Deutschland setzt sich in Europa und weltweit dafür ein, dass destabilisierende militärische Entwicklungen begrenzt werden und die Verbreitung und Weitergabe von Massenvernichtungswaffen verhindert wird. Handlungsfelder sind hierbei einerseits die konventionelle Rüstungskontrolle und Vertrauensbildung im euro-atlantischen Raum. Andererseits geht es um globale Regelungen zur Nichtverbreitung von Massenvernichtungswaffen – wie der nukleare Nichtverbreitungsvertrag und das Chemiewaffen- und Biowaffenübereinkommen. Die Bundesregierung setzt sich auch gegen die Verbreitung von Kleinwaffen, für die Verfolgung illegaler Waffenströme und für ein globales Verbot von Antipersonenminen und Streubomben ein. Ein weiteres Ziel ist, dass sich die Staaten über Maßnahmen zur Minderung der Risiken im Cyber- und Informationsraum verständigen. Hierzu bedarf es auch der Entwicklung neuer Konzepte.
Internationales Handlungsfeld
Abrüstung, Rüstungskontrolle und Nichtverbreitung gehören zu den Schwerpunkten deutscher Außen- und Sicherheitspolitik. Mehr Informationen finden Sie auch auf der Website des Auswärtigen Amts. Das Verteidigungsministerium und die Bundeswehr unterstützen bei der Entwicklung, Durchführung und Umsetzung von abrüstungs-, rüstungskontrollpolitischen und vertrauensbildenden Maßnahmen. Im Weißbuch 2016 der Bundesregierung zur Sicherheitspolitik und zur Zukunft der Bundeswehr werden Rüstungskontrolle, Abrüstung und Nichtverbreitung als eines der internationalen Handlungsfelder Deutschlands definiert.
Federführung beim Auswärtigen Amt
Das Thema Rüstungskontrolle und Abrüstung liegt grundsätzlich in der Verantwortung des Auswärtigen Amtes. So ist auch im Deutschen Bundestag der Unterausschuss „Abrüstung, Rüstungskontrolle und Nichtverbreitung“ ein Unterausschuss des Auswärtigen Ausschusses. Mit dem Jahresabrüstungsbericht legt die Bundesregierung regelmäßig eine detaillierte Bestandsaufnahme aller deutschen Abrüstungsaktivitäten vor. Das Bundesministerium der Verteidigung und die Bundeswehr unterstützen umfassend bei Entwicklung und Implementierung von Rüstungskontrollmaßnahmen.
Rolle des Unterstützungsbereiches
Rüstungskontrolle basiert auf und fördert Vertrauen. Ihre vereinbarten Regelungen bedürfen aber der Kontrolle und der Überprüfung durch gegenseitige internationale Inspektionen und Verifikationsmaßnahmen.
Das Zentrum für Verifikationsaufgaben der Bundeswehr hat in diesem Zusammenhang einen besonderen Auftrag: Die rund 160 Angehörigen des Zentrums stellen nach den Vorgaben des Auswärtigen Amtes und unter Führung des Bundesministeriums der Verteidigung die Umsetzung der Rüstungskontrollverträge sicher, die Deutschland mit anderen Staaten abgeschlossen hat. Das heißt, sie begleiten ausländische Delegationen, die zur Inspektion nach Deutschland kommen, und inspizieren umgekehrt Militäranlagen der Vertragspartner. Über 20 Verträge und Abkommen im Bereich der internationalen Rüstungskontrolle, Abrüstung, Nichtverbreitung und Vertrauensbildung werden durch das Zentrum praktisch umgesetzt.