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Führerschein

Soldatin mit Führerschein

PIZ Personal/Andreas Metka

Neuer Wehrdienst

Zuschuss zum privaten Führerschein durch die Bundeswehr

Soldatinnen und Soldaten, die im Zuge des Neuen Wehrdienstes zur Truppe kommen, können einen Zuschuss zur privaten Fahrausbildung beantragen.

Mobil sein mit dem Auto-Führerschein, stark unterwegs mit dem Lastwagen-Führerschein – für viele Menschen ist dies Lebensqualität. Die Kosten für private Fahrausbildung und Prüfungen sind jedoch so hoch, dass sie für junge Menschen oft ein Hindernis sind.

Mit § 31b und 31c Soldatengesetz (SG) wird zum 1. Januar 2026 ein Zuschuss zum erstmaligen Erwerb der Fahrerlaubnis der Klasse B oder C/C1 eingeführt – also für den Auto- und Lastwagenführerschein. Er wird als Bonusleistung nach mindestens zwölf Monaten Dienst als Soldat oder Soldatin ausgezahlt. Für den Führerschein der Klasse B (Autoführerschein) bezahlt die Bundeswehr maximal 3.500 Euro oder für den Lastwagenführerschein bis zu 5.000 Euro.

Der Zuschuss ist steuerfrei, es gibt ihn nur gegen entsprechende Nachweise, also nur für tatsächlich entstandene Kosten. Er ist somit kein Vorschuss auf die Ausbildung, sondern wird nach bestandenen Prüfungen und bei Vorliegen des Führerscheins gezahlt. Wenn andere Arbeitgeber oder staatliche Stellen bereits einen Zuschuss für den Erwerb der Fahrerlaubnis gegeben haben, bezahlt die Bundeswehr keine weiteren Gelder hierfür.

Ihren Autoführerschein müssen die Antragstellenden innerhalb von zwölf Monaten vor dem Dienstantritt, während des Dienstes oder spätestens zwölf Monate nach Ende des Dienstes erfolgreich erworben haben. Es gilt das Datum auf dem Führerschein. Der Lastwagenführerschein kann bis 36 Monate nach Dienstzeitende erworben werden.

Der Antrag auf Zuschuss muss spätestens zwölf Monate nach Erreichen der Voraussetzungen gestellt werden – also wenn insgesamt zwölf Monate Dienst geleistet und der Führerschein innerhalb der Fristen erfolgreich erstmals erworben wurde. Für Wiedererteilungen, Verlängerungen oder das Aufrechterhalten einer befristeten Fahrerlaubnis C/C1 bezahlt die Bundeswehr keinen Zuschuss. Die Fahrerlaubnis der Klasse C beziehungsweise C1 wird immer befristet für einen Zeitraum von fünf Jahren erteilt. Nach Ablauf der fünf Jahre muss dieser erneut unter Vorlage ärztlicher Gutachten beantragt werden – für diese Wiedererteilung gibt es keinen Zuschuss.

Benefit im neuen Wehrdienst

Mit dem Zuschuss zum Führerschein zeigt die Bundeswehr Soldatinnen und Soldaten Anerkennung für den Freiwilligen Wehrdienst. Der steuerfreie Zuschuss zum Führerschein ist ein echter Bonus im Rahmen der Modernisierung des Wehrdienstes. Der Führerschein-Zuschuss ist nicht als Eingliederungshilfe in das zivile Berufsleben, sondern als Bonusleistung konzipiert.

Neben kostenfreiem Bahnfahrten für Soldatinnen und Soldaten in Uniform ist dies ein weiterer Faktor zur Verbesserung der persönlichen Mobilität auch im Privatleben und auch ein Zeichen des Danks und der Wertschätzung für den Dienst in den Streitkräften.

Fragen zum Zuschuss

Was muss ich vorlegen, um den Zuschuss zu beantragen?

Sie benötigen für den Zuschuss zum Führerschein lediglich das Antragsformular (ab Herbst 2026 zum Download verfügbar), die Rechnung Ihrer Fahrschule über Leistungen zum Erwerb zur Führerscheinklasse B oder C bzw. C1 und eine Kopie der Vorder- und Rückseite Ihres Führerscheins. Wenn Sie die Bundeswehr bereits verlassen haben, legen Sie zusätzlich eine Wehrdienstzeitbescheinigung bei. 

Welche Kosten werden erstattet?

