Cyber- und Informationsraum

Welche Befugnisse hat die Bundeswehr im Inland bezüglich der Thematik?

Welche Befugnisse hat die Bundeswehr im Inland bezüglich der Thematik?

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Grundsätzlich setzt der verfassungsmäßige Auftrag der Bundeswehr die Grenzen für einen Einsatz im Inland. Nur im Krisen- und Verteidigungsfall kommt es zu einer umfänglichen Zuständigkeit der Bundeswehr. Die allermeisten schädlichen Handlungen im Cyberraum sind bis jetzt aber entweder krimineller Natur, dienen der Spionage oder sind von ihrer Schadwirkung wohl bewusst unterhalb der Grenze, die einen bewaffneten Konflikt auslösen und somit eine Zuständigkeit der Bundeswehr im Rahmen der Verteidigung bewirken könnte.


Die Cyber-Bedrohungslage für Deutschland ist aber auf anhaltend hohem Niveau und schädliche Handlungen finden durchgängig statt. Im Rahmen sogenannter hybrider Einflussnahmen finden vielfältige Aktivitäten, auch staatlicher Akteure, statt, die sich auch im Cyber- und Informationsraum abspielen. Daher ist der behörden- und damit zuständigkeitsübergreifende Austausch und die Zusammenarbeit relevanter denn je.

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