Stabsoffizierfortbildungslehrgang der Reserve (Modul 1009)
Ausbildung- Datum:
- Ort:
- Hamburg
- Lesedauer:
- 1 MIN
Die Trainingsteilnehmenden werden befähigt und sind bereit, erste Verwendungen in nationalen Stäben, Kommandobehörden und Ämtern in den Streitkräften und in der Bundeswehr wahrzunehmen.
Das Modul 1009 "Stabsoffizierfortbildungslehrgang Reserve"
bmvg.deDer Fortbildungslehrgang für Stabsoffizierinnen und Stabsoffiziere der Reserve
bereitet Stabsoffizierinnen und –offiziere aller Uniformträgerbereiche auf Verwendungen in nationalen Stäben, Kommandobehörden und Ämtern vor und dient als Einstieg für die Fort- und Weiterbildung an der Führungsakademie der Bundeswehr.
13.04. - 24.04.2026
06.07. - 17.07.2026
30.11. - 11.12.2026
Anreise am Vortag.
Generalleutnant-Graf-von-Baudissin-Kaserne
Die Trainingssprache ist Deutsch. Es wird im Plenum und in Arbeitsgruppen gearbeitet/unterrichtet.
Kurzbezeichnung: KOA-StOffzRes
Modulnummer: 1009
Lehrgangsnummer: 179 283
Angehörige der Bundeswehr melden sich auf dem Dienstweg über ihre Dienststelle im Integrierten Ausbildungsmanagementsystem (IAMS) an.
Stabsoffiziere der Reserve werden über ihren zuständigen Personalführer beim BAPersBwBundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr Abt VI angemeldet.
Eine direkte Anmeldung über das Lehrgangsplatzmanagement der FüAkBw ist nicht möglich.
Internationale Stabsoffiziere melden sich über den Attaché bei BMVgBundesministerium der Verteidigung SE I 4 an.
Die Anmeldung erfolgt über die FüAkBw - Lehrgangsplatzmanagement - nicht später als acht Wochen vor Beginn des jeweiligen Moduls. Zur Anmeldung nutzen Sie bitte den Personalerfassungsbogen. (PDF, 90,6 KB)
Die Lehrgänge werden grundsätzlich unter Leitung der Lehrgruppe Module durchgeführt. Während die fachliche Zuständigkeit bei der federführenden Fakultät liegt, hat die Lehrgruppe Module den Auftrag, die gesamte Administration sicherzustellen.
Alle Teilnehmer erhalten vor Lehrgangsbeginn ein Informationsschreiben mit weiteren Einzelheiten.
Personaldatenerfassungsbogen für nicht Bundeswehrangehörige
zur Aufnahme von Personaldaten ins Personalwirtschaftssystem der …