Guter Rat für die Rechtsberatung

Guter Rat für die Rechtsberatung

Datum:
Ort:
Koblenz
Lesedauer:
2 MIN

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In einem Pilotlehrgang haben Juristinnen und Juristen am Zentrum Innere Führung vor allem rechtliche Aspekte des Themas „Extremismus“ erörtert. Die Zentrale Ausbildungseinrichtung für die Rechtspflege der Bundeswehr (ZAR) hatte dazu hochrangige Dozenten eingeladen, denn für die Rechtsberatung der Bundeswehr bietet das Thema durchaus Diskussionsstoff.

Matthias Koch spricht im Zentrum Innere Führung zu den Teilnehmenden der Fortbildung Wehrrecht.

Der Bereichsleiter ZAR, Matthias Koch, spricht im Zentrum Innere Führung zu den Teilnehmenden der Fortbildung Wehrrecht

Bundeswehr/Fabian Schier

„Es gibt im Moment kaum ein wichtigeres Thema“, bringt Matthias Koch gleich zu Beginn der Fortbildung die allgemeine Stimmung innerhalb der Bundeswehr und im Bundesministerium der Verteidigung (BMVgBundesministerium der Verteidigung) zusammen. Dass Verteidigungsministerin Kramp-Karrenbauer mit der „Null-Toleranz-Politik“ gegenüber Extremisten das Thema öffentlich zur Chefsache gemacht hat, lässt es auch in den Fokus der versammelten Juristinnen und Juristen rücken.

Sie kommen aus dem BMVgBundesministerium der Verteidigung, verschiedenen Bereichen der Bundeswehr, wie der Division Schnelle Kräfte oder der 1. Panzerdivision, dem Bundesamt für den Militärischen Abschirmdienst (BAMADBundesamt für den Militärischen Abschirmdienst) aber auch von der Staatsanwaltschaft Neubrandenburg. Sie alle haben mit dem Thema Extremismus zu tun. Sie alle sollen aber vor allem: „miteinander ins Gespräch kommen“, sagt Koch. Als Leiter der Zentralen Ausbildungseinrichtung für die Rechtspflege der Bundeswehr am Zentrum Innere Führung (ZInFüZentrum Innere Führung) ist er der Gastgeber der Fortbildung und von der typischen Rollenverteilung zwischen Vortragenden und Teilnehmenden abgerückt. „Wir setzen in diesem Pilotlehrgang bewusst auf eine breite Beteiligung aus ganz unterschiedlichen Bereichen. Wer etwas zu sagen hat, soll es sagen. Es geht hier weniger um die eine einzige vermeintlich richtige Lehrmeinung, sondern um eine Sensibilisierung, Trends, Handwerkszeug und eine Einordnung.“

Ein Soldat studiert das Soldatengesetz und macht sich Notizen zum Thema Gehorsam.

Die Disziplinarvorgesetzten der Bundeswehr sind auf kompetente rechtliche Beratung angewiesen

Bundeswehr/Carsten Vennemann

Gegenseitiges Verständnis fördern

Dazu gehören zum einen aktuelle Entwicklungen, wie die Anpassung des Soldatengesetzes, um Extremisten auch noch nach mehr als vier Dienstjahren einfacher entlassen zu können oder das Vorgehen des BAMADBundesamt für den Militärischen Abschirmdienst, um Extremisten zu erkennen und daraus resultierende Erkenntnisse den für dienstrechtliche Maßnahmen zuständigen Stellen zur Verfügung zu stellen. Zum anderen geht es aber auch darum, mehr gegenseitiges Verständnis für die Arbeit unterschiedlicher Stellen zu schaffen: Welche Informationen benötigen Staatsanwälte von Disziplinarvorgesetzten, wenn sie gegen straffällige Soldatinnen oder Soldaten ermitteln sollen? Wie geht das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr (BAPersBwBundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr) vor, wenn es um eine Entlassung aufgrund einer Dienstpflichtverletzung geht? Dazu gibt es zu Beginn der Fortbildung noch unterschiedliche Vorstellungen, die sich nach den drei Tagen sichtbar angenähert haben.

Graubereiche

Vor dem Hintergrund der „Null-Toleranz-Politik“ gegenüber Extremisten in der Bundeswehr drängt sich in der Diskussion noch ein ganz anderer Fragenkomplex auf – gerade auch angesichts des breiten Meinungsspektrums in Politik, Gesellschaft und Bundeswehr sowie der heutigen technischen Möglichkeiten zur Verbreitung von Meinungen: Wo liegen „Graubereiche“? Wie nutzt man die vorhandenen rechtlichen Werkzeuge in der Rechtsberatung von militärischen Vorgesetzten oder als Wehrdiszplinaranwaltschaft, um mit diesen „Graubereichen“ umzugehen? In welche Richtung entwickelt sich die Rechtsprechung? Wie können die Vorgaben des BMVgBundesministerium der Verteidigung im Einzelfall umgesetzt werden? Lebhafte Diskussionen auch außerhalb des Seminarraums führen allen Beteiligten vor Augen, wie facettenreich das Phänomen Extremismus ist.

Zum Abschluss der dreitägigen Fortbildung zeigt sich Matthias Koch zufrieden. Er freut sich auf eine Wiederholung des Seminars und über eine reibungslosere Zusammenarbeit der unterschiedlichen Dienststellen: „Meiner Meinung nach lebt eine vertrauensvolle Zusammenarbeit gerade vom gegenseitigen Austausch. Von daher denke ich, dass alle Beteiligten hier vieles mit nach Hause nehmen.“

von Christopher Steiger

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Null Toleranz

Kein Platz für Extremisten

Per Gelöbnis oder Eid dem Grundgesetz verpflichtet.

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