vom verpflichtenden Wehrdienst befreit. Eine freiwillige Wehrdienstleistung ist grundsätzlich möglich, hängt aber von den persönlichen Verhältnissen des Bewerbenden ab.

Was ist, wenn ich psychisch oder körperlich nicht belastbar bin? Kann ich aus gesundheitlichen Gründen vom Wehrdienst befreit werden? Gibt es körperliche oder medizinische Ausnahmen?

Dies wird bei der gesundheitlichen Prüfung im Rahmen der Musterung individuell entschieden. Dort wird ein Tauglichkeitsgrad festgelegt. Auch die Festlegung der vorübergehenden oder dauerhaften Wehrdienstunfähigkeit kann ein Ergebnis der Musterung sein.

Ist es zukünftig geplant, auch Frauen verpflichtend zu erfassen und zu mustern? Habe ich als Frau dieselben Aufstiegsmöglichkeiten wie Männer?

Die verpflichtende Erfassung und Musterung von Frauen ist im Grundgesetz nicht vorgesehen und daher nicht möglich. Es ist derzeit nicht geplant, das Grundgesetz in diesem Punkt zu ändern.

Die Chancengleichheit der Geschlechter ist ein elementarer und gelebter Grundsatz in der Bundeswehr. Deshalb haben Frauen natürlich dieselben Aufstiegschancen wie Männer.

Wenn ein 17- bzw. bald 18-jähriger Mann das Selbstbestimmungsgesetz nutzt, um den Geschlechtseintrag nach einer dreimonatigen Bedenkfrist über das Standesamt auf weiblich abzuändern, entzieht sich dieser damit anschließend der vorgesehenen Pflicht zur Musterung? Werden LGBTQ-Personen besonders berücksichtigt?

Sobald die Personenstandsänderung in einen nicht-männlichen Geschlechtseintrag abgeändert wurde, ist die betreffende Person nicht mehr wehrpflichtig. Damit ist diese Person auch nicht verpflichtet, die Bereitschaftserklärung auszufüllen oder sich einer verpflichtenden Musterung zu unterziehen. 

Die sexuelle Orientierung ist kein Kriterium für eine besondere Berücksichtigung bei Eintritt oder beim Dienst in den Streitkräften.

Ablauf der Musterung

 Bei der Musterung wird die körperliche, psychische und intellektuelle Eignung und Neigung der jeweiligen Person festgestellt. Der ärztlichen Untersuchung voraus geht immer eine Befragung über Erkrankungen und Symptome und die medizinische Vorgeschichte mittels Anamnesebogen, wie auch bei einem regulären Arzttermin üblich.

Die Befunde der Untersuchungen, insbesondere Sehtest, Urintest, Körpergewicht, Körpergröße, Beschaffenheit des Bewegungsapparats und Belastungsparameter, führen zu einem Gesamturteil, dem Musterungsergebnis. Dabei werden auch allgemeine Aspekte der persönlichen und charakterlichen Eignung betrachtet.

Am Ende des Musterungstages wird ein konkretes Musterungsergebnis mitgeteilt und es wird ein abschließendes Beratungsgespräch geführt darüber, in welche Richtung es für die jeweilige Person weitergehen kann.

Wo findet die Musterung statt?

Die Musterungen finden in einem Karrierecenter der Bundeswehr oder einem Musterungszentrum statt.

Wie läuft die Musterung beziehungsweise ärztliche Begutachtung ab?

Die ärztliche Untersuchung im Rahmen der Musterung dient in erster Linie der Feststellung der körperlichen Eignung für den Wehrdienst. Sie besteht aus einer Voruntersuchung durch medizinische Fachangestellte sowie einer ärztlichen Untersuchung.

Es werden Messungen zu Größe und Gewicht sowie ein Sehtest, ein Hörtest und ein Urintest durchgeführt. Zur ärztlichen Untersuchung gehören eine Befragung zur gesundheitlichen Vorgeschichte, die Untersuchungen des Skelettsystems, des Herz- und Kreislaufsystems, der Organsysteme, des Nervensystems sowie von Hals und Kopf. Sollten weitere fachärztliche Abklärungen erforderlich sein, wird zu Fachärztinnen und Fachärzten überwiesen.

Neben der ärztlichen Untersuchung wird die charakterliche und geistige Eignung mittels einer computerunterstützen (CATComputergestützter Auswahltest-)Testung ermittelt. Das Ergebnis der Tauglichkeits- und Verwendungsuntersuchung wird dem Wehrpflichtigen abschließend in einem Musterungsgespräch erläutert und mit dem Musterungsbescheid ausgehändigt.

Im Musterungsverfahren werden keine Wissensfragen gestellt. Im Rahmen der Anamnese werden nur Fragen zum Gesundheits- und Allgemeinbefinden erhoben. Der CATComputergestützter Auswahltest-Test setzt sich aus Fragen unterschiedlicher Testbereiche zur Feststellung von individuellen Fähigkeiten für mögliche soldatische Einsatzbereiche zusammen.