Erstattet werden die zwingenden und notwendigen Kosten, die unmittelbar im Zusammenhang mit dem Erwerb des Führerscheins Klasse B stehen. 

Hierzu zählen insbesondere auch Kosten für den Erste-Hilfe-Kurs, den Sehtest sowie weitere verpflichtende Leistungen, die Voraussetzung für den Führerscheinerwerb sind. Dazu gehören ebenfalls die Gebühren für die Theorie- und Praxisprüfung, die bei den zuständigen Prüfstellen (beispielsweise TÜV oder DEKRA) anfallen.

Die Erstattung erfolgt bis zu einer Kostenhöchstgrenze von 3.500 Euro. Eine darüberhinausgehende Kostenerstattung ist ausgeschlossen.

Sofern vor dem erfolgreichen Bestehen erfolglose Prüfversuche stattgefunden haben, können die dabei entstandenen Kosten ebenfalls berücksichtigt werden. Diese werden jedoch nur im Rahmen der abschließenden Gesamtabrechnung und bis zu einer Kostenhöchstgrenze von 3.500 Euro erstattet.

Ich bin war schon vor dem 1. Januar 2026 bei der Bundeswehr. Kann ich den Zuschuss beantragen?

Den Zuschuss gibt es nur für Soldatinnen und Soldaten, die ihren Dienst nach dem 01.01.2026 angetreten haben. Bestandspersonal kann keinen Zuschuss für Führerscheine beantragen.

Die gesetzliche Regelung ist als Anreiz für neue Dienstverpflichtungen ab dem 01. Januar 2026 ausgestaltet. Daher gilt der Zuschuss ausschließlich für Personen, die ihren Dienst nach diesem Datum aufnehmen.

Ab wann kann ich den Zuschuss beantragen?

Sie können den Antrag stellen, wenn Sie zwölf Monate Dienst geleistet haben, frühestens also am 1. Januar 2027. Sie müssen den Führerschein nach dem 1. Januar 2025 erworben haben.

Ich habe den Autoführerschein schon seit längerer Zeit. Kann ich den Zuschuss auch für Motorrad- oder Lkw-Führerscheine beantragen?

Für Führerscheine der Klasse A (Motorrad) gibt es keinen Zuschuss. Die Bundeswehr bezahlt aber einen Zuschuss für Führerscheine der Klasse C oder C1 (Lkw).

Kann ich noch kostenfrei Bahn fahren in Uniform, wenn ich den Zuschuss beantragt habe?

Sie dürfen weiterhin in Uniform kostenlos Bahn fahren, Information dazu finden Sie auf der Seite Kostenfreies Bahnfahren in Uniform .

Ich bin ziviler Auszubildender, Tarifbeschäftigte oder Beamter/Beamtin bei der Bundeswehr. Kann ich den Zuschuss auch beantragen?

Den Zuschuss können nur Soldatinnen und Soldaten auf Zeit beantragen, nachdem sie mindestens zwölf Monate lang Dienst in der Bundeswehr geleistet haben. 

Ich möchte jetzt mit dem Führerschein beginnen. Wie kann ich den Zuschuss beantragen?

Sie können den Zuschuss erst beantragen, wenn Sie die Führerscheinprüfung bestanden haben und den Führerschein mit dem Antrag vorlegen. Es wird kein Vorschuss ausgezahlt.

Wo kann ich meinen Führerschein machen?

Sie können dafür private Fahrschulen ihrer Wahl buchen. Zur Abrechnung muss die Fahrschule eine Rechnung über die Fahrstunden und Theorieausbildung explizit für die Führerscheinklasse B ausstellen, die Sie dann bei uns mit dem Antrag einreichen.

Kann ich den Führerschein während der Dienstzeit machen?

Die Fahrausbildung an einer privaten Fahrschule ist keine Dienstzeit. Sie findet in der Freizeit statt.

Kann ich den Führerschein auch an einer Bundeswehr-Fahrschule machen?

Sie können sich nicht privat an Bundeswehrfahrschulen anmelden. Falls der Führerschein Klasse B oder auch andere Führerscheinklassen dienstlich notwendig sind, werden Sie die entsprechende Ausbildung über Ihre Einheit in einer der Bundeswehr-Fahrschulen bekommen. In diesem Fall findet die Ausbildung als Lehrgang während der Dienstzeit statt. Die in den Bundeswehrfahrschulen erworbenen Dienstführerscheine können grundsätzlich auch auf zivile Führescheine „umgeschrieben“ werden.

