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Coronakrise

Heer setzt Führungsstäbe für Amtshilfe ein

Coronavirus
Datum:
Ort:
Strausberg
Lesedauer:
1 MIN

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Soldatinnen und Soldaten der 1. und der 10. Panzerdivision des Deutschen Heeres unterstützen bereits zivile Behörden der Länder und des Bundes zur Bewältigung der vielfältigen Aufgaben in der Coronakrise. Um den Bitten auf Amtshilfe weiterhin zuverlässig nachkommen zu können, haben beide Divisionen jeweils einen Führungsstab mit  je einem Lagezentrum eingerichtet.

Ein Soldat sitzt am Computer und trägt Daten in eine Übersicht ein.

Regionale Führungsstäbe der 1. und 10. Panzerdivision koordinieren die Amtshilfe während der Coronakrise

Bundeswehr/Andreas Keck

Die Regionalen Führungsstäbe für die Amtshilfe, insgesamt gibt es vier in der Bundeswehr, sind dem Kommando Territoriale Aufgaben in Berlin unterstellt und führen alle zur Amtshilfe gemeldeten Truppen. Der regionale Führungsstab West und das dazugehörige Lagezentrum der 1. Panzerdivision ist für den nordwestdeutschen Raum zuständig. Das umfasst die Länder Bremen, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Sachsen-Anhalt. Er ist in der Henning-von-Tresckow-Kaserne in Oldenburg untergebracht. 

Der Führungsstab Süd hat die regionale Führung von Bundeswehrkräften in der Coronakrise im süddeutschen Bereich übernommen. Ihr Verantwortungsbereich umfasst die Länder Baden-Württemberg, Bayern, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Saarland, Thüringen. In der Balthasar-Neumann-Kaserne in Veitshöchheim betreibt sie als Regionaler Führungsstab Süd ein Lagezentrum.

Logistische Unterstützung möglich

Beide Stäbe, West und Süd, führen die für eine mögliche Unterstützung angemeldeten unterstellten und verfügbaren Kräfte und setzen sie auftragsbezogen ein. So können die Truppenteile bei Bedarf beispielweise beim Transport und der Lagerung von Schutzbekleidung und anderem wichtigen Material helfen und logistisch unterstützen. Soldaten könnten in einem engen rechtlichen Rahmen, wenn zivile Objektschutzkräfte ausfallen, lebensnotwendige Infrastruktur wie Energie- und Wasseranlagen sichern.

Möchten Sie als Behörde einzelne Anträge auf Amtshilfe gemäß Artikel 35 des Grundgesetzes stellen, wenden Sie sich bitte an das zuständige Landeskommando, das Kommando Territoriale Aufgaben in Berlin oder das Bundesverteidigungsministerium.
 

von PIZ Heer 

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