Temporäre Tornadoverlegung von Büchel nach Nörvenich
Sowohl das Taktische Luftwaffengeschwader 33 aus Büchel mit dem TORNADO als auch das Taktische Luftwaffengeschwader 31 “Boelcke“ mit dem EUROFIGHTER in Nörvenich sind fest in die Verteidigungsplanung der NATONorth Atlantic Treaty Organization eingebunden. Kontinuierlicher Übungsflugbetrieb ist für beide Geschwader essentiell, um die geforderten operationellen Fähigkeiten aufrecht erhalten zu können. Auf dem Flugplatz Büchel sind umfassende bauliche Sanierungen notwendig. Nach intensiver Prüfung verschiedener Optionen wurde die Entscheidung getroffen, mit einem operationell notwendigen Minimum an Personal und Material nach Nörvenich zu verlegen.
Im Rahmen der jährlich stattfindenden Lärmschutzkommission informierten die Kommodore der beiden Geschwader am heutigen Vormittag Vertreter der umliegenden Gemeinden des Flugplatzes Nörvenich über die geplante Verlegung. „Unser Geschwader in Nörvenich ist in der Region tief verwurzelt und eingebunden. Transparenz und der Dialog mit der betroffenen Bevölkerung der umliegenden Städte und Gemeinden sind uns wichtig. Daher haben wir die 33. Lärmschutzkommission dazu genutzt, um über aktuelle Vorhaben und unter anderem mit mehr als einem Jahr Vorlauf über die geplante Verlegung der TORNADOS zu informieren“, so der Kommodore des Taktischen Luftwaffengeschwaders 31 „Boelcke“ in Nörvenich, Oberst Danilo Schlag.
Derzeit ist die Verlegung von Juni 2022 bis voraussichtlich Februar 2026 geplant. Nörvenich stellt aufgrund der räumlichen Nähe sowie der vorhandenen infrastrukturellen Kapazitäten, auch unter Berücksichtigung wirtschaftlicher Aspekte, die beste Option dar. Im Rahmen der routinemäßigen Überprüfung der Maßnahmen zur Vermeidung von Fluglärm prüft das verantwortliche Luftwaffentruppenkommando derzeit Handlungsoptionen, um zusätzliche Belastungen für die Region Nörvenich auf ein Minimum zu begrenzen: In den nächsten Monaten werden diese Handlungsoptionen durch die zuständigen Bundeswehrdienststellen im Detail untersucht. Unter anderem sollen nach Abschluss des Vergabeverfahren zwischen der beauftragten Baufirma und den Bauprojektverantwortlichen Zeitfenster identifiziert werden, in denen eine Teilnutzung der Flugverkehrsflächen in Büchel möglich ist. Dieses Verfahren findet bereits Anwendung, um beispielsweise Flugzeuge trotz Baumaßnahmen aus oder in die am Heimatstandort verbleibende technische Instandsetzung zu überführen. Das Luftwaffentruppenkommando erwartet erste Erkenntnisse aus der laufenden Untersuchung im dritten Quartal dieses Jahres. „Wir stehen in ständigem Austausch mit den für die Baumaßnahmen in Büchel zuständigen Behörden, weil auch wir möglichst schnell wieder an unseren Heimatstandort zurückverlegen wollen. Schließlich ist es auch eine zusätzliche Belastung für die Soldatinnen und Soldaten sowie deren Familien, die wir möglichst auf ein Minimum reduzieren wollen“, so der Kommodore des Taktischen Luftwaffengeschwaders 33 in Büchel, Oberst Thomas Schneider.
Lärmschutzkommissionen werden regelmäßig an allen Flugplätzen der Luftwaffe durchgeführt, um die Maßnahmen zur Lärmreduzierung zu überprüfen und Transparenz über den Flugbetrieb der Bundeswehr herzustellen. Für Nörvenich sind beispielsweise in der Mittagspause (12:30 Uhr bis 14:00 Uhr) Starts, Landungen und Übungsanflüge grundsätzlich untersagt. Darüber hinaus existieren normale Platzöffnungszeiten, in der Regel Mo-Do 8:00-17:00 Uhr. Freitags wird nur bis 12:00 Uhr geflogen und am Wochenende findet grundsätzlich kein Flugbetrieb statt. Die Ab- und Anflüge sind so gelegt, dass das Überfliegen bewohnter Gebiete durch entsprechenden vertikalen bzw. horizontalen Abstand vermieden oder minimiert wird.