Kann ich eine familienangehörige Person zur Musterung mitbringen?

Nein. Während der Musterung werden die Bewerbenden durch Mitarbeitende der Karrierecenter der Bundeswehr oder der Musterungszentren betreut.

Werden Aufwendungen wie Fahrtkosten oder Übernachtungskosten erstattet?

Fahrtkosten werden erstattet. Übernachtungen sind nicht vorgesehen, da die Musterung innerhalb weniger Stunden an einem Werktag erfolgen soll.

Ausmusterung und Verweigerung

Von der Wehrpflicht an sich kann man sich nicht befreien lassen – aber von der verpflichtenden Einberufung zum Grundwehrdienst. Beispiele können sein: die Kriegsdienstverweigerung aus Gewissensgründen, Dienstuntauglichkeit, familiäre oder auch wirtschaftliche Gründe. Auch bestimmte Berufsgruppen können von der verpflichtenden Einberufung befreit werden.

Da der Neue Wehrdienst auf Freiwilligkeit basiert, stellt sich derzeit auch die Frage nach Ersatzdiensten nicht. Erst mit einer möglichen Reaktivierung der verpflichtenden Einberufung, die durch den Bundestag in einem Gesetzgebungsverfahren beschlossen werden müsste, würde auch die Pflicht zu einem Ersatzdienst wieder aufleben. Die Länge des Ersatzdienstes würde sich an der Länge des Grundwehrdienstes orientieren.

Weitere Fragen werden nachfolgend beantwortet.

Was kann ich tun, um mich meines Wehrdienstes zu entziehen?

Das müssen sie nicht: Wehrdienst zu leisten, soll freiwillig bleiben. Einen verpflichtenden Wehrdienst einzuführen, ist derzeit nicht beabsichtigt. Es werden mittels des Fragebogens lediglich potenzielle Wehrdienstleistende erfasst und es wird abgefragt, ob sie bereit sind, in der Bundeswehr zu dienen.

Kann ich Ersatzdienst bei Feuerwehr, Polizei oder Zivildienst leisten?

Derzeit ist es nicht vorgesehen, jemanden gegen seinen Willen zur Bundeswehr einzuziehen. Aber natürlich steht einem freiwilligen Engagement bei Feuerwehr, Zivil- und Katastrophenschutzorganisationen oder Bundesfreiwilligendienst nichts entgegen.

Muss ich zur Musterung, obwohl ich einen Antrag auf Kriegsdienstverweigerung gestellt habe?

Ein Antrag auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer entbindet wehrpflichtige Männer ab Geburtsjahrgang 2008 nicht davon, den Fragebogen ausfüllen und zurückschicken oder sich der Musterung unterziehen zu müssen. Das Recht, den Kriegsdienst zu verweigern, bleibt dennoch mit der Einführung des Neuen Wehrdienstes unverändert bestehen.

Der Antrag ist beim Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr zu stellen. Näheres regelt das Kriegsdienstverweigerungsgesetz. Informationen können Sie beim zuständigen Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben bekommen oder auf der Internetseite https://www.bafza.de/ nachlesen. 

Was passiert nach der Musterung?

Nach der Musterung werden diejenigen, die sich freiwillig gemeldet haben, einberufen. Näheres erfahren Sie nachfolgend.

Wie lange dauert das Verfahren bis zur Einstellung beziehungsweise zur Einziehung?

Der Dienstantritt hängt im Wesentlichen von der persönlichen Verfügbarkeit für den Wehrdienst ab. Das Verfahren kann bei sofortiger Verfügbarkeit nur wenige Wochen dauern. Auch sehr kurzfristige Einstellungen sind wunschgemäß möglich. 

Liegt die persönliche Verfügbarkeit weiter in der Zukunft, dauert es vom Ausfüllen des Fragebogens bis zu einem möglichen Dienstantritt entsprechend länger.

Kann ich mir eine Verwendung aussuchen oder darauf Einfluss nehmen?

Die Einplanung in eine konkrete Verwendung erfolgt gemeinsam mit den Bewerbenden unter Berücksichtigung der in der Musterung festgestellten soldatischen Eignungskriterien sowie dem Bedarf der Streitkräfte.

Welches Karrierecenter ist nach Ablauf der Zurückstellungsfrist für mich zuständig? An wen kann ich mich danach wenden, wenn ich meinen Wehrdienst ableisten möchte oder ich diesen verweigern will? Bis wann kann ich einberufen werden?

Derzeit sollen nur Freiwillige einberufen werden. Daher greifen auch keine Wehrdienstausnahmen oder Zurückstellungen für eine Einberufung. 

Die Zuständigkeit der Karrierecenter richtet sich nach dem Wohnort. Die Karriereberatung in den Karrierecentern der Bundeswehr berät über alle Möglichkeiten eines Wehrdienstes. 

Anträge auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer sind beim Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr zu stellen.

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