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Reservistenverband

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Radio Andernach: Seit Oktober letzten Jahres steht der erste Gesetzesentwurf des neuen Rehabilitierungsgesetztes. Bis so ein Gesetz in Kraft tritt, ist es allerdings ein langer Weg. Viele Instanzen müssen hier berücksichtigt werden und das ist auch gut so! Pascal Kober ist Bundestagsvorsitzender der FDP und gleichzeitig Stellvertreter für den Präsidenten des Verbandes der Reservisten der deutschen Bundeswehr. Er hat uns zunächst einmal verraten, an wen sich das Gesetz richtet und vor allem wieso.

Pascal Kober Reservistenverband: Es geht darum, Menschen denen Unrecht geschehen ist, Gerechtigkeit zu verschaffen, zumindest symbolisch. Mit einerseits einer finanziellen Entschädigung aber vor allem Dingen auch dadurch und ich glaube, das ist den meisten dann auch das Wichtigste, dass man es öffentlich anerkennt, dass ihnen Unrecht passiert ist. Es geht um Menschen, die gleichgeschlechtlich lieben, also um homosexuelle Menschen, die in der Bundeswehr benachteiligt wurden. Sie wurden nicht befördert, sie durften bestimmte Tätigkeiten nicht ausführen, keine Zugführer sein, keine Gruppenführer sein, also keine direkten Vorgesetzten sein und hatten da definitiv Benachteiligungen zu erleiden, wurden teilweise entlassen aus der Bundeswehr und das ist Unrecht gewesen.

RA: Der Gesetzesentwurf berücksichtig aktuell nur ehemalige aktive Soldaten der Bundeswehr. Wer damals in der Stellung eines Reservisten diskriminiert wurde, wird im Gesetz demnach nicht bedacht. Das will der Verband der Reservisten der deutschen Bundeswehr ändern. Er fordert deshalb in seiner offiziellen Stellungnahme den Einbezug der Reservisten in den Gesetzestext. Pascal Kober, Stellvertreter für den Präsidenten des Verbandes der Reservisten der deutschen Bundeswehr, hat uns auch erklärt, wieso:

Kober: Reservistinnen und Reservisten wollen in den Streitkräften dienen und wollen als Soldatinnen und Soldaten auch ernstgenommen werden, denn das sind sie dann auch. Und entsprechend haben sie eben unter Diskriminierung genauso gelitten, wie aktive Soldatinnen und Soldaten und deshalb ist es entscheidend, dass eben hier auch keine Ungleichbehandlung stattfindet, sondern eine Gleichbehandlung.

RA: Es ist also sinnvoll, so ein Gesetz nicht mit der ersten Fassung Inkrafttreten zu lassen. Nicht immer werden beim ersten Entwurf alle Lebensperspektiven mitgedacht. Deshalb ist es wichtig, Verbände wie beispielsweise den Reservistenverband zu Wort kommen zu lassen.


von Melina Hannig
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