Entsprechend dem jeweiligen Auftragsgegenstand und dem prognostizierten Auftragswert richtet sich die Auftragsvergabe nach den Regelungen der Unterschwellenvergabeordnung (UVgOUnterschwellenvergabeordnung), der Vergabeordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgVVergabeverordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge), der Vergabeordnung Verteidigung und Sicherheit (VSVgVVergabeverordnung Verteidigung und Sicherheit) oder der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOBVergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen).
Diese kennen verschiedene Vergabearten mit und ohne vorhergehenden öffentlichen Teilnahmewettbewerb. Ein Teilnahmewettbewerb stellt eine vorgezogene Eignungsprüfung dar.
Außerdem werden im Zuge der Auftragserfüllung sogenannte besondere Methoden und Instrumente in Vergabeverfahren genutzt wie beispielsweise das dynamische Beschaffungssystem oder elektronische Kataloge.
Je nach Auftragswert werden Aufträge national oder europaweit ausgeschrieben. Die Bekanntmachungen erfolgen grundsätzlich in deutscher Sprache. Die gleiche Anforderung wird in der Regel an die Abgabe der Angebote gestellt.
Die Ausschreibung von Vergaben der Bundeswehr erfolgt, wie bei allen Vergabeverfahren des Bundes, über das Internetportal der Bundesverwaltung. Erste Informationen, wie Sie sich bewerben können und wo Sie weitere Informationen finden, zum Beispiel zum Thema e-Vergabe, erhalten Sie auf dieser Seite.
Die Bundeswehr veröffentlicht europaweite Ausschreibungen im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, ted.europa.eu. Bei europaweiten und nationalen Ausschreibungen erfolgt die Veröffentlichung auf dem zentralen Portal öffentlicher Auftraggeber aus Bund, Ländern und Kommunen unter oeffentlichevergabe.de und auf www.evergabe-online.de.
Auf der Internetseite www.bundesbau.de erfahren Sie mehr zu aktuellen zivilen und militärischen Bauprojekten.
An diesen Vergaben kann sich jedes Unternehmen der Industrie, des Handels und des Handwerks beteiligen. Weitere Informationen über das Beschaffungsverfahren der Bundeswehr können der Homepage www.bundeswehr.de entnommen werden.
Initiativvorstellungen von Unternehmen, die außerhalb der auf den vorgenannten Portalen veröffentlichten Ausschreibungen an die Bundeswehr gerichtet werden, können leider keine Berücksichtigung finden.