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Unterstützung

Transport von Hilfsgütern: Luftwaffe leistet Amtshilfe

Amtshilfe
Datum:
Ort:
Wunstorf
Lesedauer:
1 MIN

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Auf Bitte des Auswärtigen Amtes hat die Luftwaffe bis 8. Januar Amtshilfe in Form von vier Transportflügen mit A400M des Lufttransportgeschwaders 62 nach Ägypten geleistet. Die Hilfsgüter werden in den dortigen Krankenhäusern eingesetzt und kommen der palästinensischen Zivilbevölkerung zugute. 

Ein Transportflugzeug in der Luft

Ein Transportflugzeug vom Typ A400M 54+20 startet während der Verlegeübung Air Defender 23 beim Lufttransportgeschwader 62 in Wunstorf: Die Luftwaffe unterstützt das Auswärtige Amt beim Transport von Hilfsgütern nach Ägypten und Jordanien.

Bundeswehr/Patrik Bransmöller

Am Samstag, 16. Dezember, startete der erste Flug vom Fliegerhorst Wunstorf in Niedersachen mit Ziel Kairo. Transportiert wurden vor allem Brutkästen und Beatmungsgeräte. Ein weiterer Transportflug der Luftwaffe im Auftrag des Auswärtigen Amtes nach Ägypten fand die darauf folgende Woche von Wunstorf aus statt. Darüber hinaus unterstützte die Bundeswehr das Auswärtige Amt damit, weitere Hilfsgüterlieferungen auf den regulären Versorgungsflügen für das Einsatzkontingent in Al Asrak, Jordanien, in die Region zu bringen. Der bislang jüngste Flug aus Deutschland fand am 8. Januar 2024 statt.

Am heutigen 9. Januar 2024 wird Bundesaußenministerin Annalena Baerbock am Cairo International Airport in den A400M zusteigen, um weitere Termine in Ägypten wahrzunehmen.  

Amtshilfe durch die Bundeswehr

Auf Basis des Artikels 35 Absatz 1 des Grundgesetzes unterstützen Truppenteile und Dienststellen des Geschäftsbereichs des Bundesministeriums der Verteidigung durch Hilfeleistungen andere staatliche Stellen, wie in diesem Fall das Auswärtige Amt, bei der Erfüllung ihrer Aufgaben. Eine Behörde kann um Amtshilfe unter anderem dann ersuchen, wenn ihr die zur Vornahme der Amtshandlung erforderlichen Dienstkräfte oder Einrichtungen fehlen.

von Sylvia  Börner

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