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Schutzbereichgesetz

Der Schutzbereich der Bundeswehr

Was ist ein Schutzbereich und warum richtet die Bundeswehr ihn ein? Wozu Schutzbereiche dienen, wie sie festgelegt werden und welche Folgen sie für Eigentümerinnen und Eigentümer, Gemeinden und die Nutzung von Grundstücken haben können.

Ein Kampfjet beim Start, im Hintergrund ein Tower und Flughafeneinrichtungen

Bundeswehr/Sherifa Kästner

In den folgenden Abschnitten wird erklärt, was ein Schutzbereich der Bundeswehr ist, warum dieser eingerichtet werden kann, wie das Verfahren abläuft und welche Auswirkungen er für Betroffene haben kann.

Zentrale Fragen – zentrale Antworten.

Was ist ein Schutzbereich der Bundeswehr?

Ein Schutzbereich ist ein räumlich genau abgegrenztes Gebiet rund um bestimmte militärische Anlagen oder Sicherheitsbereiche der Bundeswehr – beispielsweise Kasernen, Fliegerhorste, Radarstellungen, Depots oder Übungsplätze. Diese können sich oft über mehrere Quadratkilometer erstrecken. Militärische Anlagen, die den Schutz der Allgemeinheit gewährleisten, dürfen zum Beispiel nicht durch Bebauung oder andere Nutzungen beeinträchtigt werden. Deshalb unterliegen betroffene Grundstücke besonderen Nutzungsbeschränkungen. Die Einzelheiten sind im „Gesetz über die Beschränkung von Grundeigentum für die militärische Verteidigung“, kurz Schutzbereichgesetz (SchBerG), geregelt.

Wozu werden Schutzbereiche um militärische Anlagen errichtet?

Der Schutzbereich soll primär die Funktionsfähigkeit und Wirksamkeit militärischer Einrichtungen und Liegenschaften dauerhaft gewährleisten. Bauliche Eingriffe, Geländeveränderungen oder bestimmte technische Anlagen können Radarsysteme stören, sicherheitsrelevante Abläufe wie in Tiefflugbereichen beeinträchtigen und im Ernstfall die Verteidigung behindern. Durch die besonderen Regelungen in einem Schutzbereich wird verhindert, dass solche Störungen entstehen. Ein Schutzbereich der Bundeswehr ist damit ein Instrument des vorbeugenden militärischen Schutzes – und gleichzeitig ein Baustein staatlicher Sicherheitsvorsorge, etwa zum Schutz kritischer Infrastruktur. Daneben dient der Schutzbereich auch dem Schutz der umliegenden zivilen Einrichtungen, zum Beispiel durch Abstände zu Munitionsdepots.

Wie wird ein Schutzbereich festgelegt und genehmigt?

Die Anordnung eines Schutzbereichs der Bundeswehr erfolgt nach Anhörung der Landesregierung, die die zivilen und öffentlichen Interessen und Belange der Grundeigentümer und auch der Gemeinden zusammenfasst und zu dem Vorhaben unter Berücksichtigung von Raumordnung, Stadtentwicklung, Landwirtschaft oder anderer öffentlicher Belange Stellung nimmt. Die Einrichtung eines Schutzbereichs erfolgt durch eine förmliche Anordnung des Bundes. Diese enthält neben einer Auflistung der betroffenen Flurstücke auch einen Plan, sodass eindeutig erkennbar ist, welche Flächen betroffen sind.

Zudem schreibt das bereits seit 1956 geltende Schutzbereichgesetz eine Verhältnismäßigkeitsprüfung vor: Ein Schutzbereich darf nur eingerichtet werden, wenn der militärische Zweck nicht auf andere, weniger eingreifende Weise erreicht werden kann. Erst wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, wird der Schutzbereich offiziell festgelegt und öffentlich bekannt gemacht. Die Notwendigkeit eines Schutzbereichs wird regelmäßig überprüft.

Was bedeutet das für Grundstücke in einem Schutzbereich?

Für Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken innerhalb des Schutzbereichs ergeben sich konkrete Nutzungseinschränkungen, die sie dulden müssen. Baumaßnahmen, Veränderungen am Gelände oder Eingriffe in bestehende Anlagen sind innerhalb eines Schutzbereichs in der Regel genehmigungspflichtig. Die Nutzung von Flurstücken oder Gebäuden kann eingeschränkt werden. Auch landwirtschaftliche Nutzungen können betroffen sein, wobei das Gesetz vorsieht, die landwirtschaftliche Erzeugung so wenig wie möglich zu beeinträchtigen. Verstöße gegen die Schutzbestimmungen gelten als Ordnungswidrigkeiten und können entsprechend geahndet werden.

Auch die kommunale Planung ist betroffen: Neue Baugebiete, Gewerbeflächen oder Infrastrukturprojekte müssen mit den Vorgaben des Schutzbereichs vereinbar sein. Dadurch kann ein Schutzbereich die langfristige Stadt- und Gemeindeentwicklung maßgeblich beeinflussen. Gleichzeitig besteht für Betroffene die Möglichkeit, Entscheidungen gerichtlich überprüfen zu lassen, sodass die Einrichtung eines Schutzbereichs stets kontrollierbar bleibt. Soweit durch die Nutzungseinschränkungen Vermögensnachteile entstehen, ist der Eigentümer beziehungsweise die Eigentümerin angemessen zu entschädigen.

Welche Einschränkungen können konkret gelten?

Die konkreten Beschränkungen richten sich nach der Art der militärischen Anlage. In manchen Fällen genügt eine Genehmigungspflicht für bauliche Veränderungen. In anderen sind weitergehende Vorgaben erforderlich – etwa Höhenbegrenzungen, Bauverbote oder die Untersagung bestimmter technischer Anlagen wie Windkraft- oder Funkanlagen, wenn sie militärische Systeme stören könnten, zum Beispiel im Bereich der Luftraumüberwachung. Aber auch tiefbauende Erdarbeiten können betroffen sein, etwa zum Schutz unterirdischer Leitungen oder Sensoren. Die Rechtsfolgen eines Schutzbereichs richten sich nach den konkreten Schutzbedürfnissen vor Ort. Es kann unter Umständen auch erforderlich sein, dass Eingriffe in die Natur notwendig sind, etwa dass Waldflächen gerodet werden müssen.

Wie wird die Öffentlichkeit informiert?

Schutzbereiche werden offen kommuniziert. Die Anordnungen werden in amtlichen Bekanntmachungsblättern veröffentlicht und enthalten Karten, aus denen hervorgeht, welches Gebiet betroffen ist. Dadurch können Eigentümerinnen und Eigentümer, Kommunen sowie die Bürgerinnen und Bürger nachvollziehen, welche Vorgaben gelten. Diese Transparenz soll sicherstellen, dass Betroffene ihre Rechte kennen und Planungen entsprechend anpassen können.

Welche Rechte haben Betroffene eines Schutzbereichs?

Trotz der bestehenden Einschränkungen bleiben Eigentümerinnen und Eigentümer sowie Nutzungsberechtigte nicht ohne Handlungsmöglichkeiten. Sie können Genehmigungen beantragen, Befreiungen einholen oder im Einzelfall besondere Regelungen prüfen lassen, wenn ihr Vorhaben den militärischen Zweck nicht beeinträchtigt. Zuständig für die Prüfung sind die jeweils regional zuständigen Kompetenzzentren Baumanagement des Bundesamts für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr. Zudem besteht – wie immer – die Möglichkeit, Entscheidungen der Behörden rechtlich überprüfen zu lassen. Dadurch bleibt gewährleistet, dass Eingriffe verhältnismäßig sind und individuelle Belange berücksichtigt werden.

Kann ein Schutzbereich wieder aufgehoben werden?

Schutzbereiche der Bundeswehr bestehen nicht automatisch dauerhaft. Wenn eine militärische Anlage stillgelegt, modernisiert oder in ihrer Funktion verändert wird, muss auch der Schutzbereich angepasst, verkleinert oder auch vollständig aufgehoben werden. Dies erfolgt durch eine förmliche Anordnung, die öffentlich bekannt gemacht wird. So wird der Schutzbereich an aktuelle sicherheitspolitische und technische Rahmenbedingungen angepasst.

Welche Rolle spielen internationale Verpflichtungen?

In einigen Fällen ergibt sich die Notwendigkeit eines Schutzbereichs aus internationalen Abkommen, etwa bei der Stationierung verbündeter Streitkräfte. Deutschland ist dann verpflichtet, bestimmte Sicherheitsstandards zu gewährleisten. Schutzbereiche dienen in solchen Situationen dazu, vertraglich zugesicherte Bedingungen einzuhalten und die Einsatzfähigkeit multinationaler militärischer Infrastruktur zu sichern.
 

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