Was muss auf der Rechnung der Fahrschule stehen?

Die Fahrschule muss die tatsächlich entstandenen Kosten für Ausbildungsleistungen zum Erwerb der Führerscheinklasse B auf der Rechnung ausweisen. Die zahlungsbegründenden Unterlagen können aus Teilrechnungen bestehen, müssen aber bei Antragsstellung geschlossen eingereicht werden. Der Name des Schülers/der Schülerin muss auf der Rechnung und dem Ausbildungsvertrag genannt sein.

Ich habe die Ausbildung an zwei verschiedenen Fahrschulen gemacht. Kann ich beide Rechnungen einreichen?

Sie können Rechnungen und Ausbildungsverträge, die nachweislich Ihrer Ausbildung zum Erwerb der Führerscheinklasse B gedient haben, auch von unterschiedlichen Fahrschulen einreichen, jedoch müssen beide Rechnungen dem Antrag beiliegen (Gesamtabrechnung). Der Zuschuss bleibt aber bei insgesamt 3.500 Euro.

Mein Auto-Führerschein hat mehr als 3.500 Euro gekostet. Wie kann ich ihn abrechnen?

Der Zuschuss für den Auto-Führerschein ist auf 3.500 Euro begrenzt. Wenn die Rechnung der Fahrschule höher ist, wird nur der Höchstbetrag von 3.500 Euro als Zuschuss bezahlt. Beim Lastwagenführerschein (Klasse C/C1) beträgt die Summe 5.000 Euro.

Mein Führerschein hat weniger als 3.500 Euro gekostet. Bekomme ich den Rest ausgezahlt?

Sie bekommen nur die Summe bezuschusst, die die Fahrschule für den Führerschein Klasse B auch wirklich berechnet. Beim Lastwagenführerschein (Klasse C/C1) beträgt die Höchstsumme 5.000 Euro.

Ich habe die Fahrprüfung nicht bestanden. Kann ich den Zuschuss trotzdem beantragen?

Sie können den Zuschuss nur mit vollständig bestandener Theorie- und Fahrprüfung und vorliegendem gültigen Führerschein der Klasse B beantragen. Prüfungen oder Prüfungsteile können Sie innerhalb der Fristen) so oft wiederholen wie nötig. Der Zuschuss zum Führerschein bleibt jedoch auch bei mehreren Prüfungsversuchen bei maximal 3.500 Euro.

Ich habe mit dem Führerschein Klasse B auch gleich den Motorradführerschein gemacht. Wird dieser auch bezuschusst?

Den Zuschuss gibt es ausschließlich auf den Führerschein der Klasse B sowie C/C1. Die Fahrschule muss die Leistungen auf der Rechnung entsprechend ausweisen.

Gibt es einen Vorschuss für die Ausbildung?

Der Zuschuss kann erst beantragt werden, wenn die Fahrausbildung abgeschlossen ist, also die Führerscheinprüfung bestanden ist und der Führerschein vorliegt. Einen Vorschuss auf die Ausbildung gibt es nicht.

Ich bin 2025 in die Bundeswehr eingetreten und habe meinen Führerschein gemacht. Kann ich den Zuschuss beantragen?

Nein, Sie können den Zuschuss nur beantragen, wenn Sie ab dem 1. Januar 2026 in die Bundeswehr eingetreten sind. 

Ich bin 2026 in die Bundeswehr eingetreten und habe 2025 meinen Führerschein gemacht. Kann ich den Zuschuss noch beantragen?

Sie können den Zuschuss beantragen, wenn Sie Ihren Führerschein nach dem 1. Januar 2025 erstmals erfolgreich erworben haben und nach ihrem Dienstantritt zwölf Monate Dienst als Soldat oder Soldatin geleistet haben.

Wie lange habe ich Zeit den Zuschuss zu beantragen, wenn ich meinen Führerschein bereits 2025 erworben habe und erst 2026 in die Bundeswehr eintrete?

Der Zuschuss wird nach Vorliegen beider Voraussetzungen (Führerscheinerwerb und zwölf Monate Dienstzeit) gewährt. Der Antrag muss dann innerhalb von zwölf Monaten gestellt werden. Werden diese zwölf Monate nicht eingehalten, so kann der Zuschuss nicht mehr gewährt werden.

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