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Per- und po­ly­fluo­rier­te Al­kyl­ver­bin­dun­gen, kurz PFAS

Informationen zu PFAS.

Vier Feuerwehrleute der Bundeswehr löschen lodernde Flammen

Bundeswehr/Marcus Rott

Informationen zu PFAS

Was sind eigentlich PFAS?

PFAS ist die Abkürzung für per- und polyfluorierte Alkylverbindungen. Hierbei handelt es sich um Verbindungen aus Kohlenstoffketten, bei denen Wasserstoffatome vollständig (perfluoriert) oder teilweise (polyfluoriert) durch Fluoratome ersetzt werden. PFAS haben fett-, schmutz und wasserabweisende Eigenschaften und sind dabei chemisch und thermisch stabil. Sie werden unter anderem in vielen handelsüblichen Gütern des alltäglichen Gebrauchs wie z.B. Outdoor- und Schutzkleidung, Papptrinkbechern oder Schutzanstrichen für den Außenbereich eingesetzt. Inzwischen umfasst die Stoffgruppe PFAS mehr als 3.000 Einzelsubstanzen.

Warum wurden PFAS bei der Bundeswehr eingesetzt?

Weltweit werden durch die Feuerwehren bei bestimmten Bränden PFAS-haltige Schaumlöschmittel zur Brandbekämpfung eingesetzt, insbesondere bei starken Bränden von Benzin oder Kerosin mit hoher Gefahr für den Menschen. Diese Löschmittel haben einen sehr hohen Wirkungsgrad bei der Brandbekämpfung von brennenden Flüssigkeiten oder schmelzenden Feststoffen.
Auch bei der Bundeswehr-Feuerwehr wird PFAS-haltiger Löschschaum eingesetzt. Seit 2007 ist durch Änderung der Chemikalienverbotsverordnung und der Gefahrstoffverordnung, die Nutzung der PFAS-Substanz Perfluoroctansulfonsäure –(PFOS) reglementiert worden. Dem trägt die Bundeswehr selbstverständlich Rechnung und verwendet auch heute nur die im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen zulässigen Stoffe und Produkte, die als „PFOS-frei“ definiert sind.

Ist der Einsatz der von der Bundeswehr verwendeten Löschmittel verboten?

Nein! Die Bundeswehr setzt ausschließlich Löschmittel ein, die den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Mit der EU-Richtlinie 757/2010/EU wurde die Maximalkonzentration für PFOS in Löschschäumen auf 0,001 Massenprozent festgelegt. Diese Richtlinie wurde 2019 außer Kraft gesetzt und durch die Verordnung 2019/1021 ersetzt. Auch hier wird, analog zur EU-Richtlinie 757/2010/EU, erläutert, dass maximal 0,001 Massenprozent PFOS in Stoffen vorhanden sein dürfen. Die Verordnung weicht in diesem Punkt nicht von der vorherigen EU-Richtlinie ab. Damit entsprechen die von der Bundeswehr eingesetzten Löschmittel weiterhin den gesetzlichen Anforderungen, wenn sie den Grenzwert einhalten.
Das Verbot gilt demnach nur für Löschschäume, die diese Konzentration überschreiten. Im Mai 2019 wurde auch die PFAS-Einzelsubstanz PFOA, ihre Salze und Vorläuferverbindungen in den Anhang A der Stockholm-Konventionen aufgenommen.

Vier Feuerwehrleute der Bundeswehr löschen lodernde Flammen

Gemeinsam im Einsatz gegen die lodernden Flammen

Bundeswehr/Marcus Rott

Wie geht die Bundeswehr mit den Altlasten um?

Die Bundeswehr nimmt den Umweltschutz und den Gesundheitsschutz sehr ernst. Deshalb wurde bereits vor über 25 Jahren das dreiphasige Altlastenprogramm auf Grundlage des Bundesbodenschutzgesetzes und der Bundesbodenschutzverordnung ins Leben gerufen. Seitdem werden zielgerichtet und umfassend Boden- und Gewässerkontaminationen auf militärischen Liegenschaften bearbeitet.

Die Kontaminationsbearbeitung ist in drei Phasen unterteilt

Allgemeine Informationen

Untersuchungen von PFAS-Verdachtsflächen

Die folgenden Gutachten können per E-Mail angefordert werden. Senden Sie dazu eine formlose E-Mail mit der Angabe des gewünschten Berichts an piziud@bundeswehr.org

 

Übersicht der PFAS Gutachten

PFAS Gutachten 2025 PDF, barrierefrei, 246 KB